Änderung der Besoldung
Ab dem 01.01.2017 erhöhen sich die Bezüge der Beamten. Es handelt sich jedoch nicht um eine Besoldungserhöhung. Die jährliche Sonderzahlung wird in die monatlichen Bezüge integriert und das Sonderzahlungsgesetz NRW entfällt.
Neue Urteile des BGH zu den Startgutschriften
Die Neuregelung zur Berechnung der Startgutschriften ist durch zwei Urteile des BGH vom 9. März 2016 (IV ZR 9/15 und IV ZR 168/15) für unwirksam erklärt worden.
Der IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs ist zu dem Ergebnis gelangt, die den Klägern erteilten Startgutschriften legten deren Rentenanwartschaften weiterhin nicht verbindlich fest, weil auch die geänderte Satzungsregelung zur Ermittlung der Startgutschriften rentenferner Versicherter gegen den Gleichheitsgrundsatz verstoße.
Besoldungs- und Versorgungserhöhung
Informationen zum Gesetz über die Anpassung der Dienst- und Versorgungsbezüge 2015/2016.
Anpassung zum 01. Juli 2016 um 1 %
Die Brutto-Betriebsrenten sind zum 01. Juli 2016 wieder um 1 % erhöht worden. Solange die Erhöhung unverändert 1 % jährlich beträgt, werden keine Mitteilungen zur Anpassung versandt. Auf Anfrage senden wir Ihnen jedoch gerne einen Nachweis zu.
Steuer-ID für Kindergeld Pflicht ab 01.01.2016
Die Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-ID) des Kindes und des Berechtigten wird ab dem 01.01.2016 zusätzliche Anspruchsvoraussetzung für das Kindergeld.
Steuer-ID ab 01.01.2016 hat keine Auswirkungen auf laufende Kindergeldfälle
Seit dem 01. Januar 2016 sind die an den Berechtigten und an das Kind vergebene Steuer-Identifikationsnummer
(Steuer-ID) gesetzlich vorgeschriebene Anspruchsvoraussetzung für Kindergeld.
Erhöhung des Kindergeldes
Zum 01.01.16 hat sich das Kindergeld um 2 € monatlich pro Kind erhöht. Für die ersten beiden Kinder beträgt das Kindergeld jetzt jeweils 190 €, für das 3. Kind 196 € und für das 4. und jedes weitere Kind 221 €.
Das Rentenpaket 2014 der DRV: Rente ab 63
Bei der "neuen Rente ab 63" haben Sie vorbehaltlich der aktuellen Rechtslage Anspruch auf die Betriebsrente aus der kvw-Zusatzversorgung.
Welche Auswirkungen hat das DRV-Rentenpaket 2014 auf die Zusatzversorgung?
Abschläge auf Pflegebeihilfen
Zum 01.07.2014 hat die kvw-Beihilfekasse die Abschlagszahlungen auf das Pflegegeld umgestellt und zeitgleich Abschlagszahlungen auf Aufwendungen im Rahmen der stationären Pflege eingeführt.
Auswirkungen des (beendeten) Poststreiks
Auswirkungen des (beendeten) Poststreiks auf die kvw (9.7.15): Trotz der Beendigung des Poststreiks geht die Post auch bei den kvw weiterhin mit einer erheblichen Zeitverzögerung ein.
Besoldungs- und Versorgungserhöhung
Der Landtag hat am 05.11.2014 das neue Gesetz zur Änderung des Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetzes 2013/2014 verabschiedet.
BVerfG überprüft die Altersgrenze beim Kindergeld!
Dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) liegt eine Verfassungsbeschwerde vor, indem es inhaltlich prüfen muss, ob die Absenkung der Altersgrenze für den Kindergeldbezug auf das 25. Lebensjahr verfassungskonform war.
Klage gegen Pharmaunternehmen
Mithilfe einer Vollmacht können Mitglieder der kvw-Beihilfekasse die Beteiligung an Klageverfahren gegen die Pharmaunternehmen, die keine Rabatte auf Arzneimittel gewähren, auf die kvw übertragen.
Rentenanpassung zum 01.07.2014
Die Betriebsrenten werden zum 01.07. dieses Jahres um 1 % erhöht. Solange die jährliche Erhöhung unverändert bleibt, erhalten Sie keine Mitteilung zur Anpassung. Einen Nachweis über Ihre Betriebsrentenhöhe senden wir Ihnen auf Anfrage gerne zu.
Mutterschutzzeiten
Waren Ihre Beschäftigten während ihrer Mutterschutzzeit bei einer Zusatzversorgungskasse des öffentlichen oder kirchlichen Dienstes pflichtversichert, können sie die Berücksichtigung dieser Zeit für Ihre Zusatzversorgung beantragen.
Rechtsprechung Startgutschriften
Die gerichtlich festgelegte Neuregelung der Startgutschriften wurde umgesetzt. Weitere Klagen wurden bisher nicht zugelassen.