Im Jahr 2017 setzten wir bereits für 400 Mitglieder die Beihilfen fest und zahlten sie aus. Mitglieder der kvw-Beihilfekasse sind vor allem Städte, Kreise, Gemeinden, Sparkassen und zahlreiche kommunale Einrichtungen.
Bereits mehr als 160 Mitglieder haben sich bisher zugleich der 2011 gegründeten kvw-Beihilfeumlagegemeinschaft angeschlossen und federn ihre Spitzenrisiken im Bereich der Beihilfen damit gemeinschaftlich und solidarisch ab. Ebenfalls sorgt die kvw-Beihilfekasse durch einen vollautomatischen IT-Prozess dafür, dass die den Dienstherren und Arbeitgebern zustehenden Rabatte auf Arzneimittel lückenlos geltend gemacht werden.
Zusammsetzung der Mitglieder nach Rechtsform
Kommunen, kommunale Einrichtungen, Sparkassen sowie weitere juristische Personen des öffentlichen Rechts in Westfalen-Lippe können die Beihilfesachbearbeitung seit 1997 auf die kvw-Beihilfekasse übertragen. Gleiches gilt für juristische Personen des Privatrechts, wenn deren Tätigkeitsschwerpunkt einen kommunalen Bezug haben (z.B. privatisierte Stadtwerke). Im Jahr 2017 nutzten bereits 400 Mitglieder dieses Angebot – Tendenz weiterhin steigend. Über 215.000 Beihilfeanträge werden so jährlich von der kvw-Beihilfekasse bearbeitet. Das entspricht einem Beihilfeaufwand von mehr als 154 Mio. € pro Jahr.
Einsparungen von Beihilfeaufwendungen
Viele Mitglieder haben sich für einen Beitritt entschieden, um durch die Ausgliederung der sehr personalintensiven Sachbearbeitung Personalkosten zu sparen. Anschließend stellen sie oft überrascht fest, dass vor allem die Gesamtaufwendungen für die Beihilfen zurückgehen. Wesentlicher Grund ist die Sachbearbeitung bei den kvw, die sich ausschließlich dem Beihilfenrecht widmet. Ein Beitritt zur kvw-Beihilfekasse bringt also eine „doppelte Rendite“: Die Mitglieder können sich auf den Dienst am Bürger konzentrieren – und sparen dabei sogar Geld.
Full-Service der kvw-Beihilfekasse
Die Dienstleistungen der kvw-Beihilfekasse werden als „Full-Service“ erbracht. Hierunter fallen insbesondere
Zahlen und Fakten:
400 Mitglieder
in der kvw-Beihilfekasse
ca. 215.000
Bescheide pro Jahr
50.000
Berechtigte
ca. 154 Mio. €
ausgezahlte Beihilfen
Die qualitativ hochwertige Sachbearbeitung bei den kvw zeigt sich alleine schon in den besonders kostenintensiven Bereichen Pflege und Zahnersatz. Denn hier haben die kvw Spezialgruppen gebildet – ein Alleinstellungsmerkmal unter den Beihilfestellen in Nordrhein-Westfalen.
Verwaltungskosten und Finanzierung
Aktuell erhebt die kvw-Beihilfekasse einen Verwaltungskostenbeitrag von 27,50 € pro Beihilfeantrag. Damit sind alle im Zusammenhang mit dem Beihilfeantrag stehenden Tätigkeiten abgegolten, von der Erteilung einer Kostenzusage über die Beihilfebewilligung bis zur Vertretung in Gerichtsverfahren.
Seit 2011 haben die Mitglieder darüber hinaus die Wahl, die Beihilfen entweder „spitz“ mit den kvw abzurechnen oder sich der kvw-Beihilfeumlagegemeinschaft anzuschließen (Siehe Finanzierung).
Die CURACON Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat im Rahmen der Innenrevision turnusmäßig auch im Wirtschaftsjahr 2018 die Bearbeitung der Beihilfen durch die kvw-Beihilfekasse für die Beihilfeberechtigten ihrer Mitglieder geprüft.
