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Unsere Tarife – Vertragsbedingungen der PlusPunktRente

Sie haben bereits eine PlusPunktRente?
Der für Sie geltende Tarif ist abhängig vom Datum des Vertragsbeginns.

Sie haben noch keine PlusPunktRente?
Für Sie gelten die Vertragsbedingungen zum aktuellen Tarif 2017.

Welche Verzinsung und welche Kosten habe ich bei diesem Tarif?

Die Verzinsung beträgt 0,5 % p.a.

Sollten wir darüber hinaus Kapitalüberschüsse erwirtschaften, so können Sie in Form von Bonuspunkten daran beteiligt werden. Hierüber entscheidet der Kassenausschuss auf Vorschlag des verantwortlichen Aktuars. 

Die laufenden Verwaltungskosten betragen einmalig 4 % der Beiträge und der gegebenenfalls im jeweiligen Beitragsjahr gewährten Riester-Zulagen. Für die beitragsfreie Zeit fallen zusätzlich Verwaltungskosten von 0,5 % der pro Jahr erworbenen Anwartschaften an. 

In der Rentenphase sind Verwaltungskosten von 1,50 € je 100 € Monatsrente berücksichtigt. 

Wie wird die PlusPunktRente berechnet?

Die Höhe der monatlichen PlusPunktRente hängt von den eingezahlten Beiträgen (plus Zulagen bei Verträgen mit Riester-Förderung) und vom Alter zum Zeitpunkt der Einzahlungen ab.

Die in jedem Jahr erworbenen Anwartschaften Ihrer PlusPunktRente errechnen sich, indem man zunächst die Versorgungspunkte ermittelt.

Die Summe von Beiträgen und ggf. gezahlten staatlichen Zulagen wird durch 1.200 dividiert und das Ergebnis mit dem für das Alter dieses Jahres maßgeblichen Altersfaktor (Tabelle Altersfaktoren unten) multipliziert. Die so berechneten Versorgungspunkte werden mit dem Messbetrag von 4 € multipliziert. 

Ein Beispiel:
Beitrag 1.200 €, Alter 25 Jahre (Beitragsjahr - Geburtsjahr)
1.200 € : 1200 x 0,84 Altersfaktor = 0,84 Versorgungsunkte (VP)
0,84 VP x 4 € = 3,36 € monatliche PlusPunktRente

Die Berechnung erfolgt für jedes Jahr, in dem Einzahlungen erfolgen und/oder Riester-Zulagen gutgeschrieben werden. Die gesamte PlusPunktRente ergibt sich, indem die Einzelbeiträge aus allen Jahren addiert werden. 

Altersfaktorentabelle Tarif 2017:

Alter Altersfaktor
17 - 26 0,84
27 - 38  0,83
39 - 57  0,82
58 - 65 0,81
66 0,80
ab 67  0,79

Wann wird die PlusPunktRente ausgezahlt?

Sie können Ihre Altersrente, unabhängig von Ihrer gesetzlichen Rente, ab dem vollendeten 62. Lebensjahr beantragen.

Bei einer Inanspruchnahme vor bzw. nach dem 65. Lebensjahr fallen Ab- bzw. Zuschläge von 0,4 % für jeden Monat des früheren bzw. späteren Rentenbeginns an. Die Zuschläge sind auf 9,6 % begrenzt. Die maximal möglichen Abschläge betragen 14,4 %. 

Stellen Sie Ihren Rentenantrag spätestens einem Monat vor dem gewünschten Rentenbeginn. 

Es gibt bei der PlusPunktRente keine Mindestversicherungszeit (Wartezeit). 

Zu den Rentenanträgen

Welche Leistungen bietet mir die PlusPunktRente?

Die PlusPunktRente Tarif 2017 bietet Ihnen im Erlebensfall eine Altersrente mit lebenslanger Rentenzahlung.
Die Rente wird jährlich zum 1. Juli um 1 Prozent erhöht.

Im Fall der Erwerbsminderung besteht die Wahlmöglichkeit auf eine lebenslange Rentenzahlung aus Ihrer PlusPunktRente. Voraussetzung ist der Bezug einer Erwerbsminderungsrente vom gesetzlichen Rentenversicherungsträger. Die Höhe der Rente errechnet sich aus dem gebildeten Kapital zum Zeitpunkt des Rentenbeginns. Wir berechnen Ihnen gerne Ihren Rentenanspruch und Sie entscheiden, ob Sie die Rente in Anspruch nehmen möchten. Alternativ können Sie für den Aufbau Ihrer Altersrente auch weitere Beiträge einzahlen und auf die Erwerbsminderungsrente verzichten. 

Sind Sie nicht gesetzlich rentenversichert, sondern beispielsweise in einer berufsständischen Versorgung, so wenden wir die Bestimmungen der gesetzlichen Rentenversicherung an. 

Sie sind nicht gesetzlich rentenversichert? Dann finden Sie weitere Informationen hier. 

Welche Leistungen bietet die PlusPunktRente im Todesfall?

Für folgenden Personenkreis gilt die Hinterbliebenenversorgung:

  • Ehefrau bzw. Ehemann
  • Eingetragene:r Lebenspartner:in
  • Lebensgefährt:in (muss namentlich benannt sein, gemeinsame Haushaltsführung erforderlich)

Kinder erhalten eine Waisenrente (20 % für Vollwaisen, und 10 % für Halbwaisen), sofern Anspruch auf Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz besteht. 
Die Zahlung von Hinterbliebenenrenten ist im Versicherungsschutz eingeschlossen, wenn der Tod vor Rentenbeginn eintritt.
Tritt der Todesfall nach Beginn der Rente ein, zahlen wir eine Hinterbliebenenrente nur dann, wenn Sie dies bei Rentenantragstellung mit uns vereinbart haben. Sollten Sie diese Möglichkeit wählen, reduziert sich Ihre Altersrente um 12 %. 
Die Hinterbliebenenrente beträgt 60 % der Altersrente. Beträgt die Altersdifferenz zwischen versicherter und bezugsberechtigter Person mehr als fünf Jahre, reduziert bzw. erhöht sich dieser Hinterbliebenenversorgungssatz um 3,6 % für jedes weitere Jahr. 

Ein Beispiel:
Der verstorbene Versicherte ist 8 Jahre älter als die Ehefrau. 
Altersdifferenz > 5 Jahre = 3 Jahre
3 Jahre x 3,6 % = 10,8 % = 49,2 %. 

Die Ehefrau erhält eine Hinterbliebenenrente von 49,2 Prozent des Rentenanspruchs ihres Mannes zum Zeitpunkt seines Todes. 

Auch bei Bezug der Rente wegen Erwerbsminderung haben Sie die Möglichkeit, die Hinterbliebenenversorgung einzuschließen. In diesem Fall wird Ihre Rente um 12 % und um weitere 0,5 % für jedes angefangene Jahr der Inanspruchnahme vor dem 60. Lebensjahr gekürzt. 

Tarif 2010-U – Unisextarif (Vertragsbeginn vom 01.07.2013 bis 31.12.2016)

Welche Verzinsung und welche Kosten habe ich in diesem Tarif?

Der Garantiezins beträgt 3 % p.a.

Sollten wir darüber hinaus Kapitalüberschüsse erwirtschaften, so können Sie in Form von Bonuspunkten daran beteiligt werden. Hierüber entscheidet der Kassenausschuss auf Vorschlag des verantwortlichen Aktuars. 

Die laufenden Verwaltungskosten betragen einmalig 4 % der Beiträge und der gegebenenfalls gewährten Riester-Zulagen im jeweiligen Beitragsjahr. Für die beitragsfreie Zeit fallen zusätzlich Verwaltungskosten von 0,5 % der pro Jahr erworbenen Anwartschaften an. 

