versicherung@kvw-muenster.de
Nutzen Sie auch gerne unser Kontaktformular oder unsere Onlineberatung.
Hier finden Sie alle Anträge und Formulare zu Ihrer PlusPunktRente.
Alle Vordrucke können Sie am Bildschirm ausfüllen, danach ausdrucken und unterschreiben.
Weitere notwendige Unterlagen schicken Sie uns bitte als unbeglaubigte Kopien.
Bitte senden Sie die unterschriebenen Anträge und Formulare an:
Kommunale Versorgungskassen Westfalen-Lippe (kvw)
Postfach 4629
48026 Münster
Hier finden Sie alle Anträge für eine Entgeltumwandlung
Wenn Sie eine Entgeltumwandlung abschließen möchten, empfehlen wir Ihnen im Vorfeld eine persönliche Beratung.
Wir erstellen Ihnen dort ein individuelles Angebot.
Wenn Sie sich für eine Entgeltumwandlung entschieden haben, benötigen wir von Ihnen folgende Unterlagen:
Bei einem Wechsel Ihres Arbeitgebers können Sie unter Umständen Ihre Entgeltumwandlung fortführen.
Bitte vereinbaren Sie hierzu mit uns einen Beratungstermin.
Informationen darüber, wie Sie Ihre Entgeltumwandlung bei einem neuen Arbeitgeber fortführen, finden Sie auch unter:
Hier finden Sie alle Anträge für eine Riester-Förderung.
Wenn Sie Ihre Beiträge zur Riester-Förderung ändern möchten, senden Sie uns bitte folgenden ausgefüllten Antrag
Ihre Zulage wurde nicht oder unvollständig gewährt? Sie haben weitere Fragen zu Ihren staatlichen Zulagen?
Bitte wenden Sie sich an die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) und stellen Sie dort ggf. einen Antrag auf Zulagenfestsetzung.
Hier finden Sie alle Rentenanträge für Ihre PlusPunktRente
Bitte schauen Sie vor der Auswahl Ihres Antragsformulars auf den Vertragsbeginn Ihrer PlusPunktRente:
Liegt der Vertragsbeginn nach dem 31.12.2009, dann wählen Sie die Anträge unter der Überschrift "Tarife 2010, 2010-U und 2017".
Liegt der Beginn vor dem 01.01.2010, dann schauen Sie unter der Überschrift "Rentenanträge für den Tarif 2002".
Der Vertragsbeginn erfolgte nach dem 31.12.2009.
Sie können Ihre PlusPunkt-Altersrente unabhängig davon beantragen, ob Sie bereits eine gesetzliche Altersrente oder Ihre Betriebsrente aus der kvw-Zusatzversorgung beziehen.
Altersrente frühestens ab dem vollendeten 62. Lebensjahr
Bei Tod der oder des Versicherten. Zur Antragstellung berechtigt sind Ehe- und eingetragene Lebenspartner:innen sowie Lebensgefährt:innen, für die eine Bezugsberechtigung vereinbart wurde.
Bei Tod der oder des Versicherten. Zur Antragstellung berechtigt sind Kinder, für die Anspruch auf Kindergeld nach dem Einkommenssteuergesetz besteht (bitte Nachweis Kindergeldbezug beifügen).
Der Vertragsbeginn liegt vor dem 01.01.2010. Die Antragstellung erfolgt zusammen mit Ihrem Antrag auf Betriebsrente aus der kvw-Zusatzversorgung.
Sie haben Änderungsmitteilungen?
Sie möchten den Beitrag zu Ihrem bestehenden Vertrag ändern?
Sie möchten Ihre:n Lebensgefährtin bzw. Lebensgefährten als Bezugsberechtigte:n einsetzen?
In den Tarifen 2010, 2010-U und 2017, mit Vertragsbeginn ab 01.01.2010, ist es möglich, Lebensgefährt:innen als Bezugsberechtigte der Hinterbliebenenversorgung zu benennen. Voraussetzung ist, dass Sie in einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft mit gemeinsamen Wohnsitz leben.
Nutzen Sie auch gerne unser Kontaktformular oder unsere Onlineberatung.
Mo - Fr 8:30 - 12:30 Uhr
Mo 14:00 - 15:30 Uhr
Do 14:00 - 17:00 Uhr
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