Transkript anzeigen Abspielen Pausieren

Mann und Frau glücklich

Solidarisch in der kvw-Beihilfeumlagegemeinschaft

Spitzenrisiken abfedern und die Verlässlichkeit bei den Haushaltsplanungen im Bereich der Beihilfen steigern – ein Wunsch nahezu aller Bürgermeisterinnen und Bürgermeister, Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer, Kämmerinnen und Kämmerer sowie Personalverantwortlichen. Mit der Beihilfeumlagegemeinschaft bieten die kvw ein Produkt an, das beide Herausforderungen genau in den Blick nimmt.

Mehr als 160 Kommunen, kommunalen Einrichtungen und Sparkassen haben sich mittlerweile der kvw-Beihilfeumlagegemeinschaft angeschlossen. Warum ist die Resonanz auf den im Juli 2011 ins Leben gerufenen neuen Abrechnungsverband der kvw-Beihilfekasse in Westfalen-Lippe so enorm positiv? Es ist der Grundgedanke vor allem die kostenintensiven Spitzenrisiken gemeinschaftlich und solidarisch aufzufangen.

Dies ist für viele genau der richtige Weg. Denn Umlagegemeinschaften, wie sie in der kvw-Beamtenversorgung oder auch bei der Finanzierung der Krankheitsaufwendungen für Asylbewerber organisiert sind, haben einen guten Ruf. Und gerade im Beihilfenbereich gewinnt die Absicherung kaum kalkulierbarer Risiken durch die demographischen Entwicklungen zunehmend an Bedeutung.

Haushaltsrisiken verlässlicher abfedern

Die Kommunen und Einrichtungen berücksichtigen in der Praxis bei ihren Haushaltsaufstellungen stets durchschnittliche Beihilfeaufwendungen. Unerwartete Kosten für eine schwere Erkrankung einer beihilfeberechtigten Person können dann schnell den Haushalt sprengen, eine Nachtragssatzung erforderlich machen und gerade in Zeiten „knapper Kassen“ zum Aufschieben notwendiger Investitionen führen.

Durch eine Mitgliedschaft in der kvw-Beihilfeumlagegemeinschaft werden daher Haushaltsrisiken „abgefedert“. In der Folge können auch die Haushalte verlässlicher geplant werden.

Das Modell der kvw-Beihilfeumlagegemeinschaft

Die kvw-Beihilfeumlagegemeinschaft umfasst die Umlagegruppen für

  • Beamtinnen/Beamte (Umlagegruppe 1),
  • Versorgungsempfängerinnen/Versorgungsempfänger (Umlagegruppe 2) und
  • alle übrigen Beihilfeberechtigten, u. a. Tarifbeschäftigte (Umlagegruppe 3). 

Die Mitglieder treten der kvw-Beihilfeumlagegemeinschaft mit allen Berechtigten, mit Ausnahme der Bestandsfälle, bei. Vor Beitritt in die kvw-Beihilfeumlagegegemeinschaft wird auch geprüft, ob eine Ausgleichsverpflichtung zu zahlen ist.

Wozu dient die Ausgleichsverpflichtung und wer muss sie zahlen?

Zwecks möglichst stabiler Umlagesätze kann bei neuen Mitgliedern der kvw-Beihilfeumlagegemeinschaft ein Zuschlag zur Umlage erhoben werden, wenn der durchschnittliche Beihilfeaufwand eines beitretenden Mitglieds um mehr als 15 % über dem durchschnittlichen Beihilfeaufwand in einer der Umlagegruppen liegt und diese Abweichung voraussichtlich nicht nur vorübergehend ist. Der Zuschlag wird vor dem Beitritt zur kvw-Beihilfeumlagegemeinschaft schriftlich mit dem betroffenen Mitglied vereinbart.

Wer fällt unter diese Sonderregelung?

