Transkript anzeigen Abspielen Pausieren

Pensionsrückstellungen und Vorsorge

Was sind überhaupt Pensionsrückstellungen? Wie kann eine Kommune optimal vorsorgen und die aktuellen sowie künftigen Versorgungslasten beherrsch- und planbar gestalten?

Das Thema „Finanzierung der Versorgungsaufwendungen für Beamtinnen und Beamte“ ist allgegenwärtig; Kommunen müssen Pensionsrückstellungen für die künftigen Zahlungsverpflichtungen gegenüber ihren Beamtinnen und Beamten bilden, zudem steigen die jährlich zu leistenden Versorgungsauszahlungen für Pensionärinnen und Pensionäre bereits jetzt kontinuierlich. Die kvw empfehlen ihren Mitgliedern, sich frühzeitig mit ihren Haushaltsplanungen hierauf einzustellen und nach Möglichkeit rechtzeitig entsprechende Liquiditätsvorsorge (z. B. mit Hilfe von Einzahlungen in den kvw-Versorgungsfonds) zu treffen.

Bildung von Pensionsrückstellungen

Gemeinden haben für Verbindlichkeiten, die dem Grunde oder der Höhe nach ungewiss sind, Rückstellungen in angemessener Höhe zu bilden (§ 88 GO NRW, § 53 KrO NRW). Diese Rückstellungen haben im NKF eine wichtige Funktion. Durch die Bilanzierung wird der Vorsorgebedarf für künftige Verpflichtungen transparent und nachvollziehbar. Zu den Rückstellungen gehören auch Pensionsverpflichtungen. Sie sind auf der Passivseite der kommunalen Bilanz auszuweisen und dem Fremdkapital zuzurechnen (§ 42 Abs. 4 Nr. 3.1 KomHVO).

  • Die Einzelheiten zur Bildung von Pensionsrückstellungen ergeben sich aus § 37 Abs. 1 KomHVO. Danach gelten für Kommunen und für nach NKF bilanzierende Einrichtungen folgende Grundsätze:
  • Rückstellungen müssen für bestehende Versorgungsansprüche und für zukünftige Versorgungsansprüche der aktiven Beamtinnen und Beamten gebildet werden
  • Die Ermittlung erfolgt im Teilwertverfahren
  • Es gilt ein Rechnungszinsfuß von 5 %
  • Grundlage: anerkannte Regeln der Versicherungsmathematik und entsprechende Richtwerttafeln
  • Einzubeziehen sind auch Rückstellungen für Beihilfeaufwendungen

Teilwertverfahren

Gemäß § 37 Abs. 1 KomHVO hat die Ermittlung der Pensionsrückstellungen im Teilwertverfahren zu erfolgen. Ausgehend vom Barwert der Verpflichtung wird ermittelt, welche Summe ab dem Finanzierungsbeginn jährlich in konstanter Höhe zu zahlen wäre, um bis zur Pensionierung den vollen Barwert der Pensionsverpflichtung angespart zu haben. Dieser Wert wird auf die restlichen Dienstjahre der Beamtin bzw. des Beamten aufgeteilt und bildet somit den Teilwert.

Ändert sich die Höhe der erreichbaren Pension durch Dynamisierung oder Beförderung, wirkt sich dies unmittelbar auf die Höhe des Barwertes aus, so dass auch die jährliche Rückstellungssumme (= Teilwert) ansteigt. Der Anstieg fällt hierbei umso deutlicher aus, je älter die zu befördernde Beamtin bzw. der zu befördernde Beamte zum Zeitpunkt der Beförderung bereits ist, weil der Aufbau der zusätzlichen Rückstellung sich dann in nur noch wenigen Jahren vollziehen muss.

Bei der Berechnung des Teilwertes einer Pensionsverpflichtung sind die anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik anzuwenden. Die für die Berechnungen zugrunde gelegten Wahrscheinlichkeiten ergeben sich aus den biometrischen Rechnungsgrundlagen wie der Annahme zu Sterblichkeiten, Invalidisierungswahrscheinlichkeiten, Verheiratungswahrscheinlichkeiten, Altersdifferenzen von Ehepersonen etc. Für die aktuellen Berechnungen werden die vom Bundesfinanzministerium steuerlich anerkannten Richttafeln 2018 G von Professor Klaus Heubeck angewendet.

Der Buchstabe „G“ steht für Generationentafel, die die einzelnen Wahrscheinlichkeiten nicht nur nach Alter und Geschlecht differenziert, sondern auch nach dem Geburtsjahr wiedergibt, so dass die Bewertung „generationengerechter“ erfolgt. Ebenso ist damit die deutliche Tendenz zur Verlängerung der Lebenserwartung berücksichtigt.

Beihilferückstellungen

Ausgangsbasis für die Bestimmung der Beihilferückstellungen sind sog. Kopfschadenpauschalen, die regelmäßig von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) veröffentlicht werden. Diese Statistiken bilden im Übrigen auch die Kalkulationsgrundlage für die Tarife der privaten Krankenversicherer. Ein Bezug der Beihilfeaufwendungen zu Bezügen o. ä. wäre nicht realistisch, da Krankheitskosten nicht einkommensabhängig sind. Berücksichtigt werden die Statistiken zur alters- und geschlechtsabhängigen Schadenhöhe in den Bereichen Zahnersatz, ambulante Behandlung und stationäre Behandlung im Mehrbettzimmer. In die Bewertung gehen nur die Beihilfezahlungen ein, die ab Eintritt des Versorgungsfalls zu erbringen sind. Die während der aktiven Dienstzeit anfallenden Beihilfen werden als laufende Personalkosten angesehen.

