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Was geschieht bei einem Arbeitgeberwechsel mit Ihrer PlusPunktRente?

Falls Sie den Arbeitgeber wechseln, können Sie Ihre PlusPunktRente unter Umständen weiterführen.

Informieren Sie uns bitte über den Arbeitgeberwechsel, damit wir die Versicherungsnehmereigenschaft auf den neuen Arbeitgeber übertragen können.

Sie haben eine PlusPunktRente und Ihr neuer Arbeitgeber ist ebenfalls Mitglied der kvw-Zusatzversorgung

Die Fortführung Ihrer PlusPunktRente im selben Tarif ist grundsätzlich innerhalb einer Ausschlussfrist von drei Monaten nach dem Ausscheiden auf formlosen Antrag möglich.

Sie haben eine PlusPunktRente im Rahmen der Entgeltumwandlung
Über Ihren neuen Arbeitgeber können Sie Ihren Vertrag weiterführen. In diesem Fall beantragen Sie bei uns den Wechsel der Versicherungsnehmereigenschaft auf den neuen Arbeitgeber. 

Sie haben eine PlusPunktRente im Rahmen der Riester-Förderung oder mit Steuervorteil im Rentenalter
Bei diesen beiden Varianten erfolgt die Zahlung der Beiträge entweder durch den neuen Arbeitgeber oder durch Sie selbst – mittels Dauerauftrag oder Überweisung. Die Zahlung der Beiträge per SEPA Lastschriftmandat ist nicht möglich. Wir senden Ihnen gerne einen Auftrag zur Überweisung der Beiträge für Ihren neuen Arbeitgeber. Sprechen Sie uns an. 

Ihr neuer Arbeitgeber ist nicht Mitglied der kvw-Zusatzversorgung

Grundsätzlich gilt:
Die Fortführung Ihrer PlusPunktRente im selben Tarif (eventuell auch in einem anderen Förderweg) ist grundsätzlich innerhalb einer Ausschlussfrist von drei Monaten nach dem Ausscheiden auf formlosen Antrag möglich.

Sie haben eine PlusPunktRente im Rahmen der Entgeltumwandlung
Der Vertrag ruht beitragsfrei, eine Weiterführung bei den kvw durch den neuen Arbeitgeber ist nicht möglich. 

1. Alternative
Sie können eine Übertragung der PlusPunktRente auf den neuen Versicherer, über den Ihr neuer Arbeitgeber betriebliche Altersversorgung anbietet, beantragen. In diesem Fall lassen Sie zunächst vom neuen Versicherer prüfen, wie sich die Übertragung auf Ihre Anwartschaften auswirkt. Ist diese mit Nachteilen für Sie verbunden, können Sie Ihre PlusPunktRente bei den kvw beitragsfrei ruhen lassen. Eine Verpflichtung zur Übertragung besteht nicht. 

2. Alternative
Eine Weiterführung im selben Tarif, aber anderer Variante, also PlusPunktRente mit Riester-Förderung oder mit Steuervorteil im Alter, ist bei den kvw möglich. 

Sie haben eine PlusPunktRente im Rahmen der Riester-Förderung oder mit Steuervorteil im Alter
Falls Sie Ihren Vertrag weiterführen möchten, erfolgt die Zahlung der Beiträge durch Sie selbst, per Dauerauftrag oder Überweisung. Die Zahlung der Beiträge per SEPA-Lastschriftmandat ist nicht möglich. 
Bei der Variante mit Steuervorteil im Rentenalter setzen Sie sich bitte unbedingt mit uns in Verbindung. Wir prüfen, ob eine Umstellung Ihres Vertrages in die Variante mit Steuervorteil im Rentenalter und ohne Kranken- und Pflegeversicherungspflicht möglich ist. 
 

Sie sind erstmalig in der kvw-Zusatzversorgung versichert

Durch einen Arbeitgeberwechsel wurden Sie erstmalig bei den kvw versichert. Über Ihren vorherigen Arbeitgeber haben Sie bereits eine Direktversicherung, eine Entgeltumwandlung oder einen Riester-Vertrag bei einer anderen Versicherung oder Zusatzversorgungseinrichtung.

