Besoldungs- und Versorgungserhöhung 2017/2018
Der Landtag hat am 05.04.2017 das Gesetz zur Anpassung der Dienst- und Versorgungsbezüge 2017 / 2018 beschlossen.
Die Besoldungserhöhung erfolgt zum 01.04.2017 und 01.01.2018.
Zum 01.04.2017 beträgt die rückwirkende lineare Erhöhung der Grundgehälter 2,0 %. Die Grundgehälter erhöhen sich aber mindestens um einen Prozentsatz, der einem Erhöhungsbetrag von 75 € entspricht.
Zum 01.01.2018 beträgt die lineare Erhöhung der Grundgehälter 2,35 %.
Außerdem erhöhen sich für alle Beamtinnen und Beamten der Familienzuschlag, die Strukturzulage und die Amtszulagen ab dem 01.04.2017 um 2,0 % und ab dem 01.01.2018 um 2,35 %.
Die Besoldungserhöhung wird von der kvw-Beamtenversorgung rückwirkend mit der Zahlung der Versorgungsbezüge für den Monat Juni umgesetzt.
Die Besoldungswerte finden Sie hier: