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Anträge und Formulare zum Download

Hier finden Sie Anträge und Formulare zu Ihrer Betriebsrente.

Hinweise:

  • Sie können Ihre Unterlagen als unbeglaubigte Kopie bei uns einreichen.
  • Alle Anträge stehen Ihnen als beschreibbare PDF-Dokumente zur Verfügung. Hierzu laden Sie bitte zunächst den jeweiligen Antrag als PDF-Dokument herunter und speichern ihn auf Ihrem persönlichen Rechner ab, am besten versehen mit einem individuellen Namen (z.B. "Antrag Betriebsrente Marlene Musterfrau").  Wenn Sie das Dokument dann mit Adobe öffnen, können Sie die Leerfelder ausfüllen. Drucken Sie das ausgefüllte Formular aus und unterschreiben Sie per Hand.  


Bitte senden Sie die unterschriebenen Anträge an:

Kommunale Versorgungskassen Westfalen-Lippe (kvw)
Postfach 4629
48026 Münster

Weitere Anträge und Formulare

Häufige gestellte Fragen zum Ausfüllen der Formulare und Anträge

Ich bin bis zum Rentenbeginn pflichtversichert. Warum soll ich den Rentenantrag über meinen Arbeitgeber stellen?

Zum Rentenbeginn meldet Ihr Arbeitgeber Sie von der Pflichtversicherung ab und ermittelt das zusatzversorgungspflichtige Entgelt bis zum Stichtag. Zusätzlich benötigen wir weitere Informationen von Ihrem Arbeitgeber, die dieser im Teil II des Antrags auf Betriebsrente angeben muss. Ihr Arbeitgeber unterstützt Sie ebenfalls bei Fragen zu den Anträgen, prüft Ihre Unterlagen auf Vollständigkeit und leitet den Antrag an uns weiter. 

Wo finde ich die Vertragsnummer meiner PlusPunktRente Tarif 2002-M?

Die PlusPunktRente ist eine separat abzuschließende freiwillige Rente bei der kvw-Zusatzversorgung, z.B. eine Riester-Rente oder eine Entgeltumwandlung. Sollten Sie keine PlusPunktRente abgeschlossen haben, lassen Sie die Zeile bitte frei. 

Wo finde ich meine Sozialversicherungsnummer?

Ihre persönliche Sozialversicherungsnummer ist 12-stellig und besteht unter anderem aus Ihrem Geburtsdatum und dem ersten Buchstaben Ihres Geburtsnamens. Ihre Sozialversicherungsnummer finden Sie zum Beispiel auf Ihrem Rentenbescheid der Deutschen Rentenversicherung (Achtung: Bei Hinterbliebenenrenten ist die Sozialversicherungsnummer der/des Verstorbenen aufgeführt) oder in Ihrer letzten Gehaltsabrechnung. Alternativ können Sie Ihre Sozialversicherungsnummer auch bei Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung anfragen. 

Wo finde ich meine Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-ID)?

Ihre Steuer-ID besteht aus elf Zahlen. Sie finden Ihre Steuer-ID zum Beispiel auf Ihrer Lohnsteuerbescheinigung oder in Ihrem Einkommenssteuerbescheid (Achtung: Verwechslungsgefahr mit Ihrer Steuer-Nummer). Alternativ können Sie Ihre Steuer-ID bei Ihrem zuständigen Finanzamt erfragen. Ohne die korrekte Steuer-ID können wir Ihre Betriebsrente leider nicht auszahlen, da wir zur Meldung an das Finanzamt verpflichtet sind. 

Warum soll ich Zeiten bei einer anderen Zusatzversorgungseinrichtung oder Anwartschaften aus einem Eheversorgungsausgleich mitteilen?

Zwischen den Zusatzversorgungseinrichtungen des öffentlichen und kirchlichen Dienstes besteht ein gegenseitiges Abkommen zur Überleitung oder Anerkennung von Versicherungszeiten. Durch die Überleitung bzw. Anerkennung von Versicherungszeiten können Wartezeiten bis zur Unverfallbarkeit schneller erfüllt werden und Sie haben bestenfalls nur eine Ansprechperson, mit dem Sie alle Ihre Anliegen klären können. 

Warum soll ich Mutterschutzzeiten aus der Zeit vor dem 01.01.2012 melden?

