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Altersvorsorgereform ab 2027
Neues Jahr, neue Förderung: Die bekannte Riester-Rente verändert sich ab 2027 grundlegend.
Statt bisheriger starrer Zulagen wird die Förderung in Zukunft proportional zum eigenen Beitrag gezahlt. Der Mindestbeitrag steigt von 60 auf 120 € im Jahr.
Riester-Sparende, die bis einschließlich 2026 einen Riester-Vertrag abgeschlossen haben, können ab dem nächsten Jahr wählen: Bleibt es bei der bisherigen Förderstruktur oder ergibt die neue Förderung mehr Sinn für den eigenen Vertrag? Wir helfen Ihnen bei der Entscheidung.
Wer ab dem 01. Januar 2027 einen neuen Vertrag abschließt, erhält automatisch die neue Förderung.
Bei der PlusPunktRente handelt es sich um einen Altersvorsorgevertrag der betrieblichen Altersversorgung. Daher können nur Personen, die unmittelbar förderfähig sind, bei den kvw eine PlusPunktRente im Rahmen der Riester-Förderung abschließen. Ehepartner von Beschäftigten, die selbst nicht im öffentlichen Dienst beschäftigt sind oder Personen, die nicht gesetzlich rentenversichert sind, können die Riester-Förderung bei den kvw nicht in Anspruch nehmen.
Für jedes Kind, für das Sie nach dem Einkommensteuergesetz Kindergeld erhalten, bekommen Sie neben der Grundzulage zusätzlich noch die Kinderzulage.
Die Höhe der jährlichen Zulagen beträgt:
| Grundzulage | Kinderzulage | Kinderzulage | Berufseinsteigerbonus |
|---|---|---|---|
| für jedes bis 2007 geborene Kind | für jedes ab 2008 geborene Kind | bei Vertragsbeginn vor dem 25. Lebensjahr einmalig | |
| 175 € | 185 € | 300 € | 200 € |
Die Summe aus Eigenbetrag und Zulagen können Sie als Sonderausgaben (max. 2.100 € im Jahr) in Ihrer Einkommenssteuererklärung geltend machen. Das Finanzamt überprüft automatisch, ob die Steuerersparnis oder die Zulage günstiger sind. Sofern der Steuervorteil aus dem Sonderausgabenabzug die Zulagen übersteigt, erstattet Ihnen das Finanzamt die Differenz (§ 10aEStG).
Im Beispiel oben liegt die Förderquote bei 40 %.
Um die volle(n) Zulage(n) zu erhalten, müssen Sie im betreffenden Kalenderjahr vier Prozent Ihres rentenversicherungspflichtigen Einkommens des Vorjahres minus der Zulagen, auf die Sie potenziell Anspruch haben, einzahlen. Dieser Betrag wird Mindesteigenbetrag genannt.
Für eine Beschäftigte (30.000 Euro jährliches Bruttoeinkommen, 2 Kinder mit Anspruch auf Kindergeld, 2001 und 2008 geboren) errechnet sich folgender Mindesteigenbetrag zur Erlangung der vollen Förderung:
| Jährlicher Beitrag: 4% vom Bruttoeinkommen des Vorjahres |
Abzüglich Grund- und Kinderzulagen pro Jahr | Eigenbeitrag pro Jahr / pro Monat |
|---|---|---|
| 1.200 € |
660 € (175 € + 185 € + 300 €) |
540 € / 45 € |
Im Beispiel oben liegt die Förderquote bei 55%.
Der Mindestbeitrag, der sogenannte Sockelbeitrag von 60 € jährlich (5 € pro Monat), ist für den vollen Zulagenanspruch zu leisten, wenn der errechnete Mindesteigenbeitrag unterhalb dieses Betrages liegt.
Der Maximalbeitrag beträgt 2.100 € pro Jahr einschließlich der zu erwartenden Zulagen. Werden Sie nur die Grundzulagen erhalten, beträgt der monatliche Höchstbeitrag 160,42 € (2.100 € – 175 €). Er wird ab einem rentenversicherungspflichtigen Bruttoeinkommen von 52.500 € jährlich erreicht. Darüber hinausgehende Beiträge werden nicht mehr gefördert.
Die kvw nehmen keine darüber hinausgehenden Beiträge entgegen. Daher ist dies auch der maximal mögliche Beitrag für Ihre PlusPunktRente im Rahmen der Riester-Förderung.
Liegen Ihre Einzahlungen unter dem Mindesteigenbeitrag, erhalten Sie die Förderung anteilig. Die Zulagen werden entsprechend gekürzt.
Ein Beispiel:
Für den vollen Zulagenanspruch von 660 € insgesamt (175 € + 185 € + 300 €) werden statt des erforderlichen Jahresbeitrages von 540 € lediglich 270 € (50 Prozent) gezahlt. Die gekürzte Zulage beträgt ebenfalls 50 Prozent, somit 330 € statt 660 €.
Zulagen werden jährlich für das Vorjahr beantragt.
