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Häufige Fragen zur Betriebsrente

Die kvw-Betriebsrente ist die tarifvertraglich vereinbarte, betriebliche Altersversorgung für Beschäftigte des öffentlichen Dienstes. Wir sorgen dafür, dass sie neben Ihrer gesetzlichen Rente eine Betriebsrente erhalten. Die kvw-Betriebsrente ist damit ein wichtiger Baustein für Ihre Altersvorsorge.

Häufig gestellte Fragen von Versicherten

Unter welchen Voraussetzungen werde ich bei den kvw angemeldet?

Wenn Ihr Arbeitgeber Mitglied bei den kvw ist, meldet er Sie unter folgenden Voraussetzungen bei uns an:

  • Vollendung des 17. Lebensjahres 
  • Versicherungspflicht in der Zusatzversorgung durch Tarif- oder Arbeitsvertrag 
  • Wartezeiterfüllung bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze möglich 

Wer bezahlt die Beiträge?

Ist Ihr Arbeitgeber Mitglied in unserem umlagefinanzierten Abrechnungsverband I, das gilt für die weit überwiegende Anzahl der Mitglieder, trägt Ihr Arbeitgeber die Beiträge zu 100 Prozent.

Ist er Mitglied im hybridfinanzierten Abrechnungsverband II, übernehmen Sie als Arbeitnehmer:in einen geringen Beitragsanteil (0,4 Prozent Ihres zusatzversorgungspflichtigen Entgeltes). 

Zudem gibt es Ausnahmen von diesen Grundsätzen aufgrund von Haustarifverträgen. 

Welche Rentenarten werden aus der kvw-Betriebsrente bezahlt?

Wir bezahlen den Beschäftigten unserer Mitglieder drei Arten der Rente:

Kann ich die kvw-Betriebsrente durch eigene Beiträge erhöhen?

Diese Möglichkeit besteht nicht. Sie können aber mit der freiwilligen Versicherung, der kvw-PlusPunktRente, eine zusätzliche Altersversorgung mit eigenen Beiträgen aufbauen und hierfür auf Wunsch staatliche Förderung nutzen. 

 

Informationen zur PlusPunktRente finden Sie hier. 

Ich bin zeitgleich bei mehreren Arbeitgebern beschäftigt - was muss ich beachten?

Sind beide Arbeitgeber Mitglied in den kvw, so wird die Versicherung unter der gleichen Versicherungsnummer parallel nebeneinander geführt. 
Bestehen gleichzeitig mehrere Pflichtversicherungen bei anderen Zusatzversorgungskassen des öffentlichen oder kirchlichen Dienstes, so erfolgt eine Überleitung erst dann, wenn eine der Versicherungen endet. 
Wenn die Pflichtversicherungen gleichzeitig enden, können Sie selbst entscheiden, bei welcher Zusatzversorgungskasse Sie den Antrag auf Überleitung stellen möchten. 

Wie wird die kvw-Betriebsrente berechnet?

Jährlich zu Beginn des Folgejahres meldet uns Ihr Arbeitgeber Ihr zusatzversorgungspflichtiges Jahresentgelt (das zusatzversorgungspflichtige Brutto, zv-Entgelt, aus Ihrer Dezember-Abrechnung). Abhängig von diesem Entgelt und Ihrem Alter im jeweiligen Kalenderjahr (Alter = Beitragsjahr minus Geburtsjahr) werden auf der Grundlage der geltenden Altersfaktoren Versorgungspunkte ermittelt. 
Das zusatzversorgungspflichtige Jahresbrutto wird durch das feste, sogenannte Referenzentgelt (12.000 € p.a.) geteilt und mit dem entsprechenden Altersfaktor multipliziert. So erhält man die Versorgungspunkte. Diese werden wiederum mit dem Messbetrag von 4 Euro multipliziert. Als Ergebnis erhält man die Anwartschaft auf monatliche kvw-Betriebsrente. 
Mit zunehmendem Alter reduzieren sich die maßgeblichen Altersfaktoren. 

Unsere Altersfaktoren (§ 34 der kvw-Satzung): 

Alter  AF Alter AF Alter AF
17 3,1 26 2,3 40 - 41 1,5
18 3 27 - 28 2,2 42 - 43 1,4
19 2,9 29 2,1 44 - 46 1,3
20 2,8 30 - 31 2 47 - 49 1,2
21  2,7 32 - 33 1,9 50 - 52 1,1
22 2,6 34 1,8 53 - 56 1
23 2,5 35 - 36 1,7 57 - 61 0,9
24 - 25 2,4 37 - 39 1,6 ab 62 0,8

 

Ein Beispiel:

Ein:e Arbeitnehmer:in beginnt in diesem Jahr im öffentlichen Dienst (öD). Sie:er hat das 20. Lebensjahr vollendet und das zv-Entgelt beträgt 38.500 €. 

38.500 € (zv-Entgelt) multipliziert mit 2,8 (Altersfaktor für Alter 20) dividiert durch 12.000 € = 8,98333.
8,98 (gerundet) Versorgungspunkte x 4 € (Messbetrag) = 35,92 €. 