Der Mutterschutz beginnt sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin und endet acht Wochen nach der Geburt. Mutterschutzzeiten während der Pflichtversicherung wurden bis zum 31.12.2011 nicht durch den Arbeitgeber gemeldet. Auf Antrag können diese Mutterschutzzeiten nachträglich berücksichtigt werden. Hierdurch steigt je nach Einzelfall die Höhe Ihrer Versorgungspunkte ("Soziale Komponente"). Zudem werden die Kalendermonate auf die Erfüllung der Wartezeit angerechnet. 
Seit dem 01.01.2012 werden die Mutterschutzzeiten automatisch durch den Arbeitgeber mitgeteilt. 

Werden auch Kindererziehungszeiten berücksichtigt?

Kindererziehungszeiten werden in der kvw-Zusatzversorgung – anders als bei der gesetzlichen Rentenversicherung – nicht berücksichtigt. 

Wird auch meine Elternzeit berücksichtigt?

Seit dem 01.01.2012 wird eine Elternzeit durch den Arbeitgeber an die kvw-Zusatzversorgung gemeldet. Voraussetzung ist, dass das Arbeitsverhältnis während der Elternzeit ruht. Für die Berechnung der Versorgungspunkte werden für jeden vollen Kalendermonat der Elternzeit je Kind, für welches Anspruch auf Elternzeit besteht, 500 € gutgeschrieben. 
Eine Elternzeit vor dem 01.01.2012 kann nicht nachgemeldet werden. 

Was bedeuten die Erklärungen im Teil H des Antrags?

Da eine Vielzahl von Antragsstellungen möglichst zeitnah, effektiv und rechtssicher bearbeitet werden soll, nutzen wir für die Beantragung von Leistungen standardisierte Antragsformulare, die möglichst die Gesamtheit aller sich ergebenden Fragestellungen abdecken sollen. Da wir Ihre Rentenleistung monatlich im Voraus erbringen, kommt es bei Meldungen, z.B. Sterbefällen, nach dem Zahlungsschluss regelmäßig zu Überzahlungen der Betriebsrente. Die Erklärungen erleichtern uns die Rückführung der zu viel gezahlten Renten und beugen kostenintensiven Verfahren vor, die zu Lasten von Einzahlerinnen und Einzahlern und Rentner:innen gehen würden. 

Woraus besteht ein vollständiger gesetzlicher Rentenbescheid?

Der gesetzliche Rentenbescheid setzt sich aus dem Grundbescheid und diversen Anlagen zusammen und besteht meist aus zehn bis 20 Seiten. 
Bei der Gewährung einer Rente sind in der Regel folgende Anlagen enthalten:

  • Berechnung der Rente 
  • Versicherungsverlauf
  • Berechnung der Entgeltpunkte
  • Rente und Hinzuverdienst (Ausnahme bei der Regelaltersrente)

Weitere Anlagen sind möglich. 
In den Anlagen sind Informationen enthalten, die für die Festsetzung Ihrer Betriebsrente relevant sind. Daher benötigen wir eine vollständige Kopie Ihres gesetzlichen Rentenbescheides, um Ihren Antrag auf Betriebsrente bearbeiten zu können.  

Wozu wird eine Bescheinigung über Krankengeld von meiner Krankenversicherung benötigt?

Insbesondere bei Erwerbsminderungsrenten kommt es aufgrund der häufig rückwirkenden Rentengewährung zu einem Krankengeldbezug nach Rentenbeginn. Ihre Krankenversicherung fordert daher von der gesetzlichen Rentenversicherung einen Ausgleich. Auch die Betriebsrente ruht in Höhe des Teils des gezahlten Krankengeldes, welches durch Ihre Krankenkasse nicht vom Sozialversicherungsträger zurückgefordert werden konnte. 
Auch ein Nicht-Bezug von Krankengeld sollte durch Ihre Krankenkasse bescheinigt werden. 

Haben Sie weitere Fragen? Hier finden Sie Ihre zuständigen Ansprechpersonen:

Für Versicherte

Telefon: (0251) 591-5566
E-Mail: versicherung@kvw-muenster.de

Servicezeiten: 

Mo - Fr        8:30 - 12:30 Uhr 
Mi               14:00 - 15:30 Uhr 
Mo, Do       14:00 - 17:00 Uhr

Besucheranschrift: Zumsandestraße 12, 48145 Münster
Postanschrift: Postfach 4629, 48026 Münster

Für Rentner:innen

Telefon: (0251) 591-4455
E-Mail: rente@kvw-muenster.de

Servicezeiten: 

Mo - Fr            8:30 - 12:30 Uhr 
Mo, Mi, Do     14:00 - 15:30 Uhr 

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Postanschrift: Postfach 4629, 48026 Münster