In der Rentenphase sind Verwaltungskosten von 1,50 € je 100 € Monatsrente berücksichtigt. 

Wie wird die PlusPunktRente berechnet?

Die Höhe der späteren monatlichen PlusPunktRente hängt von den eingezahlten Beiträgen (plus Zulagen bei Verträgen mit Riester-Förderung) und vom Alter zum Zeitpunkt der Einzahlungen ab.

Die in jedem Jahr erworbenen Anwartschaften Ihrer PlusPunktRente errechnen sich, indem man zunächst die Versorgungspunkte ermittelt.

Die Summe von Beiträgen und ggf. gezahlten staatlichen Zulagen wird durch 1.200 dividiert und das Ergebnis mit dem für das Alter dieses Jahres maßgeblichen Altersfaktor (Link zur Tabelle Altersfaktoren unten) multipliziert. Die so berechneten Versorgungspunkte werden mit dem Messbetrag von 4 € multipliziert. 

Ein Beispiel:
Beitrag 1.200 €, Alter 25 Jahre (Beitragsjahr - Geburtsjahr)
1.200 € : 1200 x 3,87 Altersfaktor = 3,87 Versorgungsunkte (VP)
3,87 VP x 4 € = 15,48 € monatliche PlusPunktRente

Die Berechnung erfolgt für jedes Jahr, in dem Einzahlungen erfolgen und/oder Riester-Zulagen gutgeschrieben werden. 
Die gesamte PlusPunktRente ergibt sich, indem die Einzelbeiträge aus allen Jahren addiert werden. 

Zur Altersfaktorentabelle Tarif 2010-U

Wann wird die PlusPunktRente ausgezahlt?

Sie können Ihre Altersrente, unabhängig von Ihrer gesetzlichen Rente, ab dem vollendeten 62. Lebensjahr beantragen.

Bei einer Inanspruchnahme vor bzw. nach dem 65. Lebensjahr fallen Ab- bzw. Zuschläge von 0,5 % für jeden Monat des früheren bzw. späteren Rentenbeginns an.

Stellen Sie Ihren Rentenantrag spätestens einen Monat vor gewünschtem Rentenbeginn.

Es gibt bei der PlusPunktRente keine Mindestversicherungszeit (Wartezeit). 

Zu den Rentenanträgen

Welche Leistungen bietet mir die PlusPunktRente?

Die PlusPunktRente Tarif 2010-U bietet Ihnen im Erlebensfall eine Altersrente mit lebenslanger Rentenzahlung.
Die Rente wird jährlich zum 01. Juli um 1 Prozent erhöht.

Im Fall der Erwerbsminderung besteht die Wahlmöglichkeit auf eine lebenslange Rentenzahlung aus Ihrer PlusPunktRente. Voraussetzung ist der Bezug einer Erwerbsminderungsrente vom gesetzlichen Rentenversicherungsträger. Die Höhe der Rente errechnet sich aus dem gebildeten Kapital zum Zeitpunkt des Rentenbeginns. Wir berechnen Ihnen gerne Ihren Rentenanspruch und Sie entscheiden, ob Sie die Rente in Anspruch nehmen möchten. Alternativ können Sie für den Aufbau Ihrer Altersrente auch weitere Beiträge einzahlen und auf die Erwerbsminderungsrente verzichten. 

Sind Sie nicht gesetzlich rentenversichert, sondern beispielsweise in einer berufsständischen Versorgung, so wenden wir die Bestimmungen der gesetzlichen Rentenversicherung an. 

Sie sind nicht gesetzlich rentenversichert? Dann finden Sie weitere Informationen hier. 

Welche Leistungen bietet die PlusPunktRente im Todesfall?