Für das erste Jahr der Beschäftigung wird eine monatliche Rentenanwartschaft in Höhe von 35,92 € erworben. 
Angenommen, das Beschäftigungsverhältnis bleibt bis zum Renteneintritt mit 67 Jahren bestehen und das zv-Entgelt erhöht sich jährlich um 2 %, dann beträgt die Anwartschaft zum Rentenbeginn 1.354 € monatliche kvw-Betriebsrente. 

Eine Reduzierung bzw. Aufstockung der Arbeitszeit wirkt sich durch das verminderte oder erhöhte Entgelt auch auf die kvw-Betriebsrente aus. 

Wie werde ich über den Stand meines Versicherungskontos informiert?

Nach Ablauf eines jeden Kalenderjahres und bei Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses erhalten Sie von uns einen Versicherungsnachweis.

Diesem entnehmen Sie das vom Arbeitgeber gemeldete zusatzversorgungspflichtige Entgelt (zv-Entgelt), die für dieses Jahr ermittelten Versorgungspunkte, Ihre daraus resultierende zusätzliche und Ihre gesamte Anwartschaft. 
Sind Sie aus dem öffentlichen Dienst ausgeschieden, beziehungsweise nicht mehr bei uns pflichtversichert, erhalten Sie keine weiteren jährlichen Versicherungsnachweise, das sich Ihre Anwartschaft bis zum Rentenbeginn nicht mehr verändert. 

Das vom Arbeitgeber übermittelte Entgelt (zv-Entgelt) können sie anhand Ihrer Dezember-Gehaltsabrechnung überprüfen. Bei Beanstandungen wenden Sie sich bitte innerhalb der 6-monatigen Ausschlussfrist an Ihren Arbeitgeber. 
In der Regel ist das zv-Entgelt niedriger als das sozialversicherungspflichtige Entgelt. Grund dafür ist, dass bestimmte Entgeltbestandteile wie z.B. die vermögenswirksamen Leistungen nicht zum zv-Entgelt zählen. 
Ab dem 55. Lebensjahr fügen wir Ihrem Versicherungsnachweis eine Hochrechnung (Prognose) zum Regelaltersrentenbeginn bei. 
Gerne erstellen wir Ihnen auf Wunsch eine Hochrechnung zu dem von Ihnen geplanten Rentenbeginn. 

Welche Voraussetzungen müssen für den Rentenbezug erfüllt sein?

  • Eintritt des Versicherungsfalls

Grundlegende Voraussetzung für den Anspruch auf kvw-Betriebsrente ist, dass der Versicherungsfall eingetreten ist. Damit ist gemeint, dass Sie Anspruch auf eine Vollrente (Altersrente, Erwerbsminderungsrente) vom gesetzlichen Rentenversicherungsträger haben. Diesen weisen Sie durch Vorlage Ihres Rentenbescheides nach. Auch wenn Sie Ihre gesetzliche Rente vorzeitig (vor Erreichen der Regelaltersgrenze) in Anspruch nehmen, erhalten Sie Ihre kvw-Betriebsrente zum gleichen Zeitpunkt. Gehen Sie vorzeitig mit Abschlägen in Rente, so gelten bei Ihrer kvw-Betriebsrente die gleichen Abschläge wie bei Ihrer gesetzlichen Rente. Sie betragen 0,3 % pro Monat des vorzeitigen Renteneintritts. Allerdings bei den kvw nur bis zu einer maximalen Höhe von 10,8 %. 
Mit Rentenbezug als Vollrente ist gemeint, dass Sie bei vorzeitigem Rentenbeginn, sofern Sie weiter zusätzlich zur Rente Erwerbseinkommen beziehen, die hierfür geltende Hinzuverdienstgrenze nicht überschreiten. Andernfalls erhalten Sie eine gekürzte Rente, man spricht dann von einer Teilrente. Der Teilrentenbezug löst keinen Anspruch auf die kvw-Betriebsrente aus. Lassen Sie sich in diesem Fall unbedingt auch von uns beraten. 

Weitere Infos für Rentenbezieher mit Erwerbseinkommen finden Sie hier:

Mehr zu Weiterarbeiten im Rentenalter (PDF zum Herunterladen)

Sofern Sie nicht gesetzlich rentenversichert sind (z.B. in der Ärzteversorgung, Architektenversorgung oder in einem anderen berufsständischen Versorgungswerk), gelten besondere Voraussetzungen. 
Die Anspruchsvoraussetzungen des jeweiligen Versorgungswerks gelten nicht für die kvw-Betriebsrente. Die Voraussetzungen für den Bezug einer kvw-Betriebsrente werden in diesen Fällen anhand Ihrer Pflichtbeitragszeiten in Ihrem kvw-Beitragskonto analog zu den Regelungen der Deutschen Rentenversicherung geprüft. 
Details finden Sie hier:

Infos für Anspruchsberechtigte, die nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert sind (PDF zum Herunterladen)

 

  • Erfüllung der Wartezeit

Um Anspruch auf die kvw-Betriebsrente zu haben, muss die erforderliche Wartezeit (auch Mindestversicherungszeit genannt) erfüllt sein oder Unverfallbarkeit nach dem Betriebsrentenrecht vorliegen. 

