Bestens versorgt – die PlusPunktRente der kvw.
Bestens versorgt – die PlusPunktRente der kvw
Sie möchten im Alter noch besser abgesichert sein und dafür privat vorsorgen? Dann empfehlen wir Ihnen unsere PlusPunktRente!
Als Ergänzung zu Ihrer Betriebsrente, die in der Regel Ihr Arbeitgeber finanziert, können Sie weitere Möglichkeiten zur privaten Vorsorge nutzen. Wir bieten Ihnen hierfür unsere PlusPunktRente in drei verschiedenen Varianten an – zwei davon werden staatlich gefördert. So profitieren Sie von allen Vorteilen der betrieblichen Altersvorsorge. Auch die Vermögenswirksamen Leistungen (VL) Ihres Arbeitgebers können Sie hier sinnvoll einbringen.
Riester-Förderung
Sichern Sie sich die staatliche Förderung über Zulagen und Steuervorteile.

Entgeltumwandlung
Zahlen Sie einen Teil Ihres Bruttoeinkommens in Ihre Altersvorsorge und sparen Sie so Steuern und Sozialabgaben.

Altersvorsorge mit Steuervorteil im Rentenalter
Profitieren Sie ohne staatliche Förderung der Beiträge von Steuervorteilen in der Rentenphase.

Wichtiges in Kürze:
Beitragsbemessungsgrenze sinkt - Auswirkungen auf die Entgeltumwandlung
Im Jahr 2022 sinkt die Beitragsbemessungsgrenze der Deutschen Rentenversicherung. Das hat auch Auswirkungen auf die Höchstbeiträge bei der PlusPunktRente in Form einer Entgeltumwandlung.
Im Jahr 2022 sinkt die Beitragsbemessungsgrenze der Deutschen Rentenversicherung. Das hat auch Auswirkungen auf die Höchstbeiträge bei der PlusPunktRente in Form einer Entgeltumwandlung.
Künftig weniger Krankenversicherungsbeiträge
Seit dem 1. Januar 2020 gilt das "Gesetz zur Einführung eines Freibetrages in der gesetzlichen Krankenversicherung zur Förderung der betrieblichen Altersvorsorge" (GKV-Betriebsrentenfreibetragsgesetz). Viele Betriebsrentnerinnen und -rentner müssen aufgrund dieser neuen Rechtslage künftig weniger Krankenversicherungsbeiträge aus ihrer kvw-Betriebsrente zahlen. Wie sich diese gesetzliche Änderung auf Ihre PlusPunktRente auswirkt lesen Sie hier.
Seit dem 1. Januar 2020 gilt das "Gesetz zur Einführung eines Freibetrages in der gesetzlichen Krankenversicherung zur Förderung der betrieblichen Altersvorsorge" (GKV-Betriebsrentenfreibetragsgesetz). Viele Betriebsrentnerinnen und -rentner müssen aufgrund dieser neuen Rechtslage künftig weniger Krankenversicherungsbeiträge aus ihrer kvw-Betriebsrente zahlen. Wie sich diese gesetzliche Änderung auf Ihre PlusPunktRente auswirkt lesen Sie hier.
Die Vorteile der PlusPunktRente
Laden Sie hier unser Informationsblatt zur PlusPunktRente.

Interessiert?
Gerne berechnen wir Ihnen ein unverbindliches individuelles Angebot.

Service
Bankverbindung der PlusPunktRente
IBAN: DE71 3005 0000 0001 0842 27
BIC: WELADEDD
Bitte geben Sie unter "Verwendungszweck" das 13-stellige Kassenzeichen an.
Haben Sie Fragen? Schreiben Sie gerne eine E-Mail oder rufen Sie an:
versicherung@kvw-muenster.de
Nutzen Sie auch gerne unser Kontaktformular oder unsere Onlineberatung.
Telefon: (0251) 591-5566
montags bis donnerstags: 08.30-12.30 & 14.00-17.00 Uhr
freitags: 08.30-14.00 Uhr