Für folgenden Personenkreis gilt die Hinterbliebenenversorgung:

  • Ehefrau bzw. Ehemann
  • eingetragene/r Lebenspartner*in
  • Lebensgefährt*in (muss namentlich benannt sein, gemeinsame Haushaltsführung ist erforderlich)

Kinder erhalten eine Waisenrente (20 Prozent für Vollwaisen, und 10 Prozent für Halbwaisen), sofern Anspruch auf Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz besteht. Die Zahlung von Hinterbliebenenrenten ist im Versicherungsschutz eingeschlossen, wenn der Tod vor Rentenbeginn eintritt.

Tritt der Todesfall nach Beginn der Rente ein, zahlen wir eine Hinterbliebenenrente nur dann, wenn Sie dies bei Rentenantragstellung mit uns vereinbart haben. Sollten Sie diese Möglichkeit wählen, reduziert sich Ihre Altersrente um 11 Prozent. 

Die Hinterbliebenenrente beträgt 60 Prozent der Altersrente. Beträgt die Altersdifferenz zwischen versicherter und bezugsberechtigter Person mehr als fünf Jahre, reduziert bzw. erhöht sich dieser Hinterbliebenenversorgungssatz um 2,5 Prozent für jedes weitere Jahr. 

Ein Beispiel:
Der verstorbene Versicherte ist 8 Jahre älter als die Ehefrau. 
Altersdifferenz > 5 Jahre = 3 Jahre
3 Jahre x 2,5 Prozent = 7,5 Prozent = 52,5 Prozent. 

Die Ehefrau erhält eine Hinterbliebenenrente von 52,5 Prozent des Rentenanspruchs ihres Mannes zum Zeitpunkt seines Todes. 

Auch bei Bezug der Rente wegen Erwerbsminderung haben Sie die Möglichkeit, die Hinterbliebenenversorgung einzuschließen. In diesem Fall wird Ihre Rente um 11 Prozent und um weitere 0,3 Prozent für jedes angefangene Jahr der Inanspruchnahme vor dem 60. Lebensjahr gekürzt. 

Welche Verzinsung und welche Kosten habe ich in diesem Tarif?

Der Garantiezins beträgt 3 Prozent p.a.

Sollten wir darüber hinaus Kapitalüberschüsse erwirtschaften, so können Sie in Form von Bonuspunkten daran beteiligt werden. Hierüber entscheidet der Kassenausschuss auf Vorschlag des verantwortlichen Aktuars. 

Die laufenden Verwaltungskosten betragen einmalig 4 Prozent der Beiträge und der gegebenenfalls gewährten Riester-Zulagen im jeweiligen Beitragsjahr. Für die beitragsfreie Zeit fallen zusätzlich Verwaltungskosten von 0,5 Prozent der pro Jahr erworbenen Anwartschaften an. 

In der Rentenphase sind Verwaltungskosten von 1,50 € je 100 € Monatsrente berücksichtigt. 

Wie wird die PlusPunktRente berechnet?

Die Höhe der späteren monatlichen PlusPunktRente hängt von den eingezahlten Beiträgen (plus Zulagen bei Verträgen mit Riester-Förderung), vom Alter zum Zeitpunkt der Einzahlungen und vom Geschlecht ab.

Die in jedem Jahr erworbenen Anwartschaften Ihrer PlusPunktRente errechnen sich, indem man zunächst die Versorgungspunkte ermittelt.

Die Summe von Beiträgen und ggf. gezahlten staatlichen Zulagen wird durch 1.200 dividiert und das Ergebnis mit dem für das Alter dieses Jahres maßgeblichen Altersfaktor (Link zur Tabelle Altersfaktoren unten) multipliziert. Die so berechneten Versorgungspunkte werden mit dem Messbetrag von 4 € multipliziert. Es werden grundsätzlich die Altersfaktoren (nach Männern und Frauen differenziert) des jeweiligen Beitragsjahres zugrunde gelegt. 