Wartezeit gemäß kvw-Satzung
Es müssen Versicherungszeiten von insgesamt mindestens 60 Kalendermonaten erreicht werden. Dabei zählt jeder Kalendermonat, für den ein Arbeitgeber für mindestens einen Tag Beiträge an die kvw geleistet hat. Dabei müssen die Beiträge nicht durch denselben Arbeitgeber gezahlt worden sein – es zählen alle Arbeitsverhältnisse insgesamt, für die Beiträge in eine Zusatzversorgungseinrichtung geleistet wurden. Denken Sie daher daran, Zeiten aus vorherigen zusatzversorgungspflichtigen Beschäftigungen überleiten bzw. anerkennen zu lassen. 

Hier gelangen Sie zum Antrag auf Überleitung bzw. Anerkennung von Vorversicherungszeiten

Die Wartezeit gilt auch vor Erreichen der 60 Monate als erfüllt, wenn der Versicherungsfall aufgrund eines Arbeitsunfalls im Sinne der gesetzlichen Unfallversicherung eingetreten ist. 

Unverfallbarkeit nach dem Betriebsrentengesetz

Nach Betriebsrentenrecht besteht bereits nach einem 36 Monate dauernden durchgängigen Arbeitsverhältnis (ab 01.01.2018) bei einem Arbeitgeber und bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses nach dem 21. Lebensjahr Anspruch auf kvw-Betriebsrente. 

Mehr Infos dazu finden Sie hier:  Infoseite Wartezeit und Unverfallbarkeit 

 

 

 

Was passiert, wenn ich die Wartezeit und/oder die Unverfallbarkeit zum Rentenbeginn nicht erfüllt habe?

In diesem Fall besteht für Sie kein Anspruch auf die kvw-Betriebsrente. Die vom Arbeitgeber gezahlten Beiträge verbleiben bei den kvw und kommen der Versichertengemeinschaft zugute. Es besteht kein Anspruch auf Erstattung. Ein Auffüllen der fehlenden Zeiten durch eigene Beitragszahlungen ist leider nicht möglich. 

Ausnahme:
Es bestehen für Sie Versicherungszeiten vor dem 01.01.1978 und Sie haben die Wartezeit von 60 Monaten nicht erfüllt. 
Vor 1978 erfolgte eine Arbeitnehmereigenbeteiligung. Auf Antrag erstatten wir Ihnen Ihre geleisteten Eigenbeiträge. Bitte beachten Sie, dass der Antrag spätestens bis zum vollendeten 69. Lebensjahr gestellt werden muss. Mit der Abfindung sind dann sämtliche Ansprüche erloschen. 

Hier finden Sie den Antrag auf Beitragserstattung (PDF zum Herunterladen)

Was muss ich tun, um meine kvw-Betriebsrente zu erhalten?

Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, stellen Sie Ihren Rentenantrag. Stehen Sie bis unmittelbar vor Rentenbeginn im Arbeitsverhältnis innerhalb des öffentlichen Dienstes, stellen Sie den Rentenantrag über die Personalabteilung Ihres Arbeitgebers. Die Antragsvordrucke liegen dort für Sie bereit. Ihr Arbeitgeber ergänzt den Teil II des Rentenantrages und  leitet den Antrag mit einer Kopie des Rentenbescheides der gesetzlichen Rentenversicherung an uns weiter. Zudem schließt er Ihr Versicherungskonto zum Rentenbeginn. 
Sind Sie beitragsfrei versichert, stehen also nicht mehr im Arbeitsverhältnis mit dem Arbeitgeber, der Sie bei uns versichert hat, wenden Sie sich für die Rentenantragstellung direkt an uns. 

Rentenanträge finden Sie hier. 

Falls Sie den Antrag auf dem Postweg anfordern möchten, sprechen Sie uns gerne an. Nach dem Ausfüllen senden Sie uns den unterschriebenen Antrag mit einer Kopie Ihres vollständigen Rentenbescheides (von der ersten bis zur letzten Seite) der gesetzlichen Rentenversicherung zu. 

Gibt es Fristen für die Beantragung der kvw-Betriebsrente?

Sie sind gesetzlich rentenversichert? Dann gilt für Sie:
Der Anspruch auf Betriebsrente für einen Zeitraum, der mehr als zwei Jahre vor dem Ersten des Monats liegt, in dem der Antrag bei der Kasse eingegangen ist, kann nicht mehr geltend gemacht werden (Ausschlussfrist). Anders ausgedrückt: Sie können Ihren Anspruch bis zu zwei Jahre rückwirkend geltend machen. 

Dazu ein Beispiel:
Ihre gesetzliche Alterrente begann ab 01.01.2018. Der Bescheid ging Ihnen bereits im Dezember 2017 zu. Erst im Januar 2021 geht Ihr Antrag auf kvw-Betriebsrente bei uns ein. Der Anspruch besteht rückwirkend ab 01.01.2019. Für den Zeitraum vom 01.01.2018 bis 31.12.2018 ist der Rentenanspruch erloschen. 

