Ralf Lammerding
Sachbereichsleiter Vermögen und Finanzbuchhaltung
Tel: (0251) 591-5742
Fax: (0251) 591-6912

Chancen nutzen – mit Ihrem kvw-Versorgungsfonds Chance.
Der chancenorientierte Fonds
Neben dem klassischen kvw-Versorgungsfonds, der mit der bewährten Wertuntergrenze agiert, eröffnen die kvw den Mitgliedern des kvw-Versorgungsfonds die Möglichkeit, sich ab dem ersten Quartal 2021 am neuen kvw-Versorgungsfonds Chance zu beteiligen.
Dieser Fonds wurde zum 01.10.2020 aufgelegt. Er wird anders als der bestehende kvw‑Versorgungsfonds Klassik ohne Wertuntergrenze agieren und ein etwas höheres Ertrags- und Risikoprofil aufweisen.
Grundsätzlich:
Fondsspezifisch:
Maßgeblich für den Aufbau des Portfolios sind auch im kvw-Versorgungsfonds Chance die gesetzlichen Vorgaben der Verordnung über die Anlage des gebundenen Vermögens von Versicherungsunternehmen (AnlVO) sowie die Vorgaben des Runderlasses des Innenministeriums zur "Anlage von Geldmitteln durch Gemeinden und Gemeindeverbände" vom 01.01.2013.
Die angestrebte Soll-Allokation für den kvw-Versorgungsfonds Chance sieht so aus:
Der kvw-Versorgungsfonds Chance wurde ins Leben gerufen, um den Mitgliedern eine Alternative zu einem Fonds mit festem Risikobudget zu bieten.
Durch die im Vergleich zum Versorgungsfonds Klassik stärkere Allokation der Vermögenswerte in risikobehaftetere Assets wie Aktien und hochverzinsliche Anleihen und dem damit einhergehenden höheren Risikoprofil soll gegenüber dem kvw-Versorgungsfonds Klassik auch eine leicht höhere Rendite erzielt werden können.
Den Mitgliedern der kvw-Beamtenversorgung steht der kvw-Versorgungsfonds Chance seit dem ersten Quartal 2021 für Investitionen zur Verfügung.
Der kvw-Versorgungsfonds Chance wurde zum 01.10.2020 initial durch Mittel der kvw aufgelegt. Mitglieder der kvw-Beamtenversorgung erhalten ab dem Jahr 2021 ebenfalls die Möglichkeit, in den kvw-Versorgungsfonds Chance zu investieren.
Angesichts der künftig deutlich steigenden Belastungen empfiehlt die kvw‑Beamtenversorgung jährlich ihren Mitgliedern, weiterhin zumindest die bisherigen Pflichtzuführungen und – soweit finanziell vertretbar – auch noch zusätzliche Zahlungen in den Versorgungsfonds zu leisten. Diese Zuführung kann sowohl in den kvw-Versorgungsfonds Klassik als auch in den kvw-Versorgungsfonds Chance erfolgen.
Die kvw bieten vier reguläre Einzahlungstermine pro Jahr an (01.04., 01.07., 01.10., 15.12.). Darüber hinaus können im Einzelfall abweichende Einzahlungstermine vereinbart werden.
Auszahlungen aus dem Fonds sind analog den Bestimmungen zum kvw-Versorgungsfonds ebenfalls möglich. Das Mitglied kann seine Fondsanteile von der kvw-Beamtenversorgung schriftlich unter Beachtung der in § 47 Abs. 2 der kvw Satzung festgelegten Kündigungsfristen zurückfordern:
Es werden den Mitgliedern keinerlei Kosten für die Verwaltung des Fonds seitens der kvw-Beamtenversorgung in Rechnung gestellt.
Um die korrekte Zuordnung Ihrer Einzahlungen zu gewährleisten, ist es zwingend erforderlich, dass Sie im Verwendungszweck die korrekte Fondsbezeichnung angeben! Fehlt der Zusatz "Chance" oder "Klassik", wird Ihre Einzahlung automatisch dem kvw-Versorgungsfonds Klassik zugeordnet.
Die Bankverbindung bleibt dieselbe wie auch für Einzahlungen in den kvw-Versorgungsfonds Klassik.
Sachbereichsleiter Vermögen und Finanzbuchhaltung
Tel: (0251) 591-5742
Fax: (0251) 591-6912
Hier finden Sie weitere Informationen zum kvw-Versorgungsfonds Chance & Klassik
IBAN: DE65 3005 0000 0001 0360 29
BIC: WELADEDD
Wichtig: Im Verwendungszweck "Chance" oder "Klassik" angeben!
Hier finden Sie die Rechtsgrundlagen betreffend die beiden kvw-Versorgungsfonds
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