Ein Beispiel:

Beitrag 1.200 €, Alter 25 (Beitragsjahr - Geburtsjahr), männlich
1200 € : 1.200 x 4,25 Altersfaktor = 4,25 Versorgungspunkte (VP)
4,25 VP x 4 € = 17,00 € monatliche PlusPunktRente

Die Berechnung erfolgt für jedes Jahr, in dem Einzahlungen erfolgen und/oder staatliche Riester-Zulagen gutgeschrieben werden. 

Die gesamte PlusPunktRente ergibt sich, indem die Einzelbeiträge aus allen Jahren addiert werden. 

Zur Altersfaktorentabelle Tarif 2010 (PDF zum Herunterladen)

Wann wird die PlusPunktRente ausgezahlt?

Sie können Ihre Altersrente, unabhängig von Ihrer gesetzlichen Rente, ab dem vollendeten 62. Lebensjahr beantragen.

Bei einer Inanspruchnahme vor bzw. nach dem 65. Lebensjahr fallen Ab- bzw. Zuschläge von 0,5 Prozent für jeden Monat des früheren bzw. späteren Rentenbeginns an.

Stellen Sie Ihren Rentenantrag spätestens einen Monat vor gewünschtem Rentenbeginn.

Es gibt bei der PlusPunktRente keine Mindestversicherungszeit (Wartezeit). 

Zu den Rentenanträgen

Welche Leistungen bietet mir die PlusPunktRente?

Die PlusPunktRente Tarif 2010 bietet Ihnen im Erlebensfall eine Altersrente mit lebenslanger Rentenzahlung.
Die Rente wird jährlich zum 01. Juli um 1 % erhöht.

Im Fall der Erwerbsminderung besteht die Wahlmöglichkeit auf eine lebenslange Rentenzahlung aus Ihrer PlusPunktRente. Voraussetzung ist der Bezug einer Erwerbsminderungsrente vom gesetzlichen Rentenversicherungsträger. Die Höhe der Rente errechnet sich aus dem gebildeten Kapital zum Zeitpunkt des Rentenbeginns. Wir berechnen Ihnen gerne Ihren Rentenanspruch und Sie entscheiden, ob Sie die Rente in Anspruch nehmen möchten. Alternativ können Sie für den Aufbau Ihrer Altersrente auch weitere Beiträge einzahlen und auf die Erwerbsminderungsrente verzichten. 

Sind Sie nicht gesetzlich rentenversichert, sondern beispielsweise in einer berufsständischen Versorgung, so wenden wir die Bestimmungen der gesetzlichen Rentenversicherung an. 

Sie sind nicht gesetzlich rentenversichert? Dann finden Sie weitere Informationen hier. 

Welche Leistungen bietet die PlusPunktRente im Todesfall?

Für folgenden Personenkreis gilt die Hinterbliebenenversorgung:

  • Ehefrau bzw. Ehemann
  • eingetragene:r Lebenspartner:in
  • Lebensgefährt:in (muss namentlich benannt sein, gemeinsame Haushaltsführung ist erforderlich)

Kinder erhalten eine Waisenrente (20 % für Vollwaisen, und 10 % für Halbwaisen), sofern Anspruch auf Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz besteht. Die Zahlung von Hinterbliebenenrenten ist im Versicherungsschutz eingeschlossen, wenn der Tod vor Rentenbeginn eintritt.

Tritt der Todesfall nach Beginn der Rente ein, zahlen wir eine Hinterbliebenenrente nur dann, wenn Sie dies bei Rentenantragstellung mit uns vereinbart haben. Sollten Sie diese Möglichkeit wählen, reduziert sich Ihre Altersrente um 11 % bei weiblichen und um 22 % bei männlichen Rentenempfängern. 

Die Hinterbliebenenrente beträgt 60 % der Altersrente. Beträgt die Altersdifferenz zwischen versicherter und bezugsberechtigter Person mehr als fünf Jahre, reduziert bzw. erhöht sich dieser Hinterbliebenenversorgungssatz um 2,5 % für jedes weitere Jahr. 