Bitte beachten Sie:
Aufgrund aktuell längerer Bearbeitungszeiten bei der Deutschen Rentenversicherung ist es möglich, dass Sie Ihren Rentenbescheid erst sehr lange ( > zwei Jahre) nach Beginn Ihres Rentenanspruchs erhalten. Dies ist z.B. bei Erwerbsminderungsrenten gelegentlich der Fall. Bitte stellen Sie in diesem Fall schnellstmöglich einen formlosen Antrag auf Ihre Betriebsrente bei der kvw-Zusatzversorgung. So können Sie die Frist wahren, auch wenn Ihnen der schriftliche Rentenbescheid der DRV noch nicht vorliegt. 

 

Sind Sie nicht gesetzlich rentenversichert? Dann gilt für Sie:
Falls Sie berufsständisch versorgt sind, gilt die Antragsfrist von drei Monaten, nachdem die Anspruchsvoraussetzungen für einen Rentenbezug erfüllt sind. Geht Ihr Antrag später ein, zahlen wir Ihre Betriebsrente erst ab dem Monat des Antragseingangs. 

 

Besteht die Möglichkeit, die kvw-Betriebsrente einmalig abfinden zu lassen?

Vor Eintritt des Versicherungsfalles ist eine Abfindung grundsätzlich nicht möglich. Unter der Voraussetzung, dass es sich um eine zeitlich unbefristete Rente handelt, und sofern der Grenzwert für die Abfindung von Kleinbetragsrenten (2024: 35,35 € monatlich) gemäß § 3 Betriebsrentengesetz unterschritten bleibt, finden wir Ihre kvw-Betriebsrente mit einer Einmalzahlung ab. Eine Wahlmöglichkeit besteht allerdings nicht. 

Zur Tabelle der Abfindungsfaktoren gemäß § 41 der kvw-Satzung. 

Wirken sich Mutterschutz- und Elternzeiten auf meine kvw-Betriebsrente aus?

Mutterschutzzeiten während der Zusatzversorgung werden Beschäftigungszeiten gleichgestellt und wie Zeiten der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall behandelt (§ 21 TVöD). Die Schutzfrist beträgt sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt; bei Früh- oder Mehrlingsgeburten auch länger (Mutterschutzgesetz).
Mutterschutzzeiten ab dem 01.01.2012 werden uns von Ihrem Arbeitgeber gemeldet. Für weiter zurückliegende Mutterschutzzeiten gilt Folgendes:
Die Berücksichtigung der Mutterschutzzeiten vor dem 01.01.2012 erfolgt auf schriftlichen Antrag. Ihre Mutterschutzzeit kann nur als Beschäftigungszeit in der Zusatzversorgung berücksichtigt werden, wenn Sie während dieser Zeit bei einer Zusatzversorgungskasse des öffentlichen beziehungsweise kirchlichen Dienstes versichert waren. 

Den Antrag auf Berücksichtigung der Mutterschutzzeiten finden Sie hier. (PDF zum Herunterladen)

Wenn Sie während Ihrer Mutterschutzzeit bei einer anderen Zusatzversorgungskasse des öffentlichen beziehungsweise kirchlichen Dienstes versichert waren und bereits eine Überleitung dieser Zeiten auf die kvw stattgefunden hat, stellen Sie den Antrag auf Berücksichtigung der Mutterschutzzeiten bitte bei uns. Senden Sie uns den Antrag ausgefüllt und unterschrieben zurück. Als Nachweis der Mutterschutzzeiten fügen Sie dem Antrag bitte eine Bescheinigung Ihrer Krankenkasse oder Ihren Versicherungsverlauf der gesetzlichen Rentenversicherung bei. 

 

Auch während der Elternzeit bleibt Ihre Versicherung bei der kvw-Zusatzversorgung bestehen. 
Mit dem Ende der Mutterschutzzeit bekommen Eltern für jeden vollen Kalendermonat, in dem das Arbeitsverhältnis wegen Elternzeit ruht (maximal 36 Monate pro Kind nach dem Bundeselterngelt oder Elternzeitgesetz - BEEG) eine Rentengutschrift. Die Rentengutschrift basiert auf einem fiktiven Entgelt von 500 Euro monatlich, wenn Sie während Ihrer Elternzeit kein Entgelt beziehen. Die daraus resultierenden Punkte werden Ihrem Rentenkonto gutgeschrieben. Dies gilt nicht, wenn Sie während der Elternzeit eine Beschäftigung bei Ihrem Arbeitgeber wieder aufnehmen, bei dem das Arbeitsverhältnis wegen der Elternzeit ruhte. Dann gilt Ihr tatsächlicher Verdienst als Grundlage für die Rentengutschrift, auch wenn dieser unter 500 € liegt. 

Um einen Anspruch auf Betriebsrente zu haben, müssen Sie eine Versicherungszeit von 60 Monaten erfüllen, die sogenannte Wartezeit. Die Elternzeit ohne Entgelt wird nicht auf die Wartezeit angerechnet, weil in diesem Zeitraum keine Umlagen beziehungsweise Beiträge Ihres Arbeitgebers an die kvw-Zusatzversorgung entrichtet werden. 
Mutterschutz- und Elternzeiten werden jedoch in Bezug auf die Erfüllung der Unverfallbarkeit (36 Monate § 1 BetrAVG) berücksichtigt! 

