Formulare
Für die häufigsten Mitteilungen an die kvw finden Sie hier die passenden Formulare
In guten Händen - bei Ihrer kvw-Beamtenversorgung
Die Landesregierung hat die systemgerechte Eins-zu-eins-Übertragung des Tarifabschlusses vom 14. Februar 2026 auf den Beamten- und Versorgungsbereich zugesagt. Die Umsetzung dieses Tarifabschlusses erfolgt im Rahmen eines Gesetzgebungsverfahrens, dessen Entwurf nun vorliegt und zeitnah im Landtag eingebracht werden soll.
Es ist vorgesehen, die Erhöhungen mit den Versorgungsbezügen für Juli 2026 rückwirkend ab dem 1. April 2026 auszuzahlen.
Im Detail sind folgende Anpassungen geplant:
Erhöhung der Dienst- und Versorgungsbezüge im Jahr 2026
Erhöhung der Grundgehälter:
Ab dem 1. April 2026 werden die Grundgehälter nicht wie tariflich vereinbart um 2,8 %, sondern um 3,36 % angehoben. Dieser höhere Prozentsatz orientiert sich an der prozentualen Erhöhung des Mindestbetrags von 100 Euro bezogen auf das Anfangsgrundgehalt der niedrigsten Besoldungsgruppe der Landesbesoldungsordnung A. Damit wird das Abstandsgebot zwischen den Besoldungsgruppen gewahrt und eine einheitliche Erhöhung sichergestellt.
Anpassung der Familienzuschläge und weiterer Bezügebestandteile:
Die Familienzuschläge sowie jene Bezüge, die traditionell an die regelmäßigen Besoldungs-anpassungen gekoppelt sind, werden entsprechend der tariflichen Einigung um 2,8 % erhöht.
Künftig erhalten Beamt:innen und Versorgungsempfänger:innen mit einem oder zwei Kindern einen höheren Familienzuschlag. Die Höhe dieses Zuschlags hängt vom Wohnort der Berechtigten ab.
Für den Zeitraum vom 01.01.2022 bis zum 30.11.2022 wird neben dem derzeitigen Familienzuschlag ein regionaler Ergänzungszuschlag gewährt. Ab dem 01.12.2022 wird dieser in den Familienzuschlag der Stufen 2 und 3 integriert.
So beläuft sich zum Beispiel der Familienzuschlag der Stufe 2 je nach Wohnort bei der Besoldungsgruppe A 9 auf mindestens 285,62 Euro bzw. maximal 840,60 Euro im Monat. Bei dem Familienzuschlag der Stufe 3 auf mindestens 646,11 Euro bzw. maximal 960,21 Euro im Monat.
Es ist nicht erforderlich einen Antrag zu stellen.
Wie ein Wohnort einzuordnen ist, ergibt sich aus den Mietenstufen der Wohngeldverordnung.
Ab dem 01.01.2022 gibt es einige strukturelle Anpassungen der Besoldung. In den Besoldungsgruppen A 5 bis A 10 steigen Beamt:innen direkt in Stufe 3 ein.
Beamte:innen, die bisher in den Erfahrungsstufen 1 oder 2 eingestuft waren, werden rückwirkend zum 01.01.2022 kraft Gesetzes in die Erfahrungsstufe 3 übergeleitet.
Außerdem erhält die Besoldungsgruppe A 5 – einfacher Dienst – eine Strukturzulage in Höhe von 10,00 €. Gleichzeitig erhöht sich die Strukturzulage für die Besoldungsgruppen A 6 bis A 8 des mittleren Dienstes auf 80 €.
Diese Änderungen gelten auch für betroffene Versorgungsempfänger und wurden bereits umgesetzt.
Zwischen der Beamtin oder dem Beamten und dem Dienstherren besteht ein besonderes Dienst- und Treueverhältnis. Deshalb sorgt der Dienstherr lebenslang für die materielle Absicherung der Beamten und seiner Familien.
Wir betreuen aktuell rund 21.000 Beamtinnen und Beamte im aktiven Dienst in Fragen des Versorgungsrechts.
Wir als kvw-Beamtenversorgung
Grundlage für diese Leistungen ist das Landesbeamtenversorgungsgesetz NRW (LBeamtVG)
Aktuell können Versorgungsauskünfte nur eingeschränkt erstellt werden. Aufgrund der Vielzahl der bereits vorliegenden Anträge kann die Bearbeitungszeit einige Zeit in Anspruch nehmen.