Ein Beispiel:
Der verstorbene Versicherte ist 8 Jahre älter als die Ehefrau. 
Altersdifferenz > 5 Jahre = 3 Jahre
3 Jahre x 2,5 % = 7,5 % = 52,5 Prozent. 

Die Ehefrau erhält eine Hinterbliebenenrente von 52,5 % des Rentenanspruchs ihres Mannes zum Zeitpunkt seines Todes. 

Auch bei Bezug der Rente wegen Erwerbsminderung haben Sie die Möglichkeit, die Hinterbliebenenversorgung einzuschließen. In diesem Fall wird Ihre Rente um 11 %  (bei weiblichen) bzw. um 22 % (bei männlichen) Rentenempfängern sowie um weitere 0,3 % (bei weiblichen) bzw. um weitere 0,45 % (bei männlichen) Rentenempfängern für jedes angefangene Jahr der Inanspruchnahme vor dem 60. Lebensjahr gekürzt. 

Welche Verzinsung und welche Kosten habe ich in diesem Tarif?

Der Garantiezins beträgt 3,25 %. 

Die laufenden Verwaltungskosten betragen einmalig 3 % der Beiträge und der gegebenenfalls gewährten Riester-Zulagen im jeweiligen Kalenderjahr. 

Wie wird die PlusPunktRente berechnet?

Die Höhe der späteren monatlichen PlusPunktRente hängt von den eingezahlten Beiträgen (bei Verträgen mit Riester-Förderung plus Zulagen), vom Alter zum Zeitpunkt der Einzahlungen und von den versicherten Risiken ab.

Hier haben Sie die Möglichkeit, die Erwerbsminderung und auch die Hinterbliebenenversorgung mit abzusichern. Für nicht versicherte Risiken erhalten Sie einen Zuschlag. Die in jedem Jahr erworbenen Anwartschaften Ihrer PlusPunktRente errechnen sich, indem man zunächst die Versorgungspunkte ermittelt:

Dazu addiert man den jährlichen Beitrag mit gegebenenfalls gezahlten staatlichen Zulagen. Diese Zahl wird durch 480 dividiert. Der Quotient wird mit dem individuellen Altersfaktor (Tabelle Altersfaktoren unten) sowie ggf. mit Zuschlägen und mit 0,75 multipliziert. Im Ergebnis erhalten Sie  die Anzahl Ihrer Versorgungspunkte. Die Versorgungspunkte werden mit dem Messbetrag von 4 € multipliziert. 

Die entsprechenden Altersfaktoren des Tarifs 2002 finden Sie in folgender Tabelle:

Alter  Altersfaktor Alter Altersfaktor
17 3,1 32 - 33 1,9
18 3,0 34 1,8
19 2,9 35 - 36 1,7
20 2,8 37 - 39 1,6
21 2,7 40 - 41 1,5
22 2,6 42 - 43 1,4
23 2,5 44 - 46 1,3
24 - 25 2,4 47 - 49 1,2
26 2,3 50 - 52 1,1
27 - 28 2,2 53 - 56 1,0
29 2,1 57 - 61 0,9
30 - 31 2,0 ab 62 0,8

 

Für jedes nicht versicherte Risiko erhalten Sie einen Zuschlag.
Mehr zu den Zuschlägen und den Leistungen für den Fall des Risikoeinschlusses finden Sie unter dem Punkt "Welche Leistungen bietet mir die PlusPunktRente"?

Bis 2010 wurden in Erwartung künftig höherer Zinserträge zusätzlich zum Garantiezins von 3,25 %  für die Rentenlaufzeit weitere 2 % einkalkuliert. Bereits seit 2011 wurden nur noch Anwartschaften im Rahmen der Garantieverzinsung gutgeschrieben. 
Zum 31. 12. 2019 erfolgte zusätzlich die rückwirkende Absenkung der Anwartschaften auch für die Jahre vor 2011. Sie erhalten daher noch 75 % er nach der Berücksichtigung der Altersfaktoren ermittelten Leistung. Das entspricht einer durchgehenden Verzinsung von 3,25 %. 

