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Vater und Sohn sitzen im Auto

Neu ab 2027: kvw-FörderSparen

kvw-FörderSparen ab 2027

Neues Jahr, neue Förderung: Die bekannte Riester-Rente verändert sich ab 2027 grundlegend.

Statt bisheriger starrer Zulagen wird die Förderung in Zukunft proportional zum eigenen Beitrag gezahlt. Der Mindestbeitrag steigt von 60 auf 120 € im Jahr.

Riester-Sparende, die bis einschließlich 2026 einen Riester-Vertrag abgeschlossen haben, können ab dem nächsten Jahr wählen: Bleibt es bei der bisherigen Förderstruktur oder ergibt die neue Förderung mehr Sinn für den eigenen Vertrag? Wir helfen Ihnen bei der Entscheidung.

Wer ab dem 01. Januar 2027 einen neuen Vertrag abschließt, erhält automatisch die neue Förderung.

Bis 2026: Feste Zulagen für Sparende und Kinder

Die bisherige jährliche Förderung im Überblick:

  • Eigenbeitrag aus dem Netto plus Zulagen müssen mindestens 4% des Bruttoeinkommens vom letzten Jahr erreichen
  • Grundzulage von 175 € für jeden Riester-Sparenden
  • Kinderzulage von 185 € für Kinder, die bis einschließlich 2007 geboren sind
  • Kinderzulage von 300 € für Kinder, die ab 2008 geboren sind
  • Mindesteigenbeitrag 60 € 

Ab 2027: Förderung proportional zum eigenen Beitrag

Die neue jährliche Förderung:

  • Mindestbeitrag aus dem Netto 120 €
  • Grundzulage: bis 360 € Eigenbeitrag 50 ct. Förderung pro €, von 361 bis 1.800 € 25 ct. Förderung pro €
  • maximale Grundzulage 540 € bei 1.800 € Eigenbeitrag
  • Kinderzulage: bis 300 € Eigenbeitrag pro Kind 1 € Förderung pro €

Bestehender Riester-Vertrag oder Neuabschluss für das FörderSparen?

Was gilt für meine zulagengeförderte PlusPunktRente?

Ihre Entscheidung: Riester-Förderung beibehalten oder ins FörderSparen wechseln?

Wer bis einschließlich 2026 einen Riester-Vertrag bei der kvw-Zusatzversorgung abgeschlossen hat, kann bei der bisherigen Riester-Förderung bleiben oder auf das neue Förderkonzept FörderSparen wechseln.

Grundsätzlich gilt: Ihr Vertrag hat Bestandschutz. Die bisher gültigen Tarifbedingungen bleiben auch bei einem Wechsel erhalten.

Option 1

Die bestehende Riester-Förderung wird weitergeführt.

Es bleibt bei einem Mindesteigenbeitrag von 60 € pro Jahr. Sie müssen weiterhin inkl. Zulagen mindestens 4 % Ihres letztjährigen Bruttoeinkommens in den Vertrag einzahlen, um die volle Höhe an Zulagen zu erhalten. Weitere Informationen zur Riester-Förderung finden Sie hier.

Option 2

Sie wechseln mit Ihrem bestehenden Vertrag und den bisher gültigen Vertragsbedingungen zum neuen FörderSparen.

Die staatlichen Zulagen werden damit proportional zu Ihrem Eigenbeitrag gezahlt. Der Mindesteigenbeitrag steigt auf 120 € im Jahr und kann auf mehrere Verträge verteilt werden. Der Eigenbeitrag wird für die Grund- und ggf. Kinderzulagen mehrfach berücksichtigt.

Grundzulage

Alle unmittelbar Förderberechtigten erhalten für jeden eingezahlten Euro 50 Cent Grundzulage, bis zu einem Maximalbetrag von 360 €. Für weitere bis zu 1.440 €, die sie einzahlen, erhalten sie 25 Cent pro €. Die Grundzulage kann also künftig bis zu 540 € jährlich betragen.

Kinderzulagen

Ein zulageberechtigter Elternteil erhält für jedes Kind für jeden gesparten Euro bis zu einem Eigenbeitrag von 300 € 1 € als Kinderzulage. Die Kinderzulagen werden unabhängig vom Geburtsjahr so lange gezahlt, wie für das Kind eine Kindergeldberechtigung besteht.