Welche Abgaben sind auf meine kvw-Betriebsrente zu leisten?

Auf die meisten kvw-Betriebsrenten müssen Steuern und Sozialversicherungsabgaben geleistet werden.

Steuern:

Einen Teil der Beiträge für die Zusatzversorgung überweist uns Ihr Arbeitgeber (nach § 3 Nr. 56 oder § 3 Nr. 63 EStG) steuerfrei. Der Teil Ihrer Rente, der später auf diese Beitragsanteile entfällt, ist voll zu versteuern. Einen weiteren Teil zahlt Ihr Arbeitgeber pauschal versteuert oder individuell durch Sie versteuert bei uns ein. Der auf diese Beiträge entfallende Anteil Ihrer Rente ist ertragsanteilig zu versteuern. Auf Seite 2 Ihres Versicherungsnachweises haben wir die diesbezügliche Aufteilung Ihrer Rentenanwartschaften dargestellt. 

Ein Beispiel:
Ihre Anwartschaft beträgt zum Rentenbeginn (67. Lebensjahr) 420 €. Davon sind 340 € ertragsanteilig und 80 € voll zu versteuern. 
Der Ertragsanteil ist abhängig vom Alter zu Beginn der Rente. Zum vollendeten 67. Lebensjahr beträgt er beispielsweise 17 %. 

17 % von 340 € = 57,80
Voll zu versteuern sind 80 €

Zu versteuernde Gesamtsumme: 137,80 €

137,80 € der insgesamt 420 € hohen Rente sind steuerpflichtig und im Rahmen der Einkommenssteuererklärung mit dem individuellen Steuersatz zu versteuern. 

 

Kranken- und Pflegeversicherung:

Ihre kvw-Betriebsrente unterliegt der Beitragspflicht zur Kranken- und Pflegeversicherung. Wird der ab 2020 neu eingeführte Freibetrag (jährliche Anpassung, 2024: 176,75 €) überschritten, fallen Beiträge zur Krankenversicherung an, und zwar nur auf den Teil der Rente, der den Freibetrag übersteigt. Sofern mehrere Betriebsrenten vorhanden sind (zum Beispiel eine zusätzliche Entgeltumwandlung), gilt der Freibetrag für alle Betriebsrenten insgesamt und nicht je Betriebsrente. Unter Berücksichtigung des durchschnittlichen, individuellen Zusatzbeitrages der Krankenkassen von 1,3 % beträgt der durchschnittliche Beitragssatz aktuell 15,90 %.
Bezüglich der Pflegeversicherungsbeiträge stellt der Freibetrag eine sogenannte Freigrenze dar. Wird sie überschritten, sind auf die komplette Bruttorente Pflegeversicherungsbeiträge zu zahlen. Diese betragen bis zu 3,4 % mit Nachweis und 4,0 % ohne Nachweis einer Elternschaft. Bleibt die Freigrenze unterschritten, fallen weder Beträge zur Kranken- noch zur Pflegeversicherung an. 
Achtung: Freibetrag und Freigrenze kommen nur für Versicherte zum Tragen, die als Rentner in der Krankenversicherung der Rentner pflichtversichert sind. Für freiwillig versicherte Rentner:innen gelten diese nicht. In diesem Fall ist die volle Bruttorente beitragspflichtig zur Kranken- und Pflegeversicherung. 

Bei privat krankenversicherten Rentnerinnen und Rentnern ist die Betriebsrente nicht beitragsrelevant. 

Als Rentenbezieher erhalten Sie für Ihre Steuererklärung eine jährliche Rentenbezugsmitteilung, der Sie Ihre Bruttorente und die abgeführten Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung entnehmen können. Zudem werden Ihrem Finanzamt diese Daten automatisch übermittelt. 
 

Wie wirkt sich Altersteilzeit auf meine kvw-Betriebsrente aus?

Für Altersteilzeitregelungen, die bis zum 01. Dezember 2022 gemäß TV-Flex begonnen haben, gilt: Während Ihrer Altersteilzeit (ATZ) legen wir der Berechnung Ihrer Versorgungspunkte 90 % Ihres Entgelts vor Beginn der ATZ zugrunde. Dadurch ergeben sich für Sie nur geringe Einbußen.

Dazu ein Beispiel:

Ein 60-jähriger Arbeitnehmer beantragt Altersteilzeit (ATZ) im Blockmodell über insgesamt fünf Jahre. In der ersten Hälfte arbeitet er wie gewohnt und in der zweiten Hälfte erfolgt die Freistellung. Das zv-Entgelt beträgt vor Beginn der ATZ 40.000 €.

Ohne Altersteilzeit beträgt die Anwartschaft für das 60. Lebensjahr:

40.000 € dividiert durch 12.000 multipliziert mit Altersfaktor 0,9 (für 60jährige) gleich 2,9999 Versorgungspunkte (VP), gerundet 3,0. 
3 VP multipliziert mit 4 € (Messbetrag) gleich 12 € Anwartschaft. 