Es werden grundsätzlich die Altersfaktoren des jeweiligen Beitragsjahres zugrunde gelegt. 

Ein Beispiel:
Beitrag 1.200 €, Alter 25 (Beitragsjahr - Geburtsjahr), alle Risiken versichert (kein Zuschlag)
1.200 € : 480 x 2,4 Altersfaktor x 0,75 = 4,5 Versorgungspunkte (VP)
4,5 VP x 4 € = 18 € monatliche PlusPunktRente

Die Berechnung erfolgt für jedes Jahr, in dem Einzahlungen erfolgen und/oder staatliche Riester-Zulagen gutgeschrieben werden. 

Die gesamte PlusPunktRente ergibt sich, indem die Einzelbeiträge aus allen Jahren addiert werden. 

Wann wird die PlusPunktRente ausgezahlt?

Sie erhalten Ihre PlusPunktRente, wenn die Anspruchsvoraussetzungen für Ihre gesetzliche Rente erfüllt sind und Sie hierüber einen positiven Bescheid erhalten haben. Dieses weisen Sie uns nach, indem Sie bei der Antragstellung eine Kopie des Rentenbescheides mit einreichen.

Falls Sie das Risiko Erwerbsminderung ebenfalls mitversichert haben, sind die Anspruchsvoraussetzungen hierfür ebenfalls an den Bezug einer Erwerbsminderungsrente vom gesetzlichen Rentenversicherungsträger gekoppelt. 

Sind Sie nicht gesetzlich rentenversichert, sondern beispielsweise in einer berufsständischen Versorgung, so wenden wir die Bestimmungen der gesetzlichen Rentenversicherung an. 

Eine Inanspruchnahme der Rente vor der Regelaltersgrenze führt zu Abschlägen von 0,3 % pro Monat des vorzeitigen Rentenbeginns, wobei die Höchstgrenze wie in der gesetzlichen Rentenversicherung 18 % beträgt. Sofern Sie aufgrund einer besonderen Rentenart (z.B. Rente für besonders langjährig Versicherte bzw. Altersrente für schwerbehinderte Menschen) keine Abschläge in der gesetzlichen Rente haben, entfallen diese auch für Ihre PlusPunktRente. 

Bei Eintritt des Versicherungsfalles vor dem Beginn Ihrer Regelaltersrente verringert sich die Leistung um Abschläge wegen vorzeitiger Inanspruchnahme, analog zu Ihrer gesetzlichen Rente. 

Es gibt bei der PlusPunktRente keine Mindestversicherungszeit (Wartezeit).

Sofern Sie über Ihren Arbeitgeber ebenfalls zusatzversichert sind, beantragen Sie Ihre kvw-Betriebsrente zusammen mit Ihrer PlusPunktRente über einen gemeinsamen Rentenantrag. 

Zu den Rentenanträgen 

 

Welche Leistungen bietet mir die PlusPunktRente?

Sie entscheiden zu Vertragsbeginn, ob und welche Risiken Sie zusätzlich zur eigenen Altersvorsorge absichern möchten

  • Hinterbliebenenversorgung und/oder
  • Erwerbsminderung

Während der Vertragslaufzeit ist ein Wechsel – jedoch nur für die Zukunft und nicht rückwirkend – möglich. Für die Berechnung der Rente ist der jeweilige Rentenanspruch mit Risikoeinschluss zum Zeitpunkt des Rentenbeginns maßgeblich. Wenn Risiken ausgeschlossen werden, erhöht sich Ihre Rente durch Zuschläge geringfügig. 

Die Höhe der Zuschläge für nicht versicherte Risiken finden Sie in unseren allgemeinen Versicherungsbedingungen.

