Nutzen Sie die Vorteile - Zulagen und Steuerersparnis

Auf einen Blick
- überschaubare Beiträge - da einkommensabhängig
- hohe Förderung durch Kinderzulage
- auch möglich für Minijobber
- Steuervorteile durch Sonderausgabenabzug
Die PlusPunktRente
- niedrige Verwaltungskosten bei der PlusPunktRente
- keine Abschlussprovisionen
- flexible Beitragsgestaltung
Informationen und häufige Fragen
Was Sie zur Riester-Förderung wissen müssen
Grundlagen
Mit der Riester-Förderung unterstützt der Staat den eigenverantwortlichen Aufbau der Altersvorsorge.
Voraussetzung für die Förderung in Form von Zulagen und gegebenenfalls Steuervorteilen ist, dass Sie in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind.
Die vollen staatlichen Zulagen erhalten Sie immer dann, wenn Sie einen Beitrag von 4 Prozent Ihres rentenversicherungspflichtigen Bruttoeinkommens des Vorjahres, abzüglich Zulagen, einzahlen.
Selbstverständlich können Sie auch einen geringeren Beitrag investieren. In diesem Fall erhalten Sie die Zulagen anteilig. Mindestens ist ein Sockelbeitrag in Höhe von 60 Euro im Jahr zu leisten.
Im Regelfall überweist Ihr Arbeitgeber, sofern Sie aktiv im öffentlichen Dienst beschäftigt sind, den Beitrag aus Ihrem Nettoeinkommen.
Es besteht jedoch auch die Möglichkeit, den Beitrag selbst zu überweisen (z.B. während der Elternzeit, bei Krankengeldbezug oder aber nach dem Ausscheiden aus dem öffentlichen Dienst).
Die aus den geförderten Beiträgen resultierenden späteren Leistungen sind in voller Höhe mit dem individuellen Steuersatz zu versteuern. Seit dem 01.01.2018 besteht im Rahmen der PlusPunktRente bei der Riester-Rente in der Leistungsphase keine Beitragspflicht mehr zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung.
Zum Beginn der Rente haben Sie die Möglichkeit, sich bis zu 30 Prozent des gebildeten Kapitals als Einmalzahlung auszahlen zu lassen. Dann erhalten Sie eine entsprechend reduzierte lebenslange monatliche Rente.
Wie sehen die staatlichen Förderungen aus?
Die Höhe der jährlichen Zulagen beträgt:
Grundzulage |
Kinderzulage |
Berufseinsteigerbonus |
|
175 €
|
für Kinder bis 2007 geboren |
für Kinder ab 2008 geboren |
bei Vertragsbeginn vor dem 25. Lebensjahr einmalig 200 € |
185 € |
300 € |
Wenn Sie Kinder haben, lohnt sich die staatliche Förderung über die Zulagen. Für jedes Kind, für das Sie nach dem Einkommensteuergesetz Kindergeld erhalten, bekommen Sie dann - neben der Grundzulage - zusätzlich noch die Kinderzulagen.
Kann ich darüber hinaus höhere Beiträge einzahlen?
Sie können maximal Beiträge bis zum Förderhöchstbeitrag von 2.100 Euro inklusive Zulagen auf Ihre PlusPunktRente einzahlen. Bis zu dieser Höchstgrenze erkennt das Finanzamt Ihre Beiträge als Sonderausgaben an.
Beim Versicherten ohne zu berücksichtigende Kinder sind dies:
2.100 Euro - 175 Euro Zulagen = 1.925 Euro pro Jahr / 160,42 Euro pro Monat.
Welchen Beitrag muss ich einzahlen, um die volle staatliche Förderung zu erhalten?
Für eine Beschäftigte (33.000 Euro jährliches Bruttoeinkommen, 2 Kinder mit Anspruch auf Kindergeld, 2001 und 2008 geboren) errechnet sich folgender Mindesteigenbeitrag zur Erlangung der vollen Förderung:
jährlicher Beitrag = 4 % vom Bruttoeinkommen |
abzüglich Grund- und Kinderzulagen pro Jahr |
tatsächlich vom |
---|---|---|
1.320 € = 4 % | 660 € | 660 € / 55 € |
Wie erhalte ich die staatliche Förderung?
Die Zulagen beantragen Sie über uns. Nach erfolgreicher Bewilligung durch die Zulagenstelle werden sie Ihrem Vertrag gutgeschrieben. Das Antragsverfahren wurde durch die Möglichkeit eines Dauerzulagenantrages erheblich vereinfacht.
Zudem haben Sie die Möglichkeit, Ihre Beiträge im Rahmen des Sonderausgabenabzugs steuerlich geltend zu machen. Für mehr Informationen klicken Sie hier.
Riestern für Minijobber
Seit dem 01.01.2013 ist die Verdienstgrenze für geringfügig entlohnte Beschäftigte von 400 Euro auf 450 Euro gestiegen.
Personen, die vom 01.01.2013 an ein geringfügig entlohntes Beschäftigungsverhältnis aufnehmen, unterliegen grundsätzlich der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung und haben damit Anspruch auf die staatliche Riester-Förderung.
Minijobber, die bereits vor dem 01.01.2013 das Beschäftigungsverhältnis aufgenommen haben, sind auch weiterhin versicherungsfrei und müssen somit durch Beitragsaufstockung auf die Versicherungsfreiheit in der Rentenversicherung verzichten, um Anspruch auf die Riester-Förderung zu haben.
Erhöht Ihr Arbeitgeber nach dem 31.12.2012 Ihr Entgelt auf mehr als 400 Euro aber weniger als 450 Euro, so gilt ebenfalls das neue Recht und es gilt die Versicherungspflicht.
Fordern Sie hier Ihr Angebot an
Sie erhalten von uns kostenlos Unterlagen mit umfassenden Informationen und Ihrer persönlichen Berechnung.
Für Ihre Fragen stehen wir gern zur Verfügung!
Finden Sie hier auch Informationen zu folgenden Themen
Haben Sie Fragen? - Schreiben Sie uns gerne eine E-Mail ...
* Pflichtangabe
Hinweis zum Datenschutz:
Zur Erfüllung der den kvw übertragenen Aufgaben werden personenbezogene Daten unter Einhaltung der datenschutzrechtlich relevanten Bestimmungen
verarbeitet. Informationen zum Datenschutz und Ihren damit verbundenen Rechten entnehmen Sie bitte der folgenden Internetseite unter
https://www.kvw-muenster.de/datenschutz-hinweise. Auf Wunsch senden wir Ihnen diese Hinweise auch gerne per Post zu.
... oder rufen Sie uns an
(0251) 591-5566