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Nutzen Sie auch gerne unser Kontaktformular oder unsere Onlineberatung.
Guten Tag,
Sie erhalten heute die aktuelle Mitglieder-Info von Ihrer kvw-Zusatzversorgung.
Für viele Beschäftigte kommt er schneller als man denkt: der Eintritt in den wohlverdienten Ruhestand. Wir geben wertvolle Tipps für einen reibungslosen Übergang zwischen Arbeitsleben und Rente. Geben Sie die Informationen gerne an Ihre Beschäftigten weiter oder speichern Sie sich unsere Hinweise zum Meldewesen ab!
Was passiert zuerst, welche Unterlagen werden benötigt? Unsere Grafik weist den Weg zur kvw-Betriebsrente.
Möchten Sie diese Grafik Ihren Beschäftigten zur Verfügung stellen? Hier gelangen Sie zum PDF-Dokument als Download.
Damit wir die kvw-Betriebsrente berechnen und festsetzen können, ist es wichtig, dass die Personalabteilung den richtigen Abmeldegrund für den Renteneintritt nutzt. Unsere Grafik führt Sie zum passenden Ergebnis.
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Die kvw-Zusatzversorgung bietet die PlusPunktRente auf drei verschiedenen Förderwegen an: als Entgeltumwandlung, Riester-Förderung oder Steuervorteil im Alter. Je nachdem, in welchem Tarif ein Vertrag abgeschlossen wurde, gelten für die Beantragung andere Regeln.
Tarif 2002
Gilt für alle Verträge, die von 2002 bis einschließlich 2009 abgeschlossen wurden
PlusPunktRenten im Tarif 2002 werden gemeinsam mit der kvw-Betriebsrente aus der Pflichtversicherung beantragt. Unsere Versicherten nutzen dafür die klassischen Betriebsrentenanträge. Die Rentenanträge finden Sie hier.
Sobald eine Altersrente aus der PlusPunktRente im Tarif 2002 ausgezahlt wird, dürfen keine Beiträge mehr an uns überwiesen werden. Eine Erwerbsminderungsrente aus dem Tarif 2002 kann durch Antragstellung in Anspruch genommen werden, wenn das Risiko im Vertrag eingeschlossen wurde. In diesem Fall kann der Vertrag entweder beendet werden oder aktiv bleiben. Bleibt der Vertrag aktiv, kann weiterhin für die spätere Altersrente eingezahlt werden.
Tarif 2010, 2010-U und 2017
Gilt für alle Verträge, die ab 2010 abgeschlossen wurden
PlusPunktRenten der Tarife 2010, 2010-U und 2017 werden losgelöst von der kvw-Betriebsrente aus der Pflichtversicherung beantragt. Dafür nutzen unsere Versicherten die passenden Rentenanträge, die Sie hier finden.
Sobald eine Altersrente aus der PlusPunktRente im Tarif 2010, 2010-U und 2017 ausgezahlt wird, dürfen keine Beiträge mehr an uns überwiesen werden. Die Inanspruchnahme einer Erwerbsminderungsrente ist bei diesen Tarifen optional. Dafür senden wir den Versicherten ein Angebot zu. Wird die Erwerbsminderungsrente in Anspruch genommen, beenden wir den Vertrag und es dürfen keine weiteren Beiträge mehr eingezahlt werden. Wird die Erwerbsminderungsrente nicht beantragt, kann weiterhin für die spätere Altersrente eingezahlt werden.
Was passiert bei einer Überzahlung?
Es ist wichtig, in den oben genannten Fällen die Beitragszahlungen schnellstmöglich zu beenden, damit es nicht zu Überzahlungen kommt. In vielen Fällen der Erwerbsminderung (vor allem bei rückwirkender Bewilligung der Deutschen Rentenversicherung) lässt sich eine Überzahlung aber nicht vermeiden. Bitte nehmen Sie frühzeitig Kontakt mit uns auf, damit wir das Vorgehen besprechen können.
Nutzen Sie auch gerne unser Kontaktformular oder unsere Onlineberatung.
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