Die Variante 1 sichert nur die eigene Altersvorsorge ab. Eine Leistung wird im Rentenfall lebenslang nur an die versicherte Person gezahlt. Im Todesfall haben Hinterbliebene keine Ansprüche. 
Diese Variante empfehlen wir in der Regel, wenn Sie kinderlos und unverheiratet sind und das Risiko der Erwerbsminderung bereits anderweitig vollständig abgesichert ist. Bei Änderung des Familienstandes kann die Hinterbliebenenversorgung für die Zukunft vereinbart werden. 

 

Die Variante 2 sichert zusätzlich zur eigenen Altersversorgung die Hinterbliebenen ab. Es sind hier Hinterbliebene im Sinne der gesetzlichen Rentenversicherung gemeint, also Witwen und Witwer, eingetragene Lebenspartner:innen sowie Halb- und Vollwaisen. Es gelten die Leistungsfälle des gesetzlichen Rententrägers nach Art, Umfang und Dauer. Lebensgefährten gehören nicht zum berechtigten Personenkreis.
Diese Variante empfehlen wir, wenn das Risiko der Erwerbsminderung vollständig anderweitig abgesichert ist. 

 

Die Variante 3 sichert zusätzlich zur eigenen Altersversorgung das Risiko der Erwerbsminderung ab. Leistungen werden erbracht, wenn durch den gesetzlichen Rententräger eine Rente wegen voller Erwerbsminderung oder teilweiser Erwerbsminderung gezahlt wird. Bei Rente wegen voller Erwerbsminderung wird auch die PlusPunktRente in voller Höhe geleistet, bei Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung wird die PlusPunktRente hälftig geleistet. Im Todesfall haben Hinterbliebene keine Ansprüche. 
Diese Variante empfehlen wir, wenn Sie kinderlos und unverheiratet sind, aber das Risiko der Erwerbsminderung noch nicht anderweitig vollständig abgesichert haben. Bei Änderung des Familienstandes kann die Hinterbliebenenversorgung für die Zukunft vereinbart werden. 

 

Die Variante 4 sichert zusätzlich zur eigenen Altersversorgung die Hinterbliebenenversorgung und das Erwerbsminderungsrisiko ab ("Vollkaskovariante"). 
Diese Variante empfehlen wir, wenn Sie eine umfassende Absicherung wünschen. 

Welche Leistungen bietet die PlusPunktRente im Todesfall?

Für folgenden Personenkreis gilt die Hinterbliebenenversorgung:

  • Ehefrau bzw. Ehemann
  • eingetragene:r Lebenspartner:in

Kinder erhalten eine Waisenrente (20 % für Vollwaisen und 10 % für Halbwaisen) bei entsprechendem Anspruch in der gesetzlichen Rentenversicherung, längstens bis zum Erreichen der Altersgrenze (§ 32 Abs. 3 und 4 Satz 1 EstG) für die Gewährung von Kindergeld beziehungsweise kindbedingten Steuerfreibeträgen. 

Voraussetzung für den Anspruch auf Zahlung einer Hinterbliebenenrente ist der entsprechende Risikoeinschluss. Bemessungsgrundlage ist die Anwartschaft zum Zeitpunkt des Todes, wobei Rentenbestandteile ohne Einschluss der Hinterbliebenenversorgung unberücksichtigte bleiben. 
Abschläge, Höhe und Dauer des Rentenanspruchs richten sich grundsätzlich nach den Bestimmungen der gesetzlichen Rentenversicherung. 

Ein Beispiel:
Altersrentenanspruch zum Zeitpunkt des Todes 250 €, Tod in der Rentenphase, Hinterbliebenenversorgung mitversichert, Anspruch auf große Witwenrente in der gesetzlichen Rentenversicherung von 60 %. 

Die Witwe erhält eine lebenslange Witwenrente von 150 € monatlich.