Sie erhalten automatisch im ersten Jahr nach Vertragsbeginn einen Zulagenantrag, den Sie uns bitte ausgefüllt zurücksenden. Wir beantragen dann bei der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen Ihre Zulagen. Sie werden Ihrem Vertrag gutgeschrieben. Mit Ihrem ersten Zulagenantrag können Sie uns auch eine Vollmacht für einen Dauerzulagenantrag, eine Art Dauerauftrag für Zulagen, für die Zukunft erteilen. Dann beantragen wir jedes Jahr automatisch Ihre Zulage(n) und Sie müssen uns nur noch informieren, wenn sich wichtige Daten geändert haben.
Eine jährliche Bescheinigung (nach § 92), die Sie Anfang des Jahres erhalten, gibt Ihnen Auskunft über die gezahlten Beiträge und Zulagen.
Dem unverbindlichen Angebot (PDF) ist ein Antrag zur Vertragsanlage beigefügt, den Sie unterschrieben zurücksenden. Mit dem Versicherungsschein erhalten Sie einen Auftrag zur Überweisung der Beiträge, den Sie bei Ihrem Arbeitgeber einreichen können.
Bei Beitragsänderungen erhalten Sie ebenfalls einen Auftrag zur Überweisung der Beiträge für Ihren Arbeitgeber. Er überweist daraufhin die Beiträge für Sie aus Ihrem Nettoeinkommen.
Sind Sie nicht mehr im öffentlichen Dienst beschäftigt oder pausieren, zum Beispiel wegen Elternzeit, können Sie die Beiträge selbst per Überweisung oder Dauerauftrag zahlen. Zahlungen per SEPA-Lastschriftmandat sind nicht möglich.
Da die Beiträge zu Ihrer PlusPunktRente über Zulagen und/oder Steuervorteile gefördert werden, muss die spätere Rente voll versteuert werden.
Die Versteuerung mit Ihrem individuellen Steuersatz erfolgt über Ihre Einkommenssteuererklärung.
Seit dem 01.01.2018 fallen für die PlusPunktRente im Rahmen der Riester-Förderung keine Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung mehr an.
Statt einer lebenslangen Rentenzahlung können Sie sich bei Rentenbeginn bis zu 30 % des gebildeten Kapitals auszahlen lassen, ohne die staatliche Förderung zu verlieren (förderunschädlich). Der Rest des Rentenanspruchs von 70 % wird als lebenslange Rente ausgezahlt. Bitte teilen Sie uns Ihren Wunsch nach Teilkapitalisierung spätestens bei Antragstellung mit.
Eine Vollkapitalisierung (Auszahlung des gesamten Kapitals bei Rentenbeginn) ist förderschädlich und bedeutet somit den Verlust (die Rückzahlung) der staatlichen Förderung (Zulagen und Steuererstattungen).
Die Versteuerung des Kapitalisierungsbetrages erfolgt im Jahr des Zuflusses im Rahmen Ihrer Einkommenssteuererklärung.
Sie möchten von einem Mitglied der kvw-Zusatzversorgung zu einem anderen Arbeitgeber wechseln
Die Fortführung Ihrer PlusPunktRente im selben Tarif ist grundsätzlich innerhalb einer Ausschlussfrist von drei Monaten nach dem Ausscheiden auf formlosen Antrag möglich. Wir senden Ihnen gerne einen Auftrag zur Überweisung der Beiträge für Ihren neuen Arbeitgeber, falls dieser ebenfalls Mitglied der kvw ist.
Ist dies nicht der Fall, erfolgt die Beitragszahlung durch Sie selbst, per Dauerauftrag oder Überweisung. Die Zahlung der Beiträge per SEPA-Lastschriftmandat ist nicht möglich.
Sie kommen von einem anderen Arbeitgeber und sind erstmalig in der kvw-Zusatzversorgung versichert
Eine Übertragung von Verträgen aus der Privatwirtschaft (Versicherung, Bank, Bausparkasse) auf die kvw ist leider nicht möglich. Option ist hier – im Gegensatz zur Entgeltumwandlung/Direktversicherung – die Weiterführung des Vertrages bei Ihrem bisherigen Anbieter.
Sofern Sie eine freiwillige Versicherung mit Riester-Förderung bei einer anderen Zusatzversorgungseinrichtung haben, besteht allerdings die Möglichkeit der Übertragung. Hier erfolgt jedoch ebenfalls die Übertragung des Kapitals auf einen neu abzuschließenden Vertrag zu aktuellen Konditionen. Prüfen Sie daher auch die Auswirkungen auf Ihre Rentenanwartschaft.
Innerhalb einer Ausschlussfrist von drei Monaten nach Arbeitgeberwechsel besteht in der Regel die Möglichkeit, einen Antrag auf Fortführung des Vertrages bei Ihrer bisherigen Zusatzversorgungseinrichtung zu stellen. Erkundigen Sie sich dort nach Voraussetzungen und Folgen. Grundsätzlich empfehlen wir, bei Fragen zur Übertragung bestehender Verträge den Kontakt zu unserem Beratungsteam zu suchen.
Sie haben bereits einen Riester-Vertrag abgeschlossen und sind sich unsicher, ob sie in das neue Förderkonzept wechseln wollen? Unser Vergleichsrechner hilft Ihnen bei der Entscheidung.
Nutzen Sie auch gerne unser Kontaktformular oder unsere Onlineberatung.
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