Rechtsgrundlagen
Satzung der kvw-Zusatzversorgung
Die kvw-Zusatzversorgung hat die Aufgabe, durch Versicherung den Beschäftigten ihrer Mitglieder eine zusätzliche Alters-, Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenversorgung nach Maßgabe der Satzung und der dazu erlassenen Durchführungsvorschriften zu gewähren.
ATV-K (Tarifvertrag über die zusätzliche Altersversorgung der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes; Altersvorsorge - Kommunal)
Ihre inhaltliche Ausgestaltung erhält die Zusatzversorgung durch den Tarifvertrag über die zusätzliche Altersversorgung der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes – Altersversorge-TV-Kommunal (ATV-K)
Änderungstarifvertrag Nr. 6 zum ATV-K vom 29.4.2016 - durchgeschriebene Fassung
Änderungstarifvertrag Nr. 6 zum ATV-K vom 29.4.2016
Änderungstarifvertrag Nr. 5 zum ATV-K vom 30.5.2011
Änderungstarifvertrag Nr. 4 zum ATV-K vom 22.6.2007
Änderungstarifvertrag Nr. 3 zum ATV-K vom 14.6.2005
Änderungstarifvertrag Nr. 2 zum ATV-K vom 12.3.2003
TVöD
Vertragsbedingungen der PlusPunktRente-Tarife
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