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Mitglieder-Info 7 / 2022

Berechnungs- und Grenzwerte 2023 ab 01.01.2023

Der neue Referentenentwurf zur Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) liegt vor und wurde am 12.10. 2022 vom Bundeskabinett beschlossen. Die relevanten Werte für die Übersicht der Berechnungs- und Grenzwerte 2023 haben wir hieraus für Sie zusammengestellt.

Die neuen Werte werden vorbehaltlich einer Zustimmung des Bundesrates ab dem 01.01.2023 gelten.

Die geänderten Rechengrößen zur Sozialversicherung sind für die Zusatzversorgung insbesondere im Steuerrecht (§ 3 Nr. 56, Nr. 63 EStG) relevant.

Die aktuellen Zahlen entnehmen Sie bitte den Übersichten. Den Link hierzu finden Sie hier:

Zu den Berechnungs- und Grenzwerten ab 01.01.2023