Richtig gut aufgehoben – in der Rentenphase bei Ihrer kvw-Betriebsrente
Bestens versorgt: die Betriebsrente der kvw
Mit der kvw-Betriebsrente sind Sie bei uns zusätzlich abgesichert, wenn Sie eine Rente wegen Alters oder Erwerbsminderung oder als Hinterbliebene:r erhalten.
Wir kümmern uns um die Bearbeitung Ihres Rentenantrages und informieren Sie mit unserer Rentenentscheidung über die zustehende Rentenleistung der kvw.
Alle Renten zahlen wir vorschüssig jeweils zum 1. des Monats. Zum 1. Juli jedes Jahres werden unsere Brutto-Betriebsrenten um 1 Prozent erhöht.
Für die gesetzliche Krankenversicherung führen wir im Regelfall automatisch die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge ab.
Informieren Sie sich hier über folgende Themen:
Wichtiges in Kürze:
Erhöhung des Pflegeversicherungsbeitrages für Kinderlose
Zum 01.01.2022 erhöht sich der Beitragssatz der Pflegeversicherung für Kinderlose um 0,1 % auf insgesamt 3,4 %. Bei Kinderlosen kann sich daher ab 01.01.2022 der Zahlbetrag der Betriebsrente geringfügig verändern.

Versand der Leistungsmitteilungen
Die Mitteilungen über steuerpflichtige Leistungen für das Jahr 2021 werden ab Ende Januar 2022 allen Rentner:innen zugesandt. Bei Fragen zu Ihrer individuellen Steuerpflicht wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Finanzamt.

Mutterschutzzeiten
Wenn Sie vor 2012 in in Mutterschutz waren und gleichzeitig bei einer Zusatzversorgungskasse des öffentlichen oder kirchlichen Dienstes pflichtversichert waren, können Sie die Berücksichtigung dieser Zeit beantragen.

Service
Rechtsgrundlagen
kvw-Satzung, Tarifverträge und weitere Rechtsgrundlagen der Zusatzversorgung
Haben Sie Fragen? Schreiben Sie gerne eine E-Mail oder rufen Sie an:
rente@kvw-muenster.de
Nutzen Sie auch gerne unser Kontaktformular oder unsere Onlineberatung.
Telefon: (0251) 591-4455
montags bis donnerstags: 08.30-12.30 & 14.00-15.30 Uhr
freitags: 08.30-12.30 Uhr