 

Mit Altersteilzeit beträgt die Anwartschaft für das 60. Lebensjahr:

20.000 € dividiert durch 12.000 multipliziert mit Altersfaktor 0,9 (für 60jährige) multipliziert mit 1,8 gleich 2,7 Versorgungspunkte (VP).
Das hälftige Entgelt x 1,8 entspricht 90 %.

2,7 VP multipliziert mit 4 € (Messbetrag) gleich 10,80 € Anwartschaft. 

Insgesamt reduziert sich die kvw-Betriebsrente durch die ATZ lediglich um 5,64 € im Vergleich zur Rente ohne ATZ. 

 

Altersteilzeitarbeitsverhältnisse, die nach dem 01.01.2023 beginnen, können nicht mehr zur den vorherigen tariflichen Regelungen abgeschlossen werden. 

Nach wie vor ist es jedoch möglich, Altersteilzeitvereinbarungen auf Basis des Altersteilzeitgesetzes (AltTZG) abzuschließen. Demnach ist der Arbeitgeber verpflichtet, das zu gewährende Regelarbeitsentgelt um mindestens 20% aufzustocken sowie auf Basis von regelmäßig mindestens 80 % des Regelarbeitsentgelts zusätzliche Rentenversicherungsbeiträge zu zahlen. Diese Aufstockungsbeträge sowie die Beiträge und Aufwendungen zur Zahlung der Rentenversicherungsbeiträge sind steuer- und sozialabgabenfrei.

Die Aufstockung des zusatzversorgungspflichtigen Entgelts auf das 1,8-fache, wie es im TV-Flex geregelt war, ist im Altersteilzeitgesetz nicht vorgesehen. Allerdings können die Arbeitgeber der VKA bei vorliegender Altersteilzeit das zusatzversorgungspflichtige Entgelt und somit die Beiträge zur Zusatzversorgung auf freiwilliger Basis erhöhen. 

Was passiert mit meiner Betriebsrente, wenn ich den Arbeitgeber wechsle?

Zunächst meldet Sie der bisherige Arbeitgeber bei Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses bei uns ab. Sie erhalten einen abschließenden Versicherungsnachweis, der Sie über Ihre Anwartschaften zu diesem Zeitpunkt informiert.

Der neue Arbeitgeber ist ebenfalls Mitglied der kvw
In diesem Fall teilen Sie Ihrem neuen Arbeitgeber die bisherige kvw-Versicherungsnummer ( = Aktenzeichen, AZ) mit. Er meldet Sie unter der alten Versicherungsnummer wieder bei uns an und Ihre Anwartschaft auf eine kvw-Betriebsrente wird weiter aufgebaut.  

 

Der neue Arbeitgeber ist ebenfalls dem öffentlichen Dienst zugehörig, ist aber Mitglied bei einer anderen Zusatzversorgungseinrichtung (ZVE)
Bitte stellen Sie bei der neuen ZVE einen Antrag auf Überleitung bzw. gegenseitiger Anerkennung der Versicherungszeiten. 

 

Sie waren bisher bei einer anderen ZVE versichert und der neue Arbeitgeber meldet Sie bei den kvw an 
Falls Sie durch Ihren Arbeitgeberwechsel von einer anderen ZVE zu den kvw wechseln, stellen Sie bitte bei uns den Überleitungsantrag. Für die Überleitung ist immer die zeitlich letzte ZVE zuständig. 
 

Der neue Arbeitgeber ist nicht Mitglied einer ZVE für Beschäftigte des öffentlichen Dienstes
Mit dem Ausscheiden sind Sie beitragsfrei versichert. Ihre Anwartschaft ruht und verändert sich, solange Sie keine zusatzversorgungspflichtige Tätigkeit aufnehmen, bis zum Rentenbeginn nicht mehr. Sie erhalten von uns einen letzten abschließenden Versicherungsnachweis. 
Wenn Sie zu diesem Zeitpunkt die für einen Rentenanspruch erforderliche Wartezeit oder die Voraussetzung für die Unverfallbarkeit erfüllt haben, kann Ihnen aus Ihrer Anwartschaft später bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen eine kvw-Betriebsrente ausgezahlt werden. 

 

Mehr zum Thema Überleitung / gegenseitige Anerkennung und den Überleitungsantrag finden Sie hier:

Infoseite Überleitung bei Arbeitgeberwechsel

Antrag auf Überleitung/Anerkennung von Versicherungszeiten 

 

Mehr zum Thema Wartezeit finden Sie unter den obigen Fragen:

"Welche Voraussetzungen müssen für den Rentenbezug erfüllt sein?"

"Was passiert, wenn ich die Wartezeit und/oder Unverfallbarkeit zum Rentenbeginn nicht erfüllt habe?"

 

Sie haben bei den kvw auch eine freiwillige Versicherung (PlusPunktRente). Was ist hier bei einem Arbeitgeberwechsel zu beachten?
Informationen dazu finden Sie hier.

 

Bitte denken Sie daran, bei uns einen Rentenantrag zu stellen, wenn die Anspruchsvoraussetzungen dafür erfüllt sind. 

 

 

Fällt meine kvw-Betriebsrente im Scheidungsfall in den Versorgungsausgleich?

