Mitglieder-Info 3 / 2024
Berechnungs- und Grenzwerte ab 01.03.2024
Durch die Tarifeinigung der Tarifvertragsparteien vom 22. April 2023 steigen die Tabellenentgelte des TVöD ab dem 01.03.2024 um zunächst 200,00 €, anschließend um 5,5 %, mindestens aber um insgesamt 340,00 €. Dies hat Auswirkungen auf die Grenzwerte der zusätzlichen Umlage gemäß § 76 der kvw-Satzung.
Nach der genannten Gehaltssteigerung ermittelt sich der neue Grenzwert wie folgt:
Das Tabellenentgelt der Entgeltgruppe 15 Stufe 6 TVöD / VKA Tarifgebiet West erhöht sich ab dem 01. März auf 7.748,20 €.
Multipliziert mit dem Faktor 1,133 ergibt dies vom 01. März 2024 einen Grenzbetrag für die zusätzliche Umlage von monatlich 8.778,71 €.
2024 beträgt der Grenzbetrag im Monat der Jahressonderzahlung 13.324,33 €.