Unsere Leistungen
Wenn Sie die Wartezeit von 60 Versicherungsmonaten erfüllt haben und der Versicherungsfall in der gesetzlichen Rentenversicherung eingetreten ist, haben Sie einen Anspruch aus Ihrer kvw-Zusatzversorgung auf eine
Der Rentenbeginn Ihrer kvw-Betriebsrente beginnt grundsätzlich zum selben Zeitpunkt wie die Rente aus der Deutschen Rentenversicherung.
Die Zahlung der Betriebsrente ist antragsabhängig. Stellen Sie bitte Ihren Rentenantrag innerhalb von zwei Jahren ab Rentenbeginn.
Versicherte, die nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert sind, gilt eine kürzere Antragsfrist von drei Monaten. Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie hier.
Altersrente
Eine Betriebsrente wegen Alters zahlen wir in folgenden Fällen
- Regelaltersrente
- Altersrente für langjährig Versicherte
- Altersrente für besonders langjährig Versicherte
- Altersrente für schwerbehinderte Menschen
- Altersrente für Frauen (für vor 1952 Geborene)
- Altersrente nach Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeit (für vor 1952 Geborene)

Wann haben Sie Anspruch auf eine Altersrente?
Eine Voraussetzung für den Betriebsrentenanspruch ist erfüllt, wenn Ihnen die Altersrente der gesetzlichen Rentenversicherung erstmals als Vollrente gezahlt wird - auch gegebenenfalls unter Inanspruchnahme von Abschlägen aufgrund vorzeitiger Inanspruchnahme. Erhalten Sie von der gesetzlichen Rentenversicherung nur eine Teilrente, löst dieser Rentenfall noch keinen Anspruch auf eine Betriebsrente aus. Ihre Betriebsrente beginnt zum gleichen Zeitpunkt wie Ihre gesetzliche Rente.
Erwerbsminderungsrente
Die kvw-Zusatzversorgung zahlt Ihnen eine Erwerbsminderungsrente, wenn Sie nach den Regelungen der Deutschen Rentenversicherung erwerbsgemindert sind. Beide Rentenzahlungen beginnen zum selben Zeitpunkt. Wenn Ihnen von der Deutschen Rentenversicherung eine Erwerbsminderungsrente befristet gezahlt wird, erhalten Sie auch Ihre Betriebsrente für diesen befristeten Zeitraum.

Die Grafik erläutert wie Ihre Erwerbsminderungsrente berechnet wird.
Grundlage für die Höhe Ihrer Erwerbesminderungsrente sind die bisher erzielten Versorgungspunkte (VP).
Wenn Sie zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls pflichtversichert sind, rechnen wir für jede volle zwölf Kalendermonate bis zum 60. Lebensjahr Versorgungspunkte hinzu (Zurechnungszeiten). Für diese Versorgungspunkte legen wir Ihr durchschnittliches Einkommen der letzten drei Jahre vor Eintritt des Versicherungsfalls zugrunde.
Alle addierten Versorgungspunkte werden mit dem Messbetrag von 4 Euro multipliziert und ergeben die Höhe Ihrer Erwerbsminderungsrente.
Wenn Sie die Erwerbsminderungsrente vor dem 60. Lebensjahr beantragen, wird die Rente um maximal 10,8 Prozent gekürzt. Die Kürzung erfolgt lebenslang.
Als Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung steht Ihnen die Hälfte der Rente wegen voller Erwerbsminderung zu.
Wird Ihre Erwerbsminderungsrente von der Deutschen Rentenversicherung wegen Hinzuverdienst nur zu einem Anteil gezahlt, erhalten Sie auch Ihre Betriebsrente zu dem jeweiligen Anteil.
Hinterbliebenenrente
Die kvw-Zusatzversorgung zahlt Ihnen eine Hinterbliebenenrente, wenn Sie von der Deutschen Rentenversicherung eine Hinterbliebenenrente als Witwe, als Witwer, als eingetragene/r Lebenspartner/in erhalten. Waisen müssen zusätzlich berücksichtigungsfähig sein nach dem Einkommensteuergesetz (§ 32, Absätze 3-5 EStG).

Als sogenannte Große Witwen- oder Witwerrente zahlen wir -entsprechend des Rentenartfaktors der gesetzlichen Hinterbliebenenrente- 55% oder 60% der Betriebsrente der/des Verstorbenen. Wenn Sie von der Deutschen Rentenversicherung eine Kleine Witwen- oder Witwerrente erhalten, steht Ihnen ein Anteil von 25% der Betriebsrente der/des Verstorbenen zu. Die Leistung ist regelmäßig auf zwei Jahre befristet. Sobald die/der Witwe/r die Altersgrenze für die Große Hinterbliebenenrente erreicht, kann auch bei der kvw-Zusatzversorgung die Große Witwen-/Witwerrente beantragt werden.
Als Waisenrente steht Ihnen für Halbwaisen ein Anteil von 10%, für Vollwaisen ein Anteil von 20% der Betriebsrente der/des Verstorbenen zu.
Die Betriebsrente für Hinterbliebene beginnt zum selben Zeitpunkt, zu dem Sie Ihre Hinterbliebenenrente von der Deutschen Rentenversicherung erhalten. Ist die Hinterbliebenenrente der Deutschen Rentenversicherung befristet, wird Ihnen auch die Betriebsrente für diesen befristeten Zeitraum gezahlt.
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