Das Recht zum Versorgungsausgleich wurde zum 1. September 2009 grundlegend reformiert. Es sieht grundsätzlich eine interne Teilung vor.

Dies bedeutet, dass  das in der Ehezeit erworbene und unverfallbare Anrecht innerhalb des jeweiligen Versorgungssystems (hier also den kvw) zwischen den Eheleuten geteilt wird. Während das Anrecht der:des ausgleichspflichtigen Ehepartner:in bei einer rechtskräftigen Entscheidung des Familiengerichts entsprechend zu vermindern ist, erhält die:der ausgleichsberechtigte Ehepartner:in beim selben Versorgungsträger ein Anrecht übertragen. Bei Übertragung eines Anrechts auf kvw-Betriebsrente erwirbt die:der ausgleichsberechtigte Ehepartner:in dadurch einen eigenen Anspruch gegenüber den kvw und kann nach Eintritt seines Versicherungsfalles eine Betriebsrente beantragen. Zudem erhält er das (befristete) Recht auf Abschluss einer ergänzenden Altersvorsorge über unsere PlusPunktRente.

Häufig gestellte Fragen von Rentnerinnen und Rentnern

Was ist der "Messbetrag"?

Der Messbetrag von 4 € ist der satzungsrechtlich vorgegebene Rentenwert pro Versorgungspunkt. Aus der Summe der Versorgungspunkte x Messbetrag ergibt sich der maßgebende Betriebsrentenanspruch. 

Erhöht sich meine kvw-Betriebsrente während meines Rentenbezugs?

Ihre Betriebsrente wird zum 01. Juli eines Jahres um 1 % erhöht. Die Erhöhung erfolgt unabhängig von der Erhöhung der gesetzlichen Rente. 

Darf ich neben meiner kvw-Betriebsrente etwas dazuverdienen?

Seit Januar 2023 sind die Hinzuverdienstgrenzen bei vorzeitigem Bezug einer Altersrente (Rente für langjährig/besonders langjährig Versicherte oder Rente für Menschen mit Schwerbehinderung - vor Erreichen der Regelaltersgrenze) entfallen.

Wenn Sie eine dieser Rentenarten der Deutschen Rentenversicherung beziehen, können sie unbegrenzt hinzuverdienen und parallel Ihre kvw-Betriebsrente beziehen. 

Auch wenn Sie keine Rente von der gesetzlichen Rentenversicherung, sondern von einer berufsständischen Versorgung erhalten, können Sie unbegrenzt hinzuverdienen. 

Sofern Sie sich allerdings für eine gewählte Teilrente (z.B. bei unentgeltlicher häuslicher Pflege) entscheiden, löst dies auch weiterhin keinen Anspruch auf eine Betriebsrente aus. 

Was ist beim Bezug einer Teilrente zu beachten?

Gemäß § 31 der kvw-Satzung besteht erst Anspruch auf Betriebsrente, wenn die gesetzliche Rente als Vollrente bezogen wird.

Wenn Sie von der Deutschen Rentenversicherung eine gewählte Teilrente (z.B. 99% bei unentgeltlicher häuslicher Pflegetätigkeit) erhalten, besteht daher noch kein Anspruch auf eine kvw-Betriebsrente. Der Anspruch kann erst entstehen, wenn Sie eine Altersrente als Vollrente erhalten. Sollte die Altersrente als Vollrente z.B. nach einem Monat wieder in eine Teilrente umgewandelt werden, bliebe in diesem Fall der Betriebsrentenanspruch erhalten. Die Betriebsrente würde dann nur im gleichen Verhältnis wie die gesetzliche Rente gekürzt. 

Zahlt die kvw-Zusatzversorgung eine Betriebsrente für Hinterbliebene?

Wir zahlen an Hinterbliebene eine Betriebsrente, wenn die Wartezeit erfüllt ist und ein Anspruch auf Hinterbliebenenrente in der gesetzlichen Rentenversicherung besteht.

Zu dem Kreis der Hinterbliebenen zählen hinterbliebene Eheleute (Witwen, Witwer, eingetragene Lebenspartner) und Kinder (Waisen). 
 

In welcher Höhe werden Betriebsrenten für Hinterbliebene gezahlt?

Hinterbliebene erhalten einen prozentualen Anteil der bisherigen Betriebsrente. Der Prozentsatz richtet sich nach den Bestimmungen der gesetzlichen Rentenversicherung.

Auch bei der Zusatzversorgung wirkt sich eigenes Einkommen ab einem bestimmten Freibetrag mindernd auf Ihre Hinterbliebenenrente aus. Mindestens erhalten Sie immer einen Betrag von 35 % der Betriebsrente für Hinterbliebene. 

Wird meine Betriebsrente versteuert?

Betriebsrenten aus der kvw-Zusatzversorgung sind als sonstige Einkünfte im Sinne des Einkommenssteuerrechtes grundsätzlich steuerpflichtig und sind entweder voll oder nur mit dem Ertragsanteil zu versteuern.

Mit unserer jährlichen Mitteilung zur Vorlage beim Finanzamt informieren wir Sie über alle steuerlich relevanten Daten Ihrer Betriebsrente. 

Weitere Informationen zur Besteuerung finden Sie hier.
 

