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Satzungen und Rechtsgrundlagen

Die gesetzliche Grundlage für die Tätigkeit der kvw ist das VKZVKG (Gesetz über die kommunale Versorgungs- und Zusatzversorgungskassen im Lande Nordrhein-Westfalen). Das Geschäftsgebiet ist Westfalen-Lippe.

Die kvw sind eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Das Verhältnis zu ihren Mitgliedern ist in der Beamtenversorgung und Beihilfekasse je öffentlich-rechtlich, in der Zusatzversorgung privatrechtlich ausgestaltet. Die geltenden Rechtsgrundlagen der kvw unterscheiden sich je nach betreffender Personaldienstleistung

Die Satzungen der kvw fassen die zugewiesenen Aufgaben zusammen, konkretisieren sie und machen sie damit umsetzbar.