Ralf Lammerding
Sachbereichsleiter Vermögen und Finanzbuchhaltung
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Hier beantworten wir in Kürze Ihre häufigsten Fragen.
Alle Aussagen beziehen sich gleichermaßen auf den kvw-Versorgungsfonds Klassik als auch den kvw-Versorgungsfonds Chance.
Fondsmanager sowie Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG) ist die ODDO BHF Asset Management GmbH, Düsseldorf (früher: WestLB Mellon Asset Management KAG mbH)
Die Verwaltungsvergütung des Mandats beträgt 10 Basispunkte pro Jahr bezogen auf das Fondsvermögen. Für den Teil des Fondsvermögens, der in Anteilen investiert ist, die direkt oder indirekt von ODDO BHF selbst oder einer anderen Gesellschaft verwaltet werden, mit der ODDO BHF durch eine wesentliche oder mittelbare Beteiligung verbunden ist, wird von der KVG keine Verwaltungsvergütung berechnet.
Das jetzige Fondsmanagement-Team ist seit Anfang 2009 zuständig. Durch die stark prozess- und teamorientierte Ausgestaltung des Fondsmanagements ist zu jeder Zeit Kontinuität im Bezug auf die Umsetzung der Anlageziele und Richtlinien sichergestellt.
Die Anlagerichtlinien und Anlagegrenzen wurden von den kvw festgelegt und sind damit Bestandteil des Fondsvertrages. Eventuelle Anpassungen erfolgen durch Beschluss des Anlageausschusses oder durch schriftliche Mitteilung und Bestätigung.
Die kvw überwachen die Tätigkeit der KVG anhand der zugänglichen Informationen, wie dem monatlichen Reporting und dem jederzeit möglichen Onlinezugriff auf die Daten sowohl der KVG als auch der Depotbank. In turbulenten Marktphasen besteht ein ständiger Kontakt zum Assetmanagement.
Die kvw bauen zurzeit ein kassenweites Risikomanagement auf, das auch die Kapitalanlagen umfasst. Dabei werden die kvw von externen Consultants unterstützt. Zum Controlling gehören die Beurteilung der taktischen Asset-Allokation, Risikomessung, Aufdeckung versteckter Kosten und In-sich-Geschäfte u.a.
Die Überprüfung der gesetzlichen sowie der vertraglichen Anlagerestriktionen erfolgt auf täglicher Basis durch die ODDO BHF. Der Jahresabschluss des Fonds wird jährlich geprüft. Die kvw sind in dem gesetzlich vorgesehenen Anlageausschuss vertreten und stellen vertragsgemäß den Vorsitzenden. Der Anlageausschuss tagt in der Regel halbjährlich. Darüber hinaus erhalten die kvw einen monatlichen Fondsreport, der wöchentlich aktualisiert wird.
Die Kapitalverwaltungsgesellschaft sowie die Spezialfonds der KVG werden von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young GmbH geprüft.
Die bzw. der Wirtschaftsprüfer:in wird von der Geschäftsführung der KVG aufgrund eines Gesellschafterbeschlusses bestellt.
Über die Prüfung der KVG berichtet der Wirtschaftsprüfer an den Aufsichtsrat der Gesellschaft; über die Prüfung der Sondervermögen berichtet der Wirtschaftsprüfer an die KVG, die diesen Bericht an die kvw weiterleitet. Der von der KVG beauftragte Wirtschaftsprüfer berichtet nicht im kvw-Verwaltungsrat. Dieser wird jährlich in geeigneter Form durch die Geschäftsführung unterrichtet.
Depotbank ist die BNP Paribas.
Der kvw-Versorgungsfonds ist ein gemischtes Sondervermögen gemäß Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB). Es handelt sich um ein thesaurierendes (nicht ausschüttendes) Sondervermögen.
Als Assetklassen werden in Euro denominierte Staatsanleihen und Pfandbriefe, Unternehmensanleihen Investment Grade, Europäische sowie Schwellenländer Aktien und Hochzinsanleihen europäischer Unternehmen verwendet. Dabei werden die quantitativen Beschränkungen der Anlageverordnung gemäß Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) berücksichtigt.
