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Bestens versorgt – egal ob sicherheits- oder chancenorientiert

Bestens versorgt – egal ob sicherheits- oder chancenorientiert.

Ihr kvw-Versorgungsfonds

Zwei Wege zu langfristig stabilem Vermögensaufbau

Neben dem klassischen kvw-Versorgungsfonds Klassik, der mit der bewährten Wertuntergrenze agiert, eröffnen die kvw den Mitgliedern des kvw-Versorgungsfonds die Möglichkeit, sich seit dem ersten Quartal 2021 am neuen kvw-Versorgungsfonds Chance zu beteiligen.

Dieser Fonds wurde zum 01.10.2020 aufgelegt. Er agiert anders als der bestehende kvw‑Versorgungsfonds ohne Wertuntergrenze und weist wie der Name es bereits andeutet ein etwas höheres Ertrags- und Risikoprofil auf.

Die kvw als Ihr Partner für die Beamtenversorgung bietet Ihnen mit beiden Varianten optimale Instrumente für den Aufbau fungiblen Vermögens zur Deckung künftiger Pensionslasten für die Beamtinnen und Beamten kommunaler Arbeitgeber an.

Rechtsgrundlagen

Auch nach Einführung des NKF ist es für Kommunen und kommunale Einrichtungen wichtig, für künftig steigende Verpflichtungen aus der Beamtenversorgung finanziell vorzusorgen. Ohne Gefährdung der kommunalen Handlungsfähigkeit kann dies nur durch die rechtzeitige Ansammlung fungiblen Vermögens auf der Aktivseite der Bilanz geschehen

Mit Wirkung vom 01. Januar 2005 trat das Gesetz über ein Neues Kommunales
Finanzmanagement für Gemeinden im Land Nordrhein-Westfalen (NKFG NRW) in Kraft.

Mit der Einführung des NKFG NRW entfiel für Kommunen die Verpflichtung zur Bildung einer Sonderrücklage nach dem EFoG, also zur Ansammlung fungiblen Vermögens zur Abdeckung künftiger Pensionsverpflichtungen. Nach dem NKFG sollen nunmehr die Pensionsverpflichtungen auf der Passivseite bilanziert werden. Diesen Verpflichtungen sollen Aktiva gegenüberstehen, die sicherstellen, dass die jederzeitige Erfüllbarkeit dieser Verpflichtungen gewährleistet ist. Allerdings steht die Deckung der Pensionsverpflichtungen überwiegend nur fiktiv in den Büchern; sie ist tatsächlich nicht vorhanden, weil die Vermögensgegenstände auf der Aktivseite häufig nicht fungibel sind, d.h. nicht für die Zwecke der Beamtenversorgung veräußert werden können.

Das Gesetz über die kommunalen Versorgungskassen und Zusatzversorgungskassen im Land Nordrhein-Westfalen (Art. 9 des NKFG NRW) räumt den kommunalen Versorgungskassen die Möglichkeit ein, für ihre Mitglieder treuhänderisch eine Versorgungsrücklage zu verwalten (§ 2 Abs. 5).

Somit wird den Kommunen auch weiterhin die Möglichkeit eingeräumt, für ihre Versorgungslasten fungibles Vermögen anzusammeln und durch die kvw verwalten zu lassen.

Wertgrenzen

Die in der Verordnung über die Anlage des gebundenen Vermögens von Versicherungsunternehmen (AnlVO) definierten Wertgrenzen müssen in beiden Fonds beachtet werden.

Bewährt Ihr kvw-Versorgungsfonds Klassik

Finanzieren Sie künftige Versorgungslasten mit fungiblem Vermögen

Der kvw-Versorgungsfonds Klassik erzielt bereits seit über 20 Jahren solide Ergebnisse. Dabei wird durch die fest definierte Wertuntergrenze besonderer Wert auf die Sicherheit der Kapitalanlage gelegt.

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Ihr kvw-Versorgungsfonds Chance

Ihr chancenorientierter Weg zur Vorsorge für künftig weiter steigende Pensionslasten

Der kvw-Versorgungsfonds Chance agiert ohne feste Wertuntergrenze und bietet den Mitgliedern der kvw-Beamtenversorgung ab dem ersten Quartal 2021 einen höheres Ertrags-Risiko-Profil für die Anlage Ihrer finanziellen Mittel.

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Wie kann eine Kommune künftige Pensionslasten beherrschbar machen und eine gute Vorsorge gestalten? Finden Sie es heraus!

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Refinanzierung der kvw-Beamtenversorgung

Nach dem aktiven Dienst von Beamtinnen und Beamten schließen sich in der Regel Versorgungszeiten an. Die Refinanzierung dieser Versorgungsleistungen der kvw-Beamtenversorgung erfolgt entweder im reinen Erstattungs- oder im gemischten Umlage- und Erstattungsverfahren.

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