Die Prüfung umfasste folgende Sachverhalte:
Das Prüfungsergebnis der Curacon Wirtschaftsprüfungsgesellschaft lässt sich wie folgt zusammenfassen:
Die Pharmaindustrie hat aufgrund des Arzneimittelmarktneuordnungsgesetzes (AMNOG) seit dem 01.01.2011 den Beihilfeträgern, Trägern der Unfallfürsorge und den privaten Krankenversicherungen für verschreibungspflichtige Arzneimittel, deren Kosten diese ganz oder teilweise erstattet haben, nach dem Anteil der Kostentragung Preisnachlässe zu gewähren. Diese sog. Abschläge werden laut AMNOG nicht den Berechtigten, sondern den jeweiligen Dienstherren gutgeschrieben. Die Rabatthöhe beträgt seit dem 01.01.2014 6 % des Herstellerabgabepreises (ohne Berücksichtigung der Mehrwertsteuer). Im Gegensatz zu den seit einigen Jahren bestehenden vergleichbaren Regelungen zu Gunsten der gesetzlichen Krankenversicherungen werden die Rabatte allerdings nicht über die Apotheken, sondern über eine eigens für diesen Zweck gegründete Gesellschaft, die ZESAR GmbH mit Sitz in Köln, abgewickelt.
Die mit einem erheblichen Aufwand verbundene Geltendmachung der Rabatte bei der ZESAR GmbH ist dabei im Grundsatz Sache der Dienstherren – es sei denn, die Kommune oder kommunale Einrichtung ist Mitglied der kvw-Beihilfekasse. Denn die kvw setzen das AMNOG seit Beginn an konsequent um - im Wege einer hochmodernen automatisierten „Dunkelverarbeitung“. Damit stellen die kvw sicher, dass ihre Mitglieder in den betroffenen Bereichen Beihilfe und Dienstunfallfürsorge von den Rabattregelungen profitieren und Aufwendungen sparen.
Nicht alle Pharmaunternehmen kommen allerdings ihrer gesetzlichen Verpflichtung nach, die Rabatte auch tatsächlich zu gewähren. Die kvw hat sich dabei stellvertretend für die Mitglieder der kvw-Beihilfekasse den bisher abgeschlossenen Musterprozessvereinbarungen angeschlossen. Ein Kostenrisiko ist dadurch für weder für die kvw noch für die Mitglieder der kvw-Beihilfekasse entstanden.
Einige zahlungsunwillige Pharmaunternehmen waren bereit, Musterprozessvereinbarungen abzuschließen. Da die Pflicht zur Gewährung von Rabatten seit dem 01.01.2011 besteht, droht aufgrund der dreijährigen Verjährungsfrist (§ 195 BGB) Ende 2014 die Verjährung der Rabattansprüche.
Um sowohl den Eintritt der Verjährung zu vermeiden als auch den Anspruch auf die Rabatte durchzusetzen, bedurfte es somit der Inanspruchnahme der Zivilgerichte. Zwecks einer einheitlichen Klagestrategie wurden dabei die Klagen der Beihilfeträger und der privaten Krankenversicherungen gemeinsam anhängig gemacht. Auch Beihilfeträger hatten deshalb die Möglichkeit, einer Streitgenossenschaft nach den §§ 59, 60 der Zivilprozessordnung (ZPO) beizutreten.
Etwa 90 % der Kommunen, sofern sie die Beihilfebearbeitung auf die kvw übertragen haben, die kvw-Beihilfekasse beauftragt, im Namen des jeweiligen Kassenmitgliedes der „Streitgenossenschaft Arzneimittelrabatte“ beizutreten.
Mit der Prozessführung, die von der ZESAR GmbH koordiniert wird, sind die Rechtsanwälte Redeker, Sellner, Dahs beauftragt worden, die bereits bisher für die privaten Krankenversicherungen vor den Landgerichten Saarbrücken, Nürnberg-Fürth und München I sowie vor dem Oberlandesgericht München mit Erfolg tätig gewesen sind. Aufgrund der Bitte der Rechtsanwälte Redeker, Sellner, Dahs haben die kvw zur Minimierung von Prozessrisiken dabei die Klagen gegen die betroffenen Pharmaunternehmen hinsichtlich der „umlagebedingten“ Rabatte aus eigenem Recht, hilfsweise aus abgetretenem Recht (der Mitglieder der kvw-Beihilfeumlagegemeinschaft) geltend gemacht. Hintergrund: Die Landgerichte könnten die Auffassung vertreten, dass die kvw hinsichtlich der im Umlageverfahren bewilligten Beilhilfen Kostenträger sind und die kvw diesbezüglich Inhaber der Ansprüche aus dem AMNOG sind.
Mitgliedschaften | ||
Ulrich Kleyboldt | (0251) 591-6851 | u.kleyboldt@kvw-muenster.de |
Beihilferechtliche Angelegenheiten | ||
Ursula Gabler | (0251) 591-4474 | u.gabler@kvw-muenster.de |