Der kvw-Versorgungsfonds hält zu mehr als 50 % Anleihen von Emittenten der Eurozone. Das Risiko des Fonds wird mit einer Absicherungsstrategie für Aktien und Bundesanleihen aktiv gesteuert.
Über die ohnehin geltenden gesetzlichen Regelungen der AnlV hinaus investiert der kvw-Versorgungsfonds in die Assetklassen Renten, Aktien und Immobilien. Dabei liegt der Schwerpunkt auf Anlagen im EURO-Raum. Investitionen in Fremdwährung werden in Absprache zwischen Fondsmanagement und Anlageausschuss nur sehr vorsichtig vorgenommen. Derivate werden überwiegend zu Absicherungszwecken, in Einzelfällen auch zur Steuerung der Investitionsquoten eingesetzt.
Die strategische Asset-Allokation sieht einen Rentenanteil von ca. 66 % des Fondsvermögens vor, bestehend aus EURO Staatsanleihen, Unternehmensanleihen Investmentgrade sowie EURO High Yield Unternehmensanleihen. Aktien haben einen Benchmarkanteil von 14 %, aufgeteilt zu 80 % auf EURO Aktien und zu 20 % auf Emerging Markets. Der Rest ist aufgeteilt auf Anlagen in zwei Immobilienfonds sowie auf Absolute Return Konzepte.
Die kvw erhalten monatlich ein schriftliches Reporting über die Zusammensetzung des Fondsvermögens, die Wertentwicklung sowie sämtlicher getätigter Transaktionen im Berichtszeitraum. Darüber hinaus haben die kvw einen Online-Zugriff auf die aktuellen Bestände und Transaktionen, sowohl bei der KVG als auch bei der Depotbank.
Passive Anlagegrenzverletzungen durch Marktentwicklungen werden in Abstimmung zwischen Fondsmanagement und kvw in angemessenem Zeitraum zurückgeführt, aktive Grenzverletzungen müssen unverzüglich beseitigt werden. Sollte hierdurch ein Schaden für den Fonds entstanden sein, ist die Fondsgesellschaft zum Schadenersatz verpflichtet. Dies wird vom internen Fondscontrolling der KVG sowie der Depotbank überwacht.
Den Ausgangspunkt des Fonds bildet ein langfristig ausgerichtetes, breit diversifiziertes Portfolio. Dieses strategische Portfolio basiert im Wesentlichen auf den Ertrags- und Risikovorgaben der kvw und deren Restriktionen bezüglich der gewählten Assetklassen. Hierbei wurde eine Struktur aufgebaut, die gemäß den Annahmen der modernen Kapitalmarkttheorie einem langfristig effizienten Portfolio entspricht. Diese Annahmen basieren auf Ertragsprognosen für die einzelnen Assetklassen. Risikokennzahlen wie Volatilität und Korrelation werden auf Basis einer langfristigen Historie geschätzt.
Ausgehend von dem strategischen Portfolio wird für einzelne Assetklassen eine taktische Asset Allokation innerhalb vorgegebener Bandbreiten durchgeführt. Dem Management des Multi-Asset-Fonds liegen dabei grundsätzlich quantitative Modelle sowie makroökonomische Analysen zugrunde.
Der Investmentprozess geschieht im Rahmen einer ständigen Abstimmung zwischen den kvw und der KVG. Die Bandbreiten, in denen sich die Manager mit den Assets im Rahmen der taktischen Allokation bewegen dürfen, werden zum einen durch die im Vertrag umgesetzten gesetzlichen Regelungen beschränkt und zum anderen durch die kvw selbst. Hier werden regelmäßig die Berichte volkswirtschaftlicher Abteilungen verschiedener Banken, sowie die Entwicklung anderer Mandate ausgewertet und zur Bildung einer taktischen Allokation mit der KVG abgestimmt und umgesetzt.