Die gesetzliche Rente ist in diesem Jahr um 4,57 % auf 39,32 € gestiegen.
Informieren Sie sich hier über die aktuelle Besoldung- und Versorgung in Nordrhein-Westfalen.
Ruhegehalt erhalten Beamtinnen und Beamte, wenn sie in den Ruhestand versetzt worden sind.
Der Ruhestand beginnt
Voraussetzung für ein Ruhegehalt ist, dass die Beamtin oder der Beamte eine Dienstzeit von mindestens fünf Jahren abgeleistet hat. Ausnahmsweise kommt es auf die fünfjährige Dienstzeit nicht an, wenn die Beamtin bzw. der Beamte wegen eines Dienstunfalls in den Ruhestand tritt.
Grundlage für das Ruhegehalt sind die ruhegehaltfähigen Dienstbezüge und die ruhegehaltfähige Dienstzeit. Grundsätzlich bemisst es sich nach den Dienstbezügen, die vor Eintritt in den Ruhestand für mindestens 2 Jahre gezahlt worden sind.
Aktuell wird jedes Dienstjahr eines Vollzeit-Beamten mit dem Faktor 1,79375 bewertet. Nach insgesamt 40 Dienstjahren erwirbt die Beamtin bzw. der Beamte dann den höchstmöglichen Ruhegehaltssatz von 71,75 %.
Für Bürgermeister:innen, Landrätinnen und Landräte, sowie für Beigeordnete und Kreisdirektor:innen gelten besondere Wartezeiten.
Stirbt eine Beamtin oder ein Beamter im aktiven Dienst oder eine Ruhestandsbeamtin bzw. ein Ruhestandsbeamter, erhalten die Familienangehörigen Hinterbliebenenversorgung.
Dazu gehören vor allem:
Das Sterbegeld wird in Höhe des Zweifachen der Dienstbezüge bzw. des Ruhegehaltes gewährt.
Witwen und Witwer erhalten in der Regel 55 % vom Ruhegehalt der:des Verstorbenen. Übergangsweise sind es noch 60 %, wenn die Ehe vor dem 01.01.2002 geschlossen und mindestens eine Eheperson vor dem 02.01.1962 geboren worden ist.
Die Kinder der Verstorbenen bzw. des Verstorbenen erhalten bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen Waisengeld. Der Anspruch beträgt bei Halbwaisen 12 % und bei Vollwaisen 20 % des Ruhegehalts.
Die kvw-Beamtenversorgung hat im Jahr 2020 insgesamt 391 Dienstunfälle anerkannt.
Eine Beamtin oder ein Beamter und ihre bzw. seine Hinterbliebenen erhalten Leistungen der Unfallfürsorge, wenn die Beamtin oder der Beamte durch einen Dienstunfall verletzt oder getötet wird.
Es ist nach der gesetzlichen Definition
Die Beamtin oder der Beamte ist dabei auch auf dem mit dem Dienst zusammenhängenden Weg nach und von der Wohnung zur Dienststelle geschützt.
Die wichtigsten Leistungen der Unfallfürsorge sind
Beamtinnen und Beamte in NRW können, unter bestimmten Voraussetzungen, mit dem 65. Lebensjahr abschlagsfrei in den Ruhestand treten.
Voraussetzung hierfür ist eine 45jährige Tätigkeit, die sich zusammensetzen kann aus z. B. Beamten-, Wehrdienst- oder Angestelltenzeiten. Berücksichtigungsfähig sind aber auch Pflichtbeitragszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung oder Kindererziehungszeiten bis zum 10. Lebensjahr des Kindes. Vor allem für Beamtinnen ist von Bedeutung, dass bei der Ermittlung der 45 Jahre eine Teilzeitbeschäftigung voll angerechnet wird.
Für die häufigsten Mitteilungen an die kvw finden Sie hier die passenden Formulare
Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen zur Ihrer Versorgung.
IBAN: DE12 3005 0000 0000 8999 22
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Servicezeiten:
montags bis donnerstags 08.30-12.30 und 14.00-15.30 Uhr
freitags 08.30-12.30 Uhr
Tel: (0251) 591-6749
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