Vorsorgeplanung

Die reine Bilanzierung von Pensionsverpflichtungen ist noch keine Vorsorge. Die Bilanzierung verdeutlicht lediglich, in welcher Höhe diese Verpflichtungen bestehen. Sie zeigt insofern den Vorsorgebedarf auf. Vorsorge im Blick auf künftige Pensionsverpflichtungen ist in erster Linie dadurch möglich, dass verwertbare Mittel gebildet und auf der Aktivseite der Bilanz ausgewiesen werden, z.B. im Rahmen von Fondsanteilen am kvw-Versorgungsfonds.

Angesichts der steigenden Ausgaben für die Altersversorgung wird seit Jahren eine Diskussion in der Öffentlichkeit darüber geführt, wie die Finanzierung dieser Versorgungsleistungen in der Zukunft bewältigt werden kann. Im Blickpunkt stehen dabei insbesondere auch die Aufwendungen für die Versorgung der Beamt:innen.

Durch die Einführung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements und der damit verbundenen Passivierung von Pensions- und Beihilfeverpflichtungen hat dieses Thema weiter an Aktualität gewonnen.

Ein Übergang zu einer voll kapitalgedeckten Finanzierung der Leistungen ist angesichts der angespannten Haushaltslage für die allermeisten Kommunen unmöglich und auch wegen der rechtlichen Insolvenzfestigkeit der Kommunen nicht erforderlich.

Die tatsächliche jährliche finanzielle Belastung durch die Pensionszahlungen ist aufgrund von versicherungsmathematischen Vorausberechnungen, die die Versorgungskassen ihren Mitgliedern zur Verfügung stellen, annäherungsweise bekannt. Solange die Beamtenpensionen aus den jährlich zur Verfügung stehenden allgemeinen Deckungsmitteln finanziert werden, gelten sie als unabweisbar und sind von daher weder dem Grunde noch der Höhe nach disponibel. Der einzige Spielraum, der sich für eine Kommune ergibt, besteht darin, den Aufwand für diese Verpflichtung zeitlich nach vorne zu verlegen.

Die Finanzierungssysteme der kommunalen Versorgungskassen haben sich über einen sehr langen Zeitraum hinweg trotz grundlegender politischer und wirtschaftlicher Umbrüche bewährt. Die Kassen arbeiten regelmäßig mit starken Partnern zusammen, so dass eine sichere und ertragsstarke Anlage gewährleistet ist. Neben ihren Umlagesystemen bieten die Versorgungskassen auch äußerst flexible individuelle Kapitalanlagen. Damit kann jede Kommune im Rahmen des jeweiligen Bedarfs und der jeweiligen Möglichkeiten zusätzlich ergänzende Vorsorge betreiben, um künftige Zahlungsverpflichtungen abzufedern.

Finanzierungsmodelle

Um Aktiva anzusammeln und somit den Pensionsverpflichtungen eine reale und liquide Position gegenüber zu stellen, die die künftigen Versorgungslasten aus den bestehenden Verpflichtungen abmildern / auffangen können, bieten sich regelmäßige Einzahlungen anhand eines Finanzierungsmodells in den kvw-Versorgungsfonds an.

Die Berechnungsmodelle werden von uns individuell erstellt und berücksichtigen die versicherungsmathematischen Vorausberechnungen der tatsächlichen jährlichen finanziellen Belastung über einen Zeitraum von ca. 30 Jahren. Je nach Struktur der zu erwartenden Zahlungsströme werden Einzahlungen (einmalig / periodisch) in den kvw-Versorgungsfonds und deren Auswirkung auf den künftigen Zahlungsstrom dargestellt. Man kann mit einem bestimmten Zielkapital rechnen oder in bestimmten Zeitfenstern einen Auf- oder Abbau planen.

Eine bestimmte dauerhafte konstante Finanzierungsbelastung für das Mitglied ist ebenso darstellbar wie eine absolut gleich bleibende Entlastung. Auch können die Mitglieder mit Einmalbeträgen oder laufenden Einzahlungen in den Fonds operieren oder schließlich auch unterschiedliche Betrachtungshorizonte zugrunde legen. Es gibt also eine Fülle unterschiedlicher Kombinationsmöglichkeiten.

Entwicklung der Pensionslasten

Individuelle Berechungsmodelle

Die Berechnungsmodelle sind vielfältig veränderbar. Selbstverständlich gibt es zahlreiche Zwischenvarianten - um hieraus die für die jeweilige Situation vor Ort adäquate Lösung zu entwickeln, bedarf es eingehender Erörterungen mit den Mitgliedern, damit das am besten geeignete Modell ermittelt werden kann. Gegebenenfalls ist es erforderlich, ein solches Modell auch an veränderte Rahmenbedingungen anzupassen.

Gerne erstellen wir Ihnen ein individuelles Finanzierungskonzept aufbauend auf Einzahlungen in den kvw-Versorgungsfonds und erörtern Lösungsvorschläge zur Vorsorge anhand einer auf Ihre Bedürfnisse (Gremiensitzungen, Gespräche mit den Fachbereichen) zugeschnittenen Präsentation vor Ort!

Praxisleitfaden Pensionsrückstellungen

Weitere Informationen rund um Pensionsrückstellungen erhalten Sie in dem Praxisleitfaden Pensionsrückstellungen. Wir haben ihn zusammen mit den Rheinischen Versorgungskassen erstellt.