Performance 30.06.2023 - 28.06.2024:
Kumulierte Performance (misst die Wertentwicklung eines Investments oder eines Portfolios):
kvw-Versorgungsfonds Klassik = 8,00 %
kvw-Versorgungsfonds Chance = 7,04 %
Volatilität Fonds (beschreibt, wie stark der Fonds auf Marktschwankungen reagiert; Maß für die Schwankung von Finanzmarktparametern):
kvw-Versorgungsfonds Klassik = 3,10 %
kvw-Versorgungsfonds Chance = 3,25 %
Sharpe-Ratio (beschreibt die Rendite einer Geldanlage, soweit sie den risikofreien Zinssatz übersteigt, in Abhängigkeit vom Risiko (Volatilität) - Überrendite):
kvw-Versorgungsfonds Klassik = 1,32 %
kvw-Versorgungsfonds Chance =
Tracking Error (Maß für die Abweichung der Wertentwicklung eines Investmentfonds von seiner Benchmark):
kvw-Versorgungsfonds Klassik = 4,28 %
kvw-Versorgungsfonds Chance = 1,62 %
Die Benchmark setzt sich aus Indizes zusammen, die die strategische Soll-Allokation des Fonds widerspiegeln. Mit der Soll-Allokation wiederum soll das Ziel einer 5-%igen Performance entsprechend dem Zins nach NKF erreicht werden.
Der durchschnittliche Portfolio-Turnover pro Jahr liegt bei ca. 36 %.
(Stand: 31.12.2019)
Bei dem kvw-Versorgungsfonds handelt es sich um ein Multi Asset–Produkt, das speziell auf das Risiko-/Renditeprofil und die Anlagerichtlinien der kvw abgestimmt ist. Daher ist ein Peergroupvergleich mit ähnlichen Produkten nur schwer möglich.
Der Anlageausschuss berät das Fondsmanagement und entscheidet über die strategische Anlagepolitik.
Der Anlageausschuss tagt halbjährlich, wenn nötig auch öfter. Er berät das Fondsmanagement und bestimmt die strategische Anlagepolitik, auf deren Grundlage die weiteren Anlageentscheidungen des Fondsmanagements getroffen werden.
Im Anlageausschuss (AAS) vertreten die kvw die Interessen der anlegenden Kommunen treuhänderisch (vgl. § 2 Abs. 5 Satz VKZVKG). Das Fondsmanagement hat nur berichtende und beratende Funktion.
Die BaFin übt die Kontrollfunktion gegenüber der KVG aus. Eine direkte Kontrolle jedes einzelnen Spezialfonds erfolgt nicht. Dies wird durch die laufende Kontrollfunktion der Depotbank sichergestellt, die wiederum der Kontrolle der BaFin unterliegt.
Gemäß des Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB) kontrolliert die Depotbank, dass alle gesetzlichen und vertraglichen Vereinbarungen eingehalten werden (vgl. §§ 76 ff KAGB). Die Depotbank selbst unterliegt wiederum der jährlichen Prüfung durch einen Wirtschaftsprüfer, dessen Bericht der BaFin einzureichen ist (siehe oben).
Das Risikomanagement orientiert sich an den Empfehlungen, die die „Arbeitsgemeinschaft kommunale und kirchliche Altersversorgung (AKA e. V.)“ erarbeitet hat.
Die Kapitalverwaltungsgesellschaft erstellt einen Jahresbericht, in dem dezidiert auf die Entwicklung der einzelnen Kapitalmarktsegmente eingegangen wird. Sie zeigt auf, wie sich der Fonds in diesem Umfeld entwickelt hat. Seit 2012 werden die Mitglieder zusätzlich durch einen Quartalsbericht informiert. Ebenfalls erhalten die Mitglieder nach jeder Einzahlung in den Versorgungsfonds sowie turnusmäßig nach jedem Jahresultimo eine Beitrags- und Vermögensaufstellung, aus der sie die Zu- und Abflüsse sowie den aktuellen Vermögensbestand entnehmen können.