In der kvw-Beihilfeumlagegemeinschaft werden Beihilfeberechtigte nicht berücksichtigt, wenn sie inklusive der berücksichtigungsfähigen Angehörigen in den letzten drei Haushaltsjahren vor dem Beitritt der Kommune oder Einrichtung Beihilfeleistungen von über 40.000 € jährlich erhalten haben. Die Beihilfen für diese Bestandsfälle werden im Wege der Erstattung abgerechnet, bis die Beihilfeberechtigten einschließlich der berücksichtigungsfähigen Angehörigen oder ihrer Hinterbliebenen in fünf aufeinanderfolgenden Wirtschaftsjahren Beihilfeleistungen in Höhe von weniger als 40.000 € jährlich verursacht haben. So werden die Mitglieder der kvw-Beihilfeumlagegemeinschaft vor hohen Kosten aus bereits existierenden Bestandsfällen neu hinzukommender Mitglieder geschützt.

Wie wird die Umlagegemeinschaft finanziert?

Seit Juli 2011 haben die Mitglieder und Interessenten zwischen zwei Finanzierungsvarianten die Wahl. Sie können sich entweder für das Erstattungsverfahren innerhalb der kvw-Beihilfekasse entscheiden oder dem Abrechnungsverband der kvw-Beihilfeumlagegemeinschaft beitreten.

In der kvw-Beihilfeumlagegemeinschaft werden alle ausgezahlten Beihilfeleistungen sowie Verwaltungskosten gemeinschaftlich und solidarisch getragen. Bedeutet, die Gesamtkosten der jeweiligen Umlagegruppe verteilen sich auf alle Mitglieder entsprechend der Berechtigten.

Auf die zu erwartenden Beihilfen und Verwaltungskosten werden im Umlageverfahren monatliche Abschläge erhoben, die anhand der Aufwendungen des Vorjahres (Beihilfen und Verwaltungskosten) zuzüglich eines Sicherheitszuschlages von 3 % festgesetzt werden.

Rechnet sich eine Mitgliedschaft in der kvw-Beihilfeumlagegemeinschaft?

Gerne erstellen wir Ihnen eine Vergleichsberechnung, in welcher Ihre tatsächlichen Aufwendungen (tatsächliche Beihilfezahlungen zzgl. Verwaltungskosten) den Kosten der Umlagegemeinschaft aus dem letzten Wirtschaftsjahr gegenübergestellt werden.

Im Rahmen der Vergleichsberechnung kann auch eine Prognose hinsichtlich der Notwendigkeit einer Ausgleichsverpflichtung sowie dem möglichen Bestehen von Bestandsfällen getroffen werden.

So können Sie anhand Ihrer tatsächlichen Kosten individuell entscheiden, ob eine Mitgliedschaft in der kvw-Beihilfeumlagegemeinschaft für Sie das Richtige ist.

Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann melden Sie sich gerne unter:
E-Mail: mitgliedschaft.beihilfe@kvw-muenster.de

Wie werde ich Mitglied in der kvw-Beihilfeumlagegemeinschaft?

Die Mitgliedschaft in der kvw-Beihilfeumlagegemeinschaft erfolgt auf Antrag und mit Zustimmung des Verwaltungsrates der Kommunalen Versorgungskassen Westfalen-Lippe (kvw). Bis zur Bestätigung durch den zwei Mal jährlich tagenden Verwaltungsrat erlangt ein neues Mitglied den Status einer vorläufigen Mitgliedschaft mit allen Rechten und Pflichten.

Meldeschluss für die Beantragung der Mitgliedschaft in der kvw-Beihilfeumlagegemeinschaft ist jeweils der 31.07. für das kommende Wirtschaftsjahr. Ein unterjähriger Beitritt ist nicht möglich.

Antrag auf Mitgliedschaft in der kvw-Beihilfeumlagegemeinschaft (PDF)

 

Kündigungsfrist:
Für Mitglieder der kvw-Beihilfeumlagegemeinschaft ist eine Kündigung erstmals im fünften Jahr der Mitgliedschaft zum Schluss des siebten Jahres der Mitgliedschaft möglich. Für nachfolgende Zeiträume beträgt die Kündigungsfrist zwei Jahre zum Ablauf des jeweiligen Wirtschaftsjahres (31.12.).

Entwicklung der Umlagesätze in der kvw-Beihilfeumlagegemeinschaft