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Ein Mann und eine Frau sitzen auf einer Parkbank

Was ist ein Versorgungsausgleich?

Seit 1977 regelt der Versorgungsausgleich die Verteilung von Versorgungsanrechten zwischen Ehegatten nach einer Scheidung.

Nach dem bis zum 31. August 2009 geltenden Recht erfolgte der Ausgleich der in der Ehezeit in der Zusatzversorgung erworbenen Versorgungsanrechte über die Deutsche Rentenversicherung („analoges Quasi-Splitting“).

Seit dem 1. September 2009 gilt das Versorgungsausgleichgesetz, welches die interne Teilung von in der Ehezeit erworbenen Rentenansprüchen zwischen den Ehegatten vorsieht. Die Versorgungsanrechte werden jeweils in dem Versorgungssystem geteilt, in dem sie erworben wurden; dies gewährleistet eine gerechtere Teilhabe am jeweiligen Versorgungsanrecht. Jeder Ehegatte erhält somit ein eigenständiges Anrecht gegenüber dem Versorgungsträger des anderen Ehegatten (Realteilung). 

Die Umsetzung ist für die kvw-Betriebsrente in § 44 der Satzung der Kommunalen Zusatzversorgungskasse Westfalen-Lippe und für die kvw-PlusPunktRente in den jeweiligen Allgemeinen Versicherungsbedingungen geregelt.

Häufige Fragen zum Versorgungsausgleich

Welche Regelungen gelten für den Versorgungsausgleich?

Für alle Verfahren seit dem 1. September 2009 gilt das Gesetz über den Versorgungsausgleich.
Ergänzende Bestimmungen sind auch in § 44 der Satzung der Kommunalen Zusatzversorgungskasse Westfalen-Lippe sowie in den jeweiligen Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die freiwillige Versicherung der Kommunalen Zusatzversorgungskasse Westfalen-Lippe (PlusPunktRente) aufgenommen worden.

Was versteht man unter einer internen Teilung?

Die interne Teilung muss die gleichwertige Teilhabe der Ehegatten an den in der Ehezeit erworbenen Versorgungsanrechten gewährleisten.
Die Anrechte, die die Ehepartner während der Ehezeit erworben haben, werden - beim jeweiligen Versorgungsträger - zwischen den Ehepartnern aufgeteilt. Das Versorgungsanrecht des ausgleichspflichtigen Ehepartners wird zu Gunsten eines Anrechts für den ausgleichsberechtigten Ehepartner gekürzt. Der ausgleichsberechtigte Ehepartner erhält in der Folge ein eigenes Anrecht beim Versorgungsträger des Ehepartners.
Weitere Einzelheiten ergeben sich aus den für das jeweilige Anrecht maßgeblichen Vorschriften. Für die kvw-Betriebsrente ist dies die Satzung der Kommunalen Zusatzversorgungskasse Westfalen-Lippe und für die kvw-PlusPunktRente die jeweiligen Allgemeinen Versicherungsbedingungen.

Wer entscheidet über den Versorgungsausgleich?

Das zuständige Familiengericht holt von allen beteiligten Versorgungsträgern, also auch von der kvw-Zusatzversorgung, Auskünfte über die von den Ehepartnern während der Ehezeit erworbenen Rentenanwartschaften ein und entscheidet (auf Vorschlag der beteiligten Versorgungsträger) über die Höhe des Ausgleichswerts.

Findet immer ein Versorgungsausgleich statt oder gibt es Ausnahmen?

Der Versorgungsausgleich erfolgt kraft Gesetz (§§ 3, 18 VersAusglG) bei einer kurzen Ehezeit von bis zu 3 Jahren nur auf Antrag eines Ehegatten.
Ferner soll ein Versorgungsausgleich ebenfalls nicht stattfinden, wenn der Ausgleichswert unterhalb einer gesetzlich geregelten Bezugsgröße (sog. Bagatellgrenze) liegt.
Daneben gibt es grundsätzlich auch die Möglichkeit, den Versorgungsausgleich unter bestimmten Voraussetzungen auszuschließen.

Wann kann ein Versorgungsausgleich ausgeschlossen werden?

