Richtig gut aufgehoben – in der Rentenphase bei Ihrer kvw-Betriebsrente
Bestens versorgt: die Betriebsrente der kvw
Mit der kvw-Betriebsrente sind Sie bei uns zusätzlich abgesichert, wenn Sie eine Rente wegen Alters oder Erwerbsminderung oder als Hinterbliebene:r erhalten.
Wir kümmern uns um die Bearbeitung Ihres Rentenantrages und informieren Sie mit unserer Rentenentscheidung über die zustehende Rentenleistung der kvw.
Alle Renten zahlen wir vorschüssig jeweils zum 1. des Monats. Zum 1. Juli jedes Jahres werden unsere Brutto-Betriebsrenten um 1 Prozent erhöht.
Für die gesetzliche Krankenversicherung führen wir im Regelfall automatisch die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge ab.
Informieren Sie sich hier über folgende Themen:
Wichtiges in Kürze:
Bestätigung der Startgutschriften durch den BGH
Der Bundesgerichtshof hat in einem neuen Urteil die Vorgehensweise bei der Berechnung der rentenfernen Startgutschriften bestätigt. Alle Details finden Sie auch hier:

Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetz (PUEG) verabschiedet
Das verabschiedete Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetz (PUEG) hat rückwirkend ab 01.07.2023 Auswirkungen auf die Höhe des Beitragssatzes zur gesetzlichen Pflegeversicherung.

Mutterschutzzeiten
Wenn Sie vor 2012 in in Mutterschutz waren und gleichzeitig bei einer Zusatzversorgungskasse des öffentlichen oder kirchlichen Dienstes pflichtversichert waren, können Sie die Berücksichtigung dieser Zeit beantragen.

Service
Rechtsgrundlagen
kvw-Satzung, Tarifverträge und weitere Rechtsgrundlagen der Zusatzversorgung
Haben Sie Fragen? Schreiben Sie gerne eine E-Mail oder rufen Sie an:
rente@kvw-muenster.de
Nutzen Sie auch gerne unser Kontaktformular oder unsere Onlineberatung.
Telefon: (0251) 591-4455
Mo - Fr: 08.30 -12.30 Uhr
Mo, Mi, Do: 14:00 -15.30 Uhr