Muss ich von meiner kvw-Betriebsrente Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zahlen?

Wenn Sie Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse sind, müssen von Ihrer Betriebsrente grundsätzlich Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung abgeführt werden. Um die Beitragsabführung kümmern wir uns als Zahlstelle.

Wie wirkt sich der Freibetrag beim Krankenversicherungsbeitrag aus?

Durch den Freibetrag wird nur von dem Teil der Betriebsrente, der über dem Freibetrag liegt, ein Krankenversicherungsbeitrag ermittelt. Der Freibetrag wird jährlich neu festgelegt.

Eine Besonderheit gilt bei einem sogenannten Mehrfachbezug. Dieser liegt vor, wenn Sie neben der Betriebsrente eine weitere Leistung aus der betrieblichen Altersversorgung erhalten. Da der Freibetrag nur einmal ausgeschöpft werden kann, entscheidet in diese Fällen die zuständige Krankenkasse, wie der Freibetrag auf mehrere Versorgungsbezüge aufzuteilen ist. Der Freibetrag kann daher erst nach entsprechender Meldung der Krankenkasse berücksichtigt werden. 
Bitte beachten Sie, dass bei freiwillig gesetzlich Krankenversicherten und bei der Ermittlung des Pflegeversicherungsbeitrages der Freibetrag nicht zu berücksichtigen ist. 

Kann ich meine kvw-Betriebsrente abfinden lassen?

Sofern nach Eintritt des Versicherungsfalles bei Festsetzung Ihre monatliche Bruttobetriebsrente einen Grenzbetrag von 35,35 Euro (2024) nicht überschreitet, muss sie nach § 41 kvw-Satzung abgefunden werden.

Überschreitet Ihre monatliche Betriebsrente den Grenzbetrag oder ist die Betriebsrente zeitlich befristet, ist eine Abfindung nicht möglich. 
Bei Berechnung des Abfindungsbetrages multiplizieren wir Ihre monatliche Betriebsrente mit einem Faktor, der sich nach Ihrem Lebensalter zum Zeitpunkt des Rentenbeginns richtet. 
Die Zusatzversorgungskasse muss – wenn Sie in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind – Ihre Krankenkasse über die Abfindung informieren. Diese prüft eventuelle Beitragspflicht zur Krankenversicherung. 

Was muss ich der kvw-Zusatzversorgung während meines Rentenbezuges mitteilen?

Bitte teilen Sie uns die Änderung Ihrer Anschrift und / oder Ihrer Bankverbindung umgehend mit.

Sie können hierfür unseren Vordruck "Anschrift / Kontoänderung" (PDF zum Herunterladen) nutzen. 

Sollten sich Veränderungen Ihrer gesetzlichen Rente ergeben (z.B. Rentenneufeststellung wegen Hinzuverdienst, Beendigung der Rentenzahlung aus der gesetzlichen Rentenversicherung, Rentenumwandlung, Weitergewährung einer befristeten Rente), teilen Sie uns dies bitte ebenfalls schnellstmöglich mit. 
Ihre Pflichten als Versicherte und Betriebsrentenberechtigte sind in § 48 der Satzung der kvw-Zusatzversorgung geregelt. 

Wie werden Versicherungszeiten vor 2001 berücksichtigt?

Durch den Systemwechsel in der Zusatzversorgung zum 01.01.2002 wurden alle Versicherungszeiten bis zum 31.12.2001 auf der Basis satzungsrechtlicher Übergangsregelungen berechnet und als Startgutschrift in das neue Versorgungspunktesystem überführt.

Die Startgutschrift stellt daher Ihren Betriebsrentenanspruch aus Versicherungszeiten vor 2002 dar. Wenn Sie am 31.12. 2001 pflichtversichert waren, haben Sie von unserer Kasse im Jahre 2002 eine Berechnung Ihrer Startgutschrift mit einer Übersicht der berücksichtigten Versicherungszeiten bis zum 31.12. 2001 erhalten. 

In der Rentenentscheidung werden die Zeiten vor 2002 daher nicht erneut jährlich aufgelistet, sondern erst die Zeiten ab dem 01.01. 2002 mit den entsprechenden Versorgungspunkten. Der Betriebsrentenanspruch setzt sich dann aus der Startgutschrift und den Versorgungspunkten ab dem 01.01.2002 zusammen. 

Habe ich Anspruch auf Beihilfe?

Nein, bei uns haben Sie keinen Anspruch auf Beihilfe für medizinische Leistungen, beispielsweise Brillen oder Zahnersatz.

Wir, die kvw-Zusatzversorgung, sind als betriebliche Altersversorgung für die Zahlung von Betriebsrenten zuständig. 

Haben Sie weitere Fragen? Hier finden Sie Ihre zuständigen Ansprechpersonen:

Für Versicherte

Telefon: (0251) 591-5566
E-Mail: versicherung@kvw-muenster.de

Servicezeiten: 

Mo - Fr        8:30 - 12:30 Uhr 
Mi               14:00 - 15:30 Uhr 
Mo, Do       14:00 - 17:00 Uhr

Besucheranschrift: Zumsandestraße 12, 48145 Münster
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