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Rentnerpaar blickt aufs Meer

Sie sind nicht gesetzlich rentenversichert?

Angehörige bestimmter Berufsgruppen können sich von der gesetzlichen Rentenversicherung befreien und stattdessen in einem Versorgungswerk versichern lassen. Hier erläutern wir Ihnen die besonderen Anspruchsvoraussetzungen für Ihre kvw-Betriebsrente. 

Besonderheiten Ihre Betriebsrentenanspruchs

Die Anspruchsvoraussetzungen Ihres Versorgungswerkes gelten nicht (!) für Ihre kvw-Betriebsrente. Um einen Anspruch auf eine Rente der kvw-Zusatzversorgung zu haben, müssen Wartezeiten, die zum Anspruch in der gesetzlichen Rente führen würden, stattdessen durch Pflichtversicherungszeiten in der Zusatzversorgung erfüllt werden. Dabei gelten die Altersgrenzen der gesetzlichen Rentenversicherung. Der Beginn der Zahlung Ihrer kvw-Betriebsrente kann also vom Beginn der Rente aus dem Versorgungswerk abweichen. 

Anspruchsvoraussetzungen

1. Altersgrenzen für abschlagfreie Renten – die drei wichtigsten Rentenarten 

  • Die Regelaltersrente

Die Regelaltersgrenze haben Sie erreicht, wenn Sie mindestens 60 Umlagemonate (fünf Jahre, die sogenannte Wartezeit) zusatzversichert waren und das in der Tabelle unter "Regelaltersrente" angegebene, für Sie maßgebliche Alter haben. 
Umlagemonate sind Monate, in denen Ihr Arbeitgeber für Sie Beiträge, sogenannte Umlagen, in die Zusatzversorgung eingezahlt hat. 

  • Altersrente für schwerbehinderte Menschen 

Die Altersrente für Menschen mit Schwerbehinderung können Sie bekommen, wenn Sie mindestens 420 Pflichtversicherungsmonate (35 Jahre) in der Zusatzversorgung versichert waren, das in der Tabelle angegebene, für Sie maßgebliche Alter erreicht und einen Schwerbehinderungsgrad ab 50 haben. 
Pflichtversicherungsmonate umfassen neben den Umlagemonaten auch Fehlzeiten wegen Krankheit und Elternzeiten. 

  • Altersrente für besonders langjährig Versicherte 

Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte erhalten Sie, wenn Sie mindestens 540 Pflichtversicherungsmonate (45 Jahre) in der Zusatzversorgung versichert waren und das in der Tabelle genannte, für Sie maßgebliche Alter erreicht haben. 

 

Geburtsjahr- und Monat des/der Versicherten  Regelaltersrente  Altersrente für schwerbehinderte Menschen  Altersrente für besonders langjährig Versicherte 
1951 65 Jahre 5 Monate  63 Jahre  63 Jahre 
1952 Januar bis Mai  65 Jahre 6 Monate  63 Jahre
1 - 5 Monate 
63 Jahre 
1952 Juni bis Dezember 

65 Jahre
6 Monate 

63 Jahre
6 Monate 
63 Jahre 
1953 65 Jahre
7 Monate 
63 Jahre
7 Monate 
63 Jahre 2 Monate 
1954 65 Jahre
8 Monate 
63 Jahre
8 Monate 
63 Jahre 4 Monate 
1955 65 Jahre
9 Monate
63 Jahre
9 Monate 
63 Jahre 6 Monate 
1956 65 Jahre
10 Monate
63 Jahre
10 Monate 
63 Jahre 8 Monate 
1957

65 Jahre
11 Monate

63 Jahre
11 Monate 
63 Jahre 10 Monate 
1958 66 Jahre 64 Jahre  64 Jahre 
1959 66 Jahre
2 Monate 

64 Jahre
2 Monate 

64
2 Monate 
1960 66 Jahre
4 Monate
64 Jahre
4 Monate 
64 Jahre
4 Monate 
1961  66 Jahre
6 Monate
64 Jahre
6 Monate 
64 Jahre
6 Monate 
1962 66 Jahre
8 Monate
64 Jahre
8 Monate 
64 Jahre
8 Monate 
1963 66 Jahre
10 Monate
64 Jahre
10 Monate 
64 Jahre
10 Monate 
ab 1964 67 Jahre  65 Jahre  65 Jahre 

 

2. Vorzeitige Inanspruchnahme – mit Abschlägen 

  • Altersrente für langjährig Versicherte 

Die Altersrente für langjährig Versicherte können Sie erhalten, wenn Sie mindestens 420 Pflichtversicherungsmonate (35 Jahre) in der Zusatzversorgung versichert waren und das 63. Lebensjahr vollendet haben. Für jeden Monat der Inanspruchnahme vor Erreichen Ihrer Regelaltersgrenze fallen Abschläge von 0,3 Prozent, maximal 10,8 Prozent an.

  • Altersrente für langjährig Versicherte mit Schwerbehinderung 

Wenn Sie mindestens 420 Pflichtversicherungsmonate (35 Jahre) in der Zusatzversorgung versichert waren, maximal drei Jahre vor dem in der Tabelle unter "Altersrenten für Menschen mit Schwerbehinderung" genannten Alter in Rente gehen und einen Schwerbehinderungsgrad ab 50 haben, ist die vorzeitige Inanspruchnahme mit Abschlägen von 0,3 Prozent pro Monat, maximal 10,8 Prozent, möglich. 

Besondere Rentenarten: Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrente

  • Rente wegen voller oder teilweiser Erwerbsminderung 

Sie können eine volle oder teilweise Erwerbsminderung im Sinne der gesetzlichen Rentenversicherung durch eine/n Fachärzt:in nachweisen. Die Kosten der Begutachtung tragen Sie. Bitte fordern Sie den für das Gutachten erforderlichen Vordruck bei den kvw an. 
Voraussetzung ist, dass Sie die Wartezeit von mindestens 60 Umlagemonaten erfüllt haben und in den letzten 60 Kalendermonaten mindestens 36 Monate in der Zusatzversorgung pflichtversichert waren. Wenn die Erwerbsminderung durch einen gesetzlich anerkannten Arbeitsunfall eingetreten ist, entfällt die Wartezeitregelung. 

  • Hinterbliebenenrente

Im Sterbefall zahlen wir eine Rente an Witwen/Witwer, eingetragene Lebenspartner:innen und Waisen. Hierfür muss die/der Verstorbene die Wartezeit von 60 Monaten erfüllt haben, es sei denn, der Sterbefall ist durch einen gesetzlich anerkannten Arbeitsunfall eingetreten. 

Antragstellung

Bitte stellen Sie Ihren Rentenantrag schriftlich innerhalb von drei Kalendermonaten, nachdem die Anspruchsvoraussetzungen für die Betriebsrente erfüllt sind. Geht der Antrag später bei der kvw-Zusatzversorgung ein, kann die Betriebsrente frühestens ab dem Monat gezahlt werden, in dem der Antrag eingegangen ist. Unser Antragsformular erhalten Sie bei Ihrem Arbeitgeber oder hier auf unserer Internetseite. 

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