Versicherte ohne gesetzliche Rentenversicherung
Wenn Sie nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind oder keinen Anspruch haben auf eine gesetzliche Rente, wenden wir als Zusatzversorgungskasse bei Ihrem Betriebsrentenanspruch die Regelungen der gesetzlichen rentenversicherung analog an.
Folgende Formen der anderweitigen Zukunftssicherung gibt es:
- berufsständische Versorgung für beispielsweise Ärzte, Apotheker, Architekten
- befreiende Lebensversicherung
Informieren Sie sich hier auf unserer Seite oder auf unserem Merkblatt.
Voraussetzungen bei den verschiedenen Rentenarten
Regelaltersrente

Anhebung der Regelaltersgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung
Sie haben die Mindestversicherungszeit von 60 Monaten erfüllt und das 65. Lebensjahr vollendet.
Seit dem 1.1.2012, beginnend mit dem Geburtsjahrgang 1947 wird die Regelaltersgrenze -die Grenze, ab wann man die Rente abschlagsfrei beziehen kann- schrittweise auf das 67. Lebensjahr angehoben.
Darüber hinaus sind die Anspruchsvoraussetzungen der gesetzlichen rentenversicherung maßgebend.
Renten wegen voller oder teilweiser Erwerbsminderung
Sie können eine volle oder teilweise Erwerbsminderungs im Sinne der gesetzlichen Rentenversicherung durch eine/n von der Kasse zu bestimmende/n Fachärztin/-arzt nachweisen. Die Kosten für eine Begutachtung trägt die/der Versicherte.
Die Wartezeit von 60 Monaten ist zum Zeitpunkt des Eintritts des Versicherungsfalls erfüllt und Sie waren in den letzten 60 Kalendermonaten mindestens 36 Monate pflichtversichert in der Zusatzversorgung.
Die Wartezeit gilt auch als erfüllt, wenn der Versicherungsfall durch einen Arbeitsunfall eingetreten ist. Das Vorliegen eines Arbeitsunfalls ist durch den Bescheid des Trägers der gesetzlichen Unfallversicherung nachzuweisen.
Altersrente für besonders langjährig Versicherte
Sie haben das 65. Lebensjahr vollendet und Ihr Versicherungskonto weist mindestens 540 Pflichtversicherungsmonate (45 Versicherungsjahre) aus.
Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte kann nicht vorzeitig in Anspruch genommen werden – auch nicht mit Abschlägen.
Altersrente für langjährig Versicherte
Sie haben das 65. Lebensjahr vollendet und Ihr Versicherungskonto weist mindestens 420 Pflichtversicherungsmonate (35 Versicherungsjahre) aus. Für Versicherte ab Geburtsjahrgang 1949 erhöht sich die Altersgrenze stufenweise auf das 67. Lebensjahr.
Die Rente für langjährig Versicherte können Sie ab dem 63. Lebensjahr nur mit Abschlägen in Anspruch nehmen.
Altersrente für schwerbehinderte Menschen
Sie haben das 63. Lebensjahr vollendet, sind vor 1952 geboren, und Ihr Versicherungskonto weist mindestens 420 Pflichtversicherungsmonate aus. Ferner können Sie nachweisen, dass bei Ihnen ein Grad der Behinderung von wenigstens 50% vorliegt. Mit Abschlägen können Sie diese Rente auch ab dem 60. Lebensjahr in Anspruch nehmen.
Für Versicherte mit Geburtsjahr 1952 bis 1963 erhöht sich die Altersgrenze stufenweise. Ab Geburtsjahr 1964 liegt die abschlagsfreie Altersgrenze für schwerbehinderte Menschen bei 65 Jahren. Jedoch kann die Altersrente weiterhin mit Abschlägen vorzeitig in Anspruch genommen werden.
Altersrente nach Altersteilzeit
Sie haben das 60. Lebensjahr vollendet und Ihr Versicherungskonto weist mindestens 180 Pflichtversicherungsmonate (15 Jahre) aus, von denen mindestens 96 auf die letzten 120 Kalendermonate entfallen.
Sie haben mindestens in den letzten 24 Kalendermonaten Altersteilzeitarbeit nach dem Altersteilzeitgesetz ausgeübt.
Die Altersgrenze von 60 Jahren wurde für Versicherte, die nach dem 01.01.1946 geboren sind, schrittweise um drei Jahre angehoben. Geburtsjahrgänge ab 1949 können die Altersrente nach Altersteilzeit erst mit Vollendung des 63. Lebensjahres in Anspruch nehmen.
Für Versicherte ab Jahrgang 1952 entfällt diese Rentenart, es sei denn, sie haben vor dem 01.01.2007 Altersteilzeit verbindlich vereinbart und sind vor dem 01.01.1955 geboren.
Altersrente für Frauen
Sie haben das 60. Lebensjahr vollendet, sind vor 1952 geboren und Ihr Versicherungskonto weist mindestens 180 Pflichtversicherungsmonate (15 Jahre) aus, von denen mindestens 121 auf die Zeit nach vollendetem 40. Lebensjahr entfallen. Dann können Sie ab dem 60. Lebensjahr eine Betriebsrente beziehen, mit einem Abschlag von bis zu 10,8%.
Für Versicherte ab Jahrgang 1952 entfällt diese Rentenart.
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