Das neue Recht bietet den Ehegatten mehr Möglichkeiten, Vereinbarungen über den Versorgungsausgleich, z. B. durch einen notariell beurkundeten Vertrag, zu schließen. Sie können den Versorgungsausgleich durch einen Ehevertrag sogar ganz oder teilweise ausschließen oder sich Ausgleichsansprüche nach der Scheidung vorbehalten. Eine vertragliche Vereinbarung zwischen den Ehegatten ist allerdings nur möglich, wenn die gesetzlichen Regelungen dies zulassen und die Versorgungsträger zustimmen.

Kann durch eigene Zahlungen die Kürzung durch einen Versorgungsausgleich kompensiert werden?

Wurde/Wird der Versorgungsausgleich nach dem seit dem 01.09.2009 geltenden Recht durchgeführt, ist es nicht möglich, die Kürzung aufgrund des durchgeführten Versorgungsausgleichs durch die Zahlung eines Kapitalbetrags auszugleichen.

Wurde der Versorgungsausgleich nach dem bis zum 31.08.2009 geltenden Recht durchgeführt, ist es dagegen möglich, die Kürzung durch die Zahlung eines Kapitalbetrags teilweise oder ganz abzuwenden.

Bei der kvw-PlusPunkteRente besteht die Möglichkeit, mögliche Einbußen aufgrund der Kürzung durch den durchgeführten Versorgungsausgleich durch eine Erhöhung der Beitragszahlungen (ganz oder teilweise) auszugleichen.

Steht die kvw-Zusatzversorgung als Zielversorgungsträger zur Verfügung?

Bei einer externen Teilung besteht die Möglichkeit, das im Rahmen des Versorgungsausgleichs erhaltene Versorgungsanrecht bei einem Zielversorgungsträger zu Gunsten der Altersvorsorge anzulegen. Die kvw-Zusatzversorgung steht jedoch nicht als Zielversorgungsträger zur Verfügung und nimmt somit keinen Kapitalbetrag aus der externen Teilung von Ansprüchen aus der betrieblichen Altersversorgung an.

Kann ich als Ausgleichsberechtigter die erworbenen Anrechte bei der kvw-Zusatzversorgung weiterführen?

Erwerben Sie Anrechte in der Pflichtversicherung (kvw-Betriebsrente), begründen wir eine eigenständige Versicherung für Sie. Diese wird beitragsfrei geführt. Die Einzahlung eigener Beiträge in der Pflichtversicherung ist nicht möglich. Es besteht aber die Möglichkeit, Ihre Altersvorsorge durch eigene Beitragsleistungen im Rahmen eines Vertrages in der freiwilligen Versicherung (kvw-PlusPunktRente) zu erhöhen. Der Antrag ist innerhalb von drei Monaten nach Zustellung des rechtskräftigen Beschlusses über den Versorgungsausgleich zu stellen.

Gerne erstellen wir Ihnen auf Wunsch ein unverbindliches Angebot. Wenden Sie sich dazu am besten per E-Mail an uns.

Erwerben Sie Anrechte in der Freiwilligen Versicherung (kvw-PlusPunktRente), wird ein eigenständiger Vertrag für Sie begründet. Diesen können Sie mit eigenen Beiträgen weiterführen. Der entsprechende Antrag auf Fortführung ist innerhalb von drei Monaten nach Zustellung des rechtskräftigen Beschlusses über den Versorgungsausgleich zu stellen.

Wie werde ich über den Versorgungsausgleich informiert?

Die kvw-Zusatzversorgung informiert nach Erhalten des rechtskräftigten Beschlusses des Familiengerichts über den Versorgungsausgleich sowohl den ausgleichspflichtigen als auch den ausgleichsberechtigten Ehepartner über die Auswirkungen.

Können die Anwartschaften aus dem Versorgungsausgleich übergeleitet werden?

Besteht neben dem Anrecht aus einem Versorgungsausgleich noch eine Versicherung bei einer anderen Kasse (ausgenommen bei der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder – VBL), können die Versicherungen im Wege der Überleitung zusammengeführt werden. 
Bei Fragen zur Überleitung melden Sie sich gerne, am besten per E-Mail. 

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