Sie haben eine Entgeltumwandlung/Direktversicherung
Eine Weiterführung des Vertrages ist in der Regel nicht möglich, da der neue Arbeitgeber (also das kvw-Mitglied) aufgrund tarifrechtlicher Vorgaben nicht mit Ihrem bisherigen Versicherer kooperiert. Grundsätzlich ist die Übertragung Ihrer bisherigen Entgeltumwandlung/Direktversicherung zu den kvw möglich. Nach dem Betriebsrentengesetz kann der Arbeitnehmer die Übertragung innerhalb von 12 Monaten nach dem Arbeitgeberwechsel verlangen. Darüber hinaus müssen alter und neuer Arbeitgeber zustimmen. Das Kapital (der Barwert) des ursprünglichen Vertrages wird übertragen und anschließend auf einem dafür neu abzuschließenden Vertrag (kvw-PlusPunktRente) zu den aktuell gültigen Konditionen der kvw platziert. 
Sie sollten deshalb mit unserer Unterstützung prüfen, welche Auswirkungen die Übertragung auf Ihre Rentenanwartschaft hat. Hierfür lassen wir zunächst von Ihrem bisherigen Versicherer den zu übertragenden Barwert berechnen und erstellen für Sie ein unverbindliches Übertragungsangebot zur PlusPunktRente. Stellt sich heraus, dass sich durch die Übertragung aufgrund der aktuellen Konditionen spürbar geringere Rentenanwartschaften ergeben, empfehlen wir, die Versicherung beim bisherigen Anbieter beitragsfrei zu belassen. Eine Verpflichtung zur Übertragung besteht nicht. Handelt es sich um einen älteren Vertrag mit aus diesem Grunde attraktiven Konditionen, erkundigen Sie sich beim bisherigen Versicherer, ob und unter welchen Konditionen eine Weiterführung aus eigenen Beiträgen (Netto) möglich ist. 

Antrag auf Wertübertragung für Neuzusagen (Vertragsabschluss ab 01.01.2005) (PDF)

Antrag auf Wertübertragung für Altzusagen (Vertragsabschluss bis 31.12.2004) (PDF)

Bitte reichen Sie den Antrag auf Wertübertragung, unterschrieben von Ihnen und Ihrem neuen Arbeitgeber, bei uns ein. Daraufhin fordern wir zunächst die Übertragungsdaten an uns Sie erhalten ein unverbindliches Übertragungsangebot. 

Wenn Sie keine Wertübertragung wünschen, aber auch künftig die Vorteile der Entgeltumwandlung nutzen möchten, erstellen wir Ihnen gerne ein Angebot für eine PlusPunktRente als Entgeltumwandlung bei den kvw. 

Sie haben einen Vertrag mit Riester-Förderung
Eine Übertragung von Verträgen aus der Privatwirtschaft (Versicherung, Bank, Bausparkasse) auf die kvw ist leider nicht möglich. Option ist hier – im Gegensatz zur Entgeltumwandlung/Direktversicherung – die Weiterführung des Vertrages bei Ihrem bisherigen Anbieter. 
Sofern Sie eine freiwillige Versicherung mit Riester-Förderung bei einer anderen Zusatzversorgungseinrichtung haben, besteht allerdings die Möglichkeit der Übertragung. Hier erfolgt jedoch ebenfalls die Übertragung des Kapitals auf einen neu abzuschließenden Vertrag zu aktuellen Konditionen. Prüfen Sie daher auch die Auswirkungen auf Ihre Rentenanwartschaft. 

Innerhalb einer Ausschlussfrist von drei Monaten nach Arbeitgeberwechsel besteht in der Regel die Möglichkeit, einen Antrag auf Fortführung des Vertrages bei Ihrer bisherigen Zusatzversorgungseinrichtung zu stellen. Erkundigen Sie sich dort nach Voraussetzungen und Folgen. 
Grundsätzlich empfehlen wir, bei Fragen zur Übertragung bestehender Verträge den Kontakt zu unserem Beratungsteam zu suchen.