Berufseinsteigerbonus

Wer vor dem 25. Geburtstag einen Vertrag abschließt, erhält einmalig 200 € zusätzliche Zulage.

Vertragsabschluss ab 01.01.2027

Für alle dem 01.01.2027 neu abgeschlossenen Verträge für das FörderSparen gelten die neuen Förderrichtlinien.

Wie funktioniert der Wechsel?

Sie haben bereits einen bestehenden Riester-Vertrag bei der kvw-Zusatzversorgung und möchten in die neue Förderung wechseln? Das geht ganz einfach:

Die Wechselerklärung kann formlos per Mail oder per Post abgegeben werden.

Bitte beachten Sie, dass der Wechsel zur neuen Förderung unwiderruflich erfolgt. Der Wechsel gilt ab dem Beitragsjahr der Erklärung für das komplette Kalenderjahr, aber nicht rückwirkend für vorangegangende Beitragsjahre. Sie können selbstverständlich auch in den kommenden Jahren jederzeit in die neue Förderung wechseln und müssen sich nicht sofort entscheiden. 

Sollten Sie mehrere Riester-Verträge, ggf. bei unterschiedlichen Anbietern abgeschlossen haben, gilt ein Wechsel zur neuen Förderung in einem dieser Verträge immer auch automatisch für alle anderen bestehenden Verträge.

Was muss ich beachten, wenn ich mehrere Verträge abgeschlossen habe?

Sie können auch weiterhin in mehrere zulagengeförderte Altersvorsorgeverträge gleichzeitig einzahlen, auch bei unterschiedlichen Anbietern.

Sollten Sie bereits einen oder mehrere Riester-Verträge abgeschlossen haben und Sie wechseln mit einem dieser Verträge in die neue Zulagenförderung, gilt dieser Wechsel automatisch für alle Ihre bestehenden Verträge. Alle betroffenen Anbieter werden von der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen über Ihren Wechsel benachrichtigt und stellen Ihre Verträge anschließend auf die neue Förderung um. 

Ähnlich verhält es sich bei Abschluss eines neuen Vertrages: Wenn Sie bereits einen oder mehrere Riester-Verträge abgeschlossen haben und ab 2027 einen neuen Vertrag über die neue zulagengeförderte Altersversorgung bei einem Anbieter Ihrer Wahl abschließen, werden ebenfalls alle bestehenden Riester-Verträge automatisch auf die neue Förderung umgestellt.

Die neuen Regeln ab 2027

Anlageform

Anders als bei privaten Anbietern wird es für das FörderSparen bei der kvw-Zusatzversorgung keine Depotlösung geben. Es bleibt bei unserer bewährten Anlageform:

Die Beiträge der freiwilligen Versicherung (PlusPunktRente) werden im Bereich Direktanlage in festverzinslichen Wertpapieren, Immobilien- und Multi-Asset-Fonds sowie vornehmlich in Anteilen des Dachmasterfonds investiert. Der Dachmasterfonds bzw. die Dachmasterfondsstruktur wiederum investiert im Wesentlichen in Renten- und Aktienfonds. Ziel ist hierbei die risikobewusste Erwirtschaftung von Erträgen durch eine breite Diversifikation der Investitionen nach Anlageklassen, Anlagestilen und Regionen.

Alle Investitionen werden im Sinne einer Nachhaltigen Kapitalanlage unter Berücksichtigung der sog. ESG-Kriterien - Environmental (Umwelt), Social (Soziale Aspekte) und Governance (Unternehmensführung) - getätigt. 

Förderfähigkeit

Bei der PlusPunktRente handelt es sich um einen Altersvorsorgevertrag der betrieblichen Altersversorgung. Daher können nur Personen, die unmittelbar förderfähig sind, bei den kvw eine PlusPunktRente im Rahmen des FörderSparens abschließen. Dazu gehören auch Personen, die nicht gesetzlich rentenversichert sind. Ehepartner von Beschäftigten, die selbst nicht im öffentlichen Dienst beschäftigt sind, können die Förderung über das FörderSparen bei den kvw nicht in Anspruch nehmen. 

