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Mitglieder-Info 5 / 2026

Berechnungs- und Grenzwerte ab 01.05.2026

Durch die Tarifeinigung der Tarifvertragsparteien vom 06.04.2025 steigen die Tabellenentgelte des TVöD ab dem 01.05.2026 um 2,8 %. Die Jahressonderzahlung beträgt ab 2026 85 % in allen Entgeltgruppen. Dies hat Auswirkungen auf die Grenzwerte der zusätzlichen Umlage gemäß § 76 der kvw-Satzung.

Nach der genannten Gehaltssteigerung ermittelt sich der neue Grenzwert wie folgt:

Das Tabellenentgelt der Entgeltgruppe 15 Stufe 6 TVöD / VKA Tarifgebiet West erhöht sich ab dem 01.05.2026 auf 8.204,11 €.
Multipliziert mit dem Faktor 1,133 ergibt dies vom 01.05.2026 einen Grenzbetrag für die zusätzliche Umlage von monatlich 9.295,26 €.

2026 beträgt der Grenzbetrag im Monat der Jahressonderzahlung 17.196,22 €.

Zu den Berechungs- und Grenzwerten ab dem 01.05.2026.