Bestens versorgt.

DRModG NRW seit 01.07.2016 in Kraft
Das Dienstrechtsmodernisierungsgesetz (DRModG) NRW ist zum 01.07.2016 in Kraft getreten. Die kvw-Beamtenversorgung hat die rechtlichen Änderungen zeitnah umgesetzt.
Mehr zu den rechtlichen Änderungen:
Grundlagen der Beamtenversorgung
Erlass des Finanzministeriums: Antragserfordernis zur Anerkennung ruhegehaltfähiger Dienstzeiten
Das Skript zur Versorgungslastenteilung NRW wird zurzeit für Sie überarbeitet.
Bestens versorgt!
Im Rahmen des Dienst- und Treueverhältnisses zwischen dem Dienstherrn und der Beamtin oder dem Beamten hat der Dienstherr für die materielle Absicherung der Beschäftigten und deren Familien zu sorgen, und zwar auch für die Zeit nach Beendigung des aktiven Dienstes.
Zu diesem Zweck werden Leistungen der kvw-Beamtenversorgung gewährt.
Die kvw-Beamtenversorgung bietet:
- regelmäßig geschulte, kompetente Sachbearbeiter
- rechtssichere Bearbeitung
- minimierte Personal- und Sachkosten
- Konzentration auf kommunale Kernaufgaben
- individuelle Betreuung
- kommunale Partnerschaft
Die kvw-Beamtenversorgung berät und versorgt:
- 492
Mitglieder
- 20.231
aktive Beamtinnen und Beamte
- 17.541
Versorgungsempfänger
- 697 Mio. Euro
Pensionsleistungen pro Jahr
Versorgungslastenverteilung
Wir übernehmen ferner die Bearbeitung und die verfahrensmäßige Umsetzung der Versorgungslastenverteilung bei Dienstherrenwechseln.
Aber anspruchsberechtigt bleiben immer die beteiligten Dienstherren und nicht die kvw-Beamtenversorgung.
Die materiellen Voraussetzungen ergeben sich aus:
// § 107 b BeamtVG alte Fassungen
// dem Versorgungslastenteilungs-Staatsvertrag
// §§ 94 - 102 LBeamtVG NRW
>> Das Skript zur Versorgungslastenteilung NRW wird zurzeit für Sie überarbeitet.
Um zukünftige Pensionslasten zu deckeln bietet es sich an, die vereinnahmten Beträge in den Versorgungsfonds einzuzahlen. So halten Sie Gelder für die kommunalen Kernaufgaben frei.
Die Grafik rechts zeigt die Entwicklung der Pensionslasten über einen Zeitraum von 20 Jahren in einer Musterkommune.
Vorsorge ist besser als Nachsorge: Geld ansparen für Pensionsverpflichtungen
Der Versorgungsfonds ist ein Finanzierungsmodell, damit Sie auch zukünftig in Ihrem kommunalen Haushalt flexibel bleiben.
Was heißt das genau?
Informieren Sie sich über den Versorgungsfonds
Haben Sie Fragen?
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Hinweis zum Datenschutz:
Zur Erfüllung der den kvw übertragenen Aufgaben werden personenbezogene Daten unter Einhaltung der datenschutzrechtlich relevanten Bestimmungen
verarbeitet. Informationen zum Datenschutz und Ihren damit verbundenen Rechten entnehmen Sie bitte der folgenden Internetseite unter
https://www.kvw-muenster.de/datenschutz-hinweise. Auf Wunsch senden wir Ihnen diese Hinweise auch gerne per Post zu.
Ihre Ansprechpartner
für Mitgliedschafts- und Grundsatzangelegenheiten:
Heike Bresgott
Sachbereitsleiterin
kvw-Beamtenversorgung
Telefon: (0251) 591-3995
E-Mail: h.bresgott@kvw-muenster.de
für Fragen Ihrer Beamten/Versorgungs-empfänger:
für Fragen oder Informationen zum Versorgungsfonds:
Ralf Lammerding
Sachbereichsleiter
kvw-Finanzen
Telefon: (0251) 591-5742
E-Mail: r.lammerding@kvw-muenster.de