Steuerliche Förderung

Die Beiträge und die Zulagen sind in der Ansparphase steuerfrei (Sonderausgabenabzug gemäß § 10a EStG).

Sie zahlen zunächst aus Ihrem Nettoentgelt. Als Anbieter melden wir die bei uns eingegangenen Zahlungen an die Finanzbehörden für das abgelaufene Jahr. Sie geben in Ihrer Einkommensteuererklärung die geleistete Beitragshöhe an. Das Finanzamt prüft im Rahmen der Veranlagung, ob Ihnen über die Zulage hinaus noch ein Steuervorteil zusteht (sogenannte „Günstigerprüfung“). Dieser wird Ihnen im Zuge des Einkommensteuerbescheides ausgezahlt (keine Gutschrift im Vertrag).

Die Höhe einer möglichen Steuererstattung ist somit höchst individuell. Sie kann daher von uns nicht ermittelt werden.

Durch die beschriebene Steuer-Systematik kann es bei der neuen Förderung im Vergleich zur bisherigen bei höheren Zulagen zu einem geringeren Steuervorteil kommen. Im Gegenzug erhöhen diese Zulagen Ihre Rentenanwartschaft, da diese in den Vertrag fließen.

In der Auszahlungsphase gilt die nachgelagerte Besteuerung der Leistung (Ihr persönlicher vom Finanzamt ermittelter individueller Steuersatz gemäß § 22 Nummer 5 EStG).

Mindesteigenbeitrag für vollen Zulagenanspruch

Der Mindesteigenbeitrag steigt auf 120 € pro Jahr.

Diesen Betrag zahlen Sie aus Ihrem Netto-Gehalt in Ihren Vertrag ein.

Sollten Sie mehrere Förder-Verträge abgeschlossen haben, gegebenenfalls auch bei unterschiedlichen Anbietern, müssen Sie den Mindesteigenbeitrag insgesamt auf alle Verträge verteilt erreichen. Der Mindesteigenbeitrag gilt nicht pro Vertrag.

Wie hoch Ihr Beitrag ist legen Sie selbst fest. Grundsätzlich gilt: Je höher der Eigenbeitrag, desto höher die staatliche Förderung, bis zum Erreichen der Maximalgrenzen.

Mindesteigenbeitrag wird nicht erreicht

Liegen Ihre Einzahlungen unter dem Mindesteigenbeitrag, erhalten Sie die Förderung anteilig. Die Zulagen werden entsprechend gekürzt.

Förderhöchstbeitrag

Der Maximalbeitrag beträgt 6.840 € pro Jahr einschließlich der zu erwartenden Zulagen. Darüber hinausgehende Beiträge werden nicht mehr gefördert.

Die kvw nehmen keine darüber hinausgehenden Beiträge entgegen. Daher ist dies auch der maximal mögliche Beitrag für Ihre PlusPunktRente im Rahmen des FörderSparens.

Beantragung der staatlichen Förderung

Zulagen werden jährlich für das Vorjahr beantragt.

Sie erhalten automatisch im ersten Jahr nach Vertragsbeginn einen Zulagenantrag, den Sie uns bitte ausgefüllt zurücksenden. Wir beantragen dann bei der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen Ihre Zulagen. Sie werden Ihrem Vertrag gutgeschrieben. Mit Ihrem ersten Zulagenantrag können Sie uns auch eine Vollmacht für einen Dauerzulagenantrag, eine Art Dauerauftrag für Zulagen, für die Zukunft erteilen. Dann beantragen wir jedes Jahr automatisch Ihre Zulage(n) und Sie müssen uns nur noch informieren, wenn sich wichtige Daten geändert haben. 
Eine jährliche Bescheinigung (nach § 92), die Sie Anfang des Jahres erhalten, gibt Ihnen Auskunft über die gezahlten Beiträge und Zulagen. 

