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Newsletter kvw-Zusatzversorgung 2022

Zusammen mit den Versicherungsnachweisen 2021 ist auch der diesjährige Newsletter an unsere Versicherten verschickt worden. Auf dieser Seite finden Sie alle aktuellen Informationen.

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Hochrechnung Ihrer Betriebsrente

Sie haben das 55. Lebensjahr erreicht? Dann enthält Ihr jährlicher Versicherungsnachweis ab jetzt eine Hochrechnung Ihrer kvw-Betriebsrente. Was Sie dazu wissen sollten, fassen wir in folgenden Fragen zusammen.

Wie rechnen wir hoch? 

Die Hochrechnung erfolgt mit dem zusatzversorgungspflichtigen Entgelt (zv-Entgelt) des Ihnen vorliegenden Versicherungsnachweises, 2022 somit mit dem zv-Entgelt 2021. Künftige Einkommenssteigerungen wurden nicht berücksichtigt. Hat sich Ihr Entgelt 2021 gegenüber 2020 reduziert, fällt die aktuelle Hochrechnung im Vergleich zur Vorjahresberechnung niedriger aus. 

Warum entspricht der in der Berechnung unterstellte Rentenbeginn nicht meinem tatsächlichen Rentenbeginn? 

Wir kennen den tatsächlichen Beginn Ihrer gesetzlichen Rente nicht. Deshalb rechnen wir bis zum Erreichen Ihrer Regelaltersgrenze. Falls Sie zum Beispiel als besonders langjährig Versicherte:r oder aufgrund einer Schwerbehinderung Ihre gesetzliche Rente ca. zwei Jahre früher erhalten, beginnt Ihre kvw-Betriebsrente ebenfalls zu diesem Datum.

Welche vier Hinweise muss ich ebenfalls beachten?

  • Bei einem früheren Renteneintritt verringert sich die hochgerechnete Rente aufgrund der kürzeren Versicherungszeiten und zusätzlich um die Abschläge Ihrer gesetzlichen Rente, jedoch maximal um 10,8 %. Gehen Sie abschlagsfrei in Rente, entfallen diese auch bei der kvw-Betriebsrente.
  • Künftige Fehlzeiten oder Kürzungen durch ein Eheversorgungsausgleichsverfahren, das vor dem 01.09.2009 eingeleitet wurde, können nicht berücksichtigt werden.
  • Bitte beachten Sie, dass es sich bei der hochgerechneten Rente um einen Bruttobetrag handelt, bei dem weder Steuern noch Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge berücksichtigt wurden.
  • Unsere Hochrechnungen sind im Gegensatz zur im Versicherungsnachweis dargestellten Anwartschaft grundsätzlich unverbindlich.

Wenn Sie eine individuelle Berechnung wünschen, sprechen Sie uns gerne an.

Unser Tipp

Für alle, die ihre Betriebsrente hochrechnen lassen möchten, gibt es unseren Rentenrechner. Erfahren Sie unverbindlich die Höhe Ihrer Betriebsrente.

Zum Rentenrechner

kvw-Zusatzversorgung mit neuem Internetauftritt

Frisch, farbig, modern und vor allem: inklusiv. Das ist, kurz zusammengefasst, der neue Internetauftritt der kvw. Inklusiv bedeutet, dass alle Menschen, auch etwa solche mit eingeschränktem Seh- oder Hörvermögen, Zugang zu den Inhalten haben. Daher ist die Schrift groß und gut lesbar, die Farben kontrastreich. Auf Wunsch liest ein Screenreader alle Inhalte vor.

Im Zuge der Umgestaltung haben wir alle Inhalte neu strukturiert. Über das Inhaltsverzeichnis in der Mitte der Startseite gelangen Sie jetzt schnell zu den gewünschten Unterseiten, beispielsweise zu „Betriebsrente“ oder „PlusPunktRente“. Dort wird nach Zielgruppen differenziert: „Für Versicherte“, „Für Rentnerinnen und Rentner“ bzw. „Für Arbeitgeber“. Auf den jeweiligen Unterseiten finden Sie alle wichtigen Informationen zu den Themen der Zusatzversorgung. Unter dem Punkt „Service“ sind unter anderem alle Formulare hinterlegt, die Sie benötigen – etwa, wenn Sie Ihre Betriebs- oder Ihre PlusPunktRente beantragen möchten. Sie können die Formulare direkt am Bildschirm ausfüllen und an uns senden.

Auf jeder Unterseite finden Sie zudem unsere Kontaktdaten, so dass Sie uns auch per Mail oder per Telefon jederzeit schnell erreichen können. Wir laden Sie ein: Klicken Sie sich gern durch unseren neuen Internetauftritt! Gefällt er Ihnen? Wir freuen uns über eine Rückmeldung unter versicherung@kvw-muenster.de!

Arbeiten im Rentenalter: Wieviel Hinzuverdienst ist möglich?

Als Rentnerin oder Rentner die Haushaltskasse aufpeppen? Das geht immer! Wer die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht hat, muss bestimmte Einschränkungen beachten.

Wenn Sie Ihre individuelle Regelaltersgrenze (abhängig von Ihrem Geburtsjahr) erreicht haben, und eine abschlagsfreie Regelaltersrente von der Deutschen Rentenversicherung (DRV) beziehen, dürfen Sie so viel hinzuverdienen, wie Sie möchten – Sie haben weder Kürzungen bei Ihrer gesetzlichen Rente noch bei Ihrer kvw-Betriebsrente zu befürchten.

Etwas komplizierter ist es, wenn Sie eine vorgezogene Altersrente, egal ob mit Abschlägen oder abschlagsfrei, von der DRV beziehen. Dann gelten bestimmte Hinzuverdienstgrenzen. Überschreiten Sie diese, wird Ihre gesetzliche Rente anteilig gekürzt, man spricht dann von einer „Teilrente“.

Wenn Sie von der DRV eine solche „Teilrente“ beziehen, haben Sie noch keinen Anspruch auf Ihre kvw-Betriebsrente. Dieser Anspruch entsteht erst, wenn Sie Ihre Rente von der DRV als Vollrente, somit ohne Kürzung durch Einkommensanrechnung, erhalten.