Nein. Eine Sonderberichterstattung wird aufgrund der Langfristigkeit der Vermögensanlage nicht für zwingend und hilfreich angesehen. Bei einer anlassbezogenen Berichterstattung würde eine Vielzahl von Handlungsempfehlungen die kvw erreichen, die ein geordnetes Anlagemanagement unmöglich machen würde.
Das Mitglied erhält die Beitrags- und Vermögensaufstellung. Kosten werden in dem mitgeteilten Anteilscheinpreis nicht ausgewiesen. Sie sind im Anteilscheinpreis berücksichtigt.
In der Regel bis Ende Januar des Folgejahres.
Ein über die Erstellung der Beitrags- und Vermögensaufstellung hinausgehendes Testat erfolgt nicht.
Konkrete Informationen über die Bilanzierungspraktiken der Mitglieder liegen den kvw nicht vor. Die kvw können diesbezüglich auch keine Handlungsempfehlungen aussprechen.
Die Verwaltungsvergütung beträgt 0,10 % p.a. (siehe auch Fragen zur KVG).
Die Depotbankgebühr beträgt 0,02 % p.a.; darüber hinaus fallen Depotgebühren für die im Fonds enthaltenen Wertpapiere an, die je nach Lagerstelle und Wertpapierart abgerechnet werden sowie übliche Transaktionskosten.
Die Prüfungsgebühr für die Wirtschaftsprüfer beträgt jährlich ca. 5.000 Euro.
Die kvw stellen dem Fonds und damit den Mitgliedern für die Verwaltung keinerlei Kosten in Rechnung.
Die Kosten werden direkt dem Fondsvermögen belastet und sind somit bei der Performanceberechnung mit berücksichtigt.
Da die Kosten dem Fondsvermögen entnommen werden, werden sie proportional gemäß Anteil am Fondsvermögen auf die Mitglieder verteilt.
Mit Einführung des NKF-Gesetzes ist die Verpflichtung der Kommunen zur Bildung einer Versorgungsrücklage entfallen. Somit sind die Mitglieder bezüglich der Einzahlungshöhe frei. Die kvw bieten vier reguläre Einzahlungstermine pro Jahr an (01.04., 01.07., 01.10., 15.12.). Darüber hinaus können im Einzelfall abweichende Einzahlungstermine vereinbart werden.
Die Entnahme erfolgt entsprechend § 47 Abs. 2 der kvw-Satzung wie folgt:
Die kvw bieten den Mitgliedern Finanzierungskonzepte auf Basis der individuellen Prognosen zur Entwicklung der Versorgungslasten zum Aufbau eines Kapitalstocks an. Dabei können sowohl Modelle zur Verstetigung der Versorgungslasten als auch zur Erreichung einer bestimmten Kapitaldeckung berechnet werden.
Da die Einzahlungen nicht personalisiert sind und aufgrund des umfangreichen Mengengerüstes werden sogenannte Lifecycle-Modelle fondsseitig nicht berücksichtigt.
Da die kvw die vom Mitglied eingezahlten Beträge lediglich treuhänderisch verwalten, sind Entnahmen jederzeit unter Wahrung der in der Satzung aufgeführten Fristen (siehe vorherige Frage: "Wie erfolgt die Entnahme? Welche Fristen gibt es?") möglich.
Die Entscheidung über die Verwendung der ausgezahlten Beträge verbleibt ausschließlich beim Mitglied.
Bei einer Anzahl von 260 Mitgliedern lässt sich eine Beteiligung des einzelnen Mitgliedes nicht handhaben. Die strategischen Anlageentscheidungen werden von den kvw als Treuhänderin getroffen.
Die kvw treten als Verwalter der ihr von den Treugebern (Mitgliedern) übertragenen Rechte und Pflichten auf (§ 2 Abs. 5 VKZVKG und § 2 Abs. 4 sowie § 47 Abs. 1 Satzung der kvw-Beamtenversorgung).
Die KVG (siehe auch Fragen zum Fonds) sowie die kvw.
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