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Anträge und Formulare

Hier finden Sie alle Anträge und Formulare zu Ihrer PlusPunktRente.

Alle Vordrucke können Sie am Bildschirm ausfüllen, danach ausdrucken und unterschreiben. 
Weitere notwendige Unterlagen schicken Sie uns bitte als unbeglaubigte Kopien. 

 Bitte senden Sie die unterschriebenen Anträge und Formulare  an: 

Kommunale Versorgungskassen Westfalen-Lippe (kvw)
Postfach 4629
48026 Münster

Entgeltumwandlung

Sie möchten eine Entgeltumwandlung abschließen? Oder Sie wechseln den Arbeitgeber und möchten dort die Entgeltumwandlung fortführen? Füllen Sie die entsprechenden Anträge aus und schicken Sie sie uns zu.

Sie möchten eine Entgeltumwandlung abschließen? Dann füllen Sie bitte den Antrag zur Entgeltumwandlung aus. Schließen Sie mit Ihrem Arbeitgeber eine Vereinbarung zur Entgeltumwandlung. Füllen Sie dazu die Vereinbarung aus, legen Sie diese Ihrem Arbeitgeber vor und schicken uns eine Kopie dieser Vereinbarung mit Ihrem Antrag zu. 

Sie wechseln den Arbeitgeber und möchten die Entgeltumwandlung bei Ihrem neuen Arbeitgeber fortführen? Dann stellen Sie einen Antrag auf Überleitung. Wählen Sie das passende Antragsformular je nach Ihrem Versicherungsbeginn nach dem 31. Dezember 2004 oder vor dem 01. Januar 2005.

"Riester"-Förderung

Sie möchten die Beiträge zur Ihrer Riester-Versicherung erhöhen oder senken?

Ihre Zulage wurde nicht beziehungsweise unvollständig gewährt? Bitte stellen Sie bei uns einen Antrag auf Zulagenfestsetzung. Wir leiten ihn für Sie an die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen weiter. 

Rentenanträge

Schauen Sie vor der Auswahl Ihre Antragsformulars auf den Vertragsbeginn Ihrer PlusPunktRente. 

Liegt der Vertragsbeginn nach dem 31.12.2009, dann wählen Sie die Anträge unter der Überschrift "1. Tarife 2010, 2010-U und 2017" aus. Liegt der Beginn vor dem 01.01.2010, dann schauen Sie unter der Überschrift "2. Rentenanträge für den Tarif 2002".  

1. Tarife 2010, 2010-U und 2017
Der Vertragsbeginn erfolgte nach dem 31.12.2009. Die Antragstellung für die Altersrente erfolgt nicht zwingend mit Beginn Ihrer gesetzlichen Rente und somit auch Ihrer kvw-Zusatzversorgung.

Altersrente frühestens ab dem vollendeten 62. Lebensjahr

Bei Tod der:des Versicherten für hinterbliebene Ehe- und eingetragene Lebenspartner:innen sowie für Lebensgefährt:innen, für die eine Bezugsberechtigung vereinbart wurde. 

Bei Tod der:des Versicherten, sofern Anspruch auf Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz besteht (bitte Nachweis Kindergeldbezug beifügen). 

 

2. Rentenanträge für den Tarif 2002

Der Vertragsbeginn liegt vor dem 01.01.2010. Die Antragstellung erfolgt zusammen mit Ihrer Zusatzversorgung. 

Änderungsmitteilung zur PlusPunktRente

Sie haben Änderungsmitteilungen? 

Sie möchten den Beitrag zu Ihrem bestehenden Vertrag ändern?

Sie möchten Ihre:n Lebensgefährtin bzw. Lebensgefährten als Bezugsberechtigte:n einsetzen?
In den Tarifen 2010, 2010-U und 2017, mit Vertragsbeginn ab 01.01.2010, ist es möglich, Lebensgefährt:innen als Bezugsberechtigte der Hinterbliebenenversorgung zu benennen. Voraussetzung ist, dass Sie in einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft mit gemeinsamen Wohnsitz leben.