Zahlen und Fakten
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847 Mitglieder aus der Region Westfalen-Lippe
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456657 Versicherte
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99674 Rentnerinnen und Rentner
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453 Mio. € ausgezahlte Renten
Richtig gut aufgehoben – als Mitglied bei Ihrer kvw-Betriebsrente
Die Kommunale Zusatzversorgungskasse Westfalen-Lippe ist die betriebliche Altersvorsorgeeinrichtung für Arbeitgeber des kommunalen öffentlichen Dienstes in Westfalen-Lippe. Unsere Mitglieder sind Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes und Unternehmen, die kommunale Aufgaben erfüllen. Deren tarifvertragliche Verpflichtung ist es, ihren Beschäftigten eine zusätzliche Alters-, Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenversorgung zu gewähren. Dabei steht ihnen die kvw-Zusatzversorgung zur Seite.
Die Betriebsrente gehört als arbeitgeberfinanzierte Pflichtversicherung zur zweiten Schicht der Altersvorsorge und ist für den öffentlichen Dienst tarifvertraglich in § 25 des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (TVöD) verankert. Neben der gesetzlichen Rente oder einer berufsständischen Versorgung ist sie Teil der späteren Altersversorgung.
Mit der freiwilligen Versicherung kvw-PlusPunktRente können Ihre Beschäftigten durch eigene Beitragszahlungen ihre Altersversorgung ergänzen. Zur Wahl stehen die gefördete Entgeltumwandlung und Riester-Rente oder ein Tarif ohne Förderung der Beiträge, aber mit Steuervorteilen im Rentenalter.
Ab sofort ist es den Mitgliedern der kvw-Zusatzversorgung gestattet, ihren Arbeitnehmer:innen einen Zuschuss zu einer Entgeltumwandlung zu zahlen.
Die kvw-Zusatzversorgung hat eine Verjährungseinrede-Verzichtserklärung an die Mitglieder des AV I verschickt.
Die neuen Berechnungs- und Grenzwerte, die ab dem 01.01.2023 gelten, sind am 12. Oktober 2022 vom Bundeskabinett verabschiedet worden.
Nach Ablauf jedes Kalenderjahres müssen Mitglied der kvw-Zusatzversorgung eine Jahresmeldung für die einzelnen Pflichtversicherten, getrennt nach einzelnen Finanzierungsarten, übersenden.
Sollten Sie als Mitglied am elektronischen Datenaustausch teilnehmen wollen, müssen Sie die Zulassung zum automatisierten Datenübermittlungsverfahren (DATÜV - via Internet) beantragen. Dies ist auch der Fall, wenn Sie als Mitglied die Datenzentrale wechseln. Bitte wenden Sie sich rechtzeitig an uns, damit wir die entsprechende Umstellung zeitnah veranlassen können.
Haben Sie Fragen zu den Themen Versicherungs- und Leistungsrecht?
Teamleiterin Versicherungen
E-Mail: s.fallowe@kvw-muenster.de
Tel. (0251) 591-6768
Teamleiter Versicherungen
E-Mail: t.lodzik@kvw-muenster.de
Tel. (0251) 591-3164
Haben Sie Fragen zur Mitgliedschaft oder zur kvw-Satzung?
Gruppenleiterin Mitgliedschaften und Recht
E-Mail: b.kieserling@kvw-muenster.de
Tel. (0251) 591-4251 (vormittags)
Gruppenleiterin Mitgliedschaften und Recht
E-Mail: j.kreilkamp-matthies@kvw-muenster.de
Tel. (0251) 591-4982 (vormittags)
Gruppe Mitgliedschaften und Recht
E-Mail: j.pape@kvw-muenster.de
Tel. (0251) 591-6459
Interessieren Sie sich für Seminare oder Informationsveranstaltungen zu den Themen der kvw-Zusatzversorgung?
Öffentlichkeitsarbeit und Schulungen
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Tel. (0251) 591-4957
Öffentlichkeitsarbeit und Schulungen
E-Mail: h.linnemann@kvw-muenster.de
Tel. (0251) 591-4991
Satzung, Tarifverträge, DATÜV-ZVE, Vertragsbedingungen der PlusPunktRente und weitere Rechtsgrundlagen
Hier finden Sie alle Rundschreiben und Mitglieder-Informationen.
Die Bedeutung der betrieblichen Altersvorsorge nimmt zu. Bei der gesetzlichen Rentenversicherung wurden in den vergangenen Jahren deutliche Reformen auf den Weg gebracht. Die zunehmende Senkung der staatlichen Bezüge im Rentenalter macht es für immer mehr Beschäftigte notwendig, im Erwerbsleben weitere Bausteine für ihre Altersvorsorge aufzubauen.
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Allgemein
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08.30-12.30 & 14.00-15.30
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Besondere Servicezeiten
kvw-Beihilfekasse:
montags bis freitags:
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kvw-Zusatzversorgung
montags bis donnerstags:
08.30-12.30 & 14.00-17.00
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