In guten Händen – im Ruhestand bei Ihrer kvw-Beamtenversorgung
Im Ruhestand
Ein Leben lang in guten Händen
Rund 18.000 Versorgungsempfänger:innen erhalten ihre Leistungen aktuell von der kvw-Beamtenversorgung.
Wir betreuen vier Generationen: Vom neugeborenen Kind eines Versorgungsempfängers bis zur 105 Jahre alten Dame, unserer ältesten Witwe.
Wichtiges in Kürze:
Aktuelle und interessante Informationen rund um die kvw-Beamtenversorgung.
Sie möchten neben Ihrer Versorgung Geld hinzuverdienen oder Ihre Adresse hat sich geändert? In unserem Service-Bereich finden Sie die wichtigsten Infomaterialien rund um Ihre Versorgung und Formulare für Mitteilungen zum Download als PDF.
Erhöhung der gesetzlichen Renten
Die gesetzlichen Rente (West) bleibt zum 01.07.2021 stabil (Erhöhung 0,0 %) mit einem Rentenwert von 34,19 €. Der gesetzliche Rentenwert Ost erhöht sich 0,72 % auf 33,47 €

Erhöhung der Besoldung und Versorgung
Informieren Sie sich hier über die aktuellen Besoldungs- und Versorgungserhöhungen in Nordrhein-Westfalen.

Hinterbliebenenversorgung
Wann kann eine Hinterbliebenenversorgung gezahlt werden?
Stirbt eine Beamtin oder ein Beamter im aktiven Dienst oder eine Ruhestandsbeamtin bzw. ein Ruhestandsbeamter, erhalten die Familienangehörigen Hinterbliebenenversorgung.
Dazu gehören vor allem:
- das Sterbegeld
- das Witwen- bzw. Witwergeld und
- das Waisengeld
Wie hoch ist die Hinterbliebenenversorgung?
Das Sterbegeld wird in Höhe des Zweifachen der Dienstbezüge bzw. des Ruhegehaltes gewährt.
Witwen und Witwer erhalten in der Regel 55 % vom Ruhegehalt der bzw. des Verstorbenen. Übergangsweise sind es noch 60 %, wenn die Ehe vor dem 01.01.2002 geschlossen und mindestens eine Eheperson vor dem 02.01.1962 geboren worden ist.
Die Kinder der bzw. des Verstorbenen erhalten bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen Waisengeld. Der Anspruch beträgt bei Halbwaisen 12 % und bei Vollwaisen 20 % des Ruhegehalts.
Service
Bankverbindung der kvw-Beamtenversorgung
IBAN: DE12 3005 0000 0000 8999 22
BIC: WELADEDD
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