Vertragsanlage und Überweisung der Beiträge

Wenn Sie von uns ein unverbindliches Angebot anfordern, liegt ein Antrag zur Vertragsanlage bei, den Sie unterschrieben zurücksenden. Mit dem Versicherungsschein erhalten Sie einen Auftrag zur Überweisung der Beiträge, den Sie bei Ihrem Arbeitgeber einreichen können. 
Bei Beitragsänderungen erhalten Sie ebenfalls einen Auftrag zur Überweisung der Beiträge für Ihren Arbeitgeber. Er überweist daraufhin die Beiträge für Sie aus Ihrem Nettoeinkommen.

Sind Sie nicht mehr im öffentlichen Dienst beschäftigt oder pausieren, zum Beispiel wegen Elternzeit, können Sie die Beiträge selbst per Überweisung oder Dauerauftrag zahlen. Zahlungen per SEPA-Lastschriftmandat sind nicht möglich. 

Abgaben auf die Rente

Da die Beiträge zu Ihrer PlusPunktRente über Zulagen und/oder Steuervorteile gefördert werden, muss die spätere Rente voll versteuert werden.

Die Versteuerung mit Ihrem individuellen Steuersatz erfolgt über Ihre Einkommenssteuererklärung. 
Für die PlusPunktRente im Rahmen des FörderSparens fallen keine Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung an. 

Kapitalauszahlung statt Rente

Statt einer lebenslangen Rentenzahlung können Sie sich bei Rentenbeginn bis zu 30 % des gebildeten Kapitals auszahlen lassen, ohne die staatliche Förderung zu verlieren (förderunschädlich). Der Rest des Rentenanspruchs von 70 % wird als lebenslange Rente ausgezahlt. Bitte teilen Sie uns Ihren Wunsch nach Teilkapitalisierung spätestens bei Antragstellung mit. 

Eine Vollkapitalisierung (Auszahlung des gesamten Kapitals bei Rentenbeginn) ist förderschädlich und bedeutet somit den Verlust (die Rückzahlung) der staatlichen Förderung (Zulagen und Steuererstattungen).  

Die Versteuerung des Kapitalisierungsbetrages erfolgt im Jahr des Zuflusses im Rahmen Ihrer Einkommenssteuererklärung. 

 

Vertragsweiterführung nach Arbeitgeberwechsel

Sie möchten von einem Mitglied der kvw-Zusatzversorgung zu einem anderen Arbeitgeber wechseln
Die Fortführung Ihrer PlusPunktRente im selben Tarif ist grundsätzlich innerhalb einer Ausschlussfrist von drei Monaten nach dem Ausscheiden auf formlosen Antrag möglich. Wir senden Ihnen gerne einen Auftrag zur Überweisung der Beiträge für Ihren neuen Arbeitgeber, falls dieser ebenfalls Mitglied der kvw ist. 
Ist dies nicht der Fall, erfolgt die Beitragszahlung durch Sie selbst, per Dauerauftrag oder Überweisung. Die Zahlung der Beiträge per SEPA-Lastschriftmandat ist nicht möglich. 

Sie kommen von einem anderen Arbeitgeber und sind erstmalig in der kvw-Zusatzversorgung versichert
Eine Übertragung von Verträgen aus der Privatwirtschaft (Versicherung, Bank, Bausparkasse) auf die kvw ist leider nicht möglich. Option ist hier – im Gegensatz zur Entgeltumwandlung/Direktversicherung – die Weiterführung des Vertrages bei Ihrem bisherigen Anbieter. 
Sofern Sie eine freiwillige Versicherung mit Riester-Förderung bei einer anderen Zusatzversorgungseinrichtung haben, besteht allerdings die Möglichkeit der Übertragung. Hier erfolgt jedoch ebenfalls die Übertragung des Kapitals auf einen neu abzuschließenden Vertrag zu aktuellen Konditionen. Prüfen Sie daher auch die Auswirkungen auf Ihre Rentenanwartschaft. 

Innerhalb einer Ausschlussfrist von drei Monaten nach Arbeitgeberwechsel besteht in der Regel die Möglichkeit, einen Antrag auf Fortführung des Vertrages bei Ihrer bisherigen Zusatzversorgungseinrichtung zu stellen. Erkundigen Sie sich dort nach Voraussetzungen und Folgen. Grundsätzlich empfehlen wir, bei Fragen zur Übertragung bestehender Verträge den Kontakt zu unserem Beratungsteam zu suchen.