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Dieses Bild zeigt das kvw-Gebäude

Wertvoll seit 75 Jahren

Seit einem Dreivierteljahrhundert ist die kvw-Zusatzversorgung ein verlässlicher Partner für alles, was kommt - Ihr Dreifach-Schutz für alle Lebenslagen:

  • Entspannt in den Ruhestand: Genießen Sie Ihre kvw-Altersrente und schließen Sie Ihre Versorgungslücke. 
  • Schutz bei Schicksalsschlägen: Sollte die Gesundheit nicht mehr mitspielen, haben Sie mit der kvw-Erwerbsminderungsrente zusätzliche Sicherheit. 
  • Sorge für die Liebsten: Mit der kvw-Hinterbliebenenrente sind Ihre Ehepartnerin oder Ihr Ehepartner und Ihre minderjährigen Kinder auch im Ernstfall in guten Händen.

75 Jahre Vertrauen bedeutet 75 Jahre gelebte Solidarität. Wir sagen Danke für Ihre Treue und freuen uns darauf, auch in Zukunft gemeinsam mit Ihnen sicher zu planen!

Entdecken Sie hier, was sich in den letzten 75 Jahren alles verändert hat.

Ihre Meinung zählt!

Sie sind bei der kvw-Zusatzversorgung versichert und haben Feedback für uns? Können wir etwas besser machen?

Sagen Sie uns, wie zufrieden Sie mit der kvw-Zusatzversorgung sind! Unter allen Einsendungen verlosen wir 10 spannende Preise. Das Gewinnspiel läuft noch bis zum 30.04.2026 um 24:00 Uhr.

Hier finden Sie die Teilnahmebedingungen sowie die Datenschutzhinweise.

Zur Umfrage mit Gewinnspiel

Jetzt neu: Die kvw-Zusatzversorgung in der Digitalen Rentenübersicht

Wir starten mit guten Nachrichten in das Jahr 2026!

Die aktiv Versicherten der kvw-Zusatzversorgung können ab sofort ihre Anwartschaften auf betriebliche Altersvorsorge in der Digitalen Rentenübersicht (DigiRü) einsehen. Dies gilt sowohl für die Pflichtversicherung als auch für die freiwillige Versicherung.

Die Digitale Rentenübersicht ermöglicht es Bürgerinnen und Bürgern erstmals, ihre Anwartschaften auf gesetzliche, betriebliche und private Altersvorsorge gebündelt und übersichtlich an einem Ort einzusehen. Was bislang auf viele Schreiben, Portale und Informationsquellen verteilt war, wird nun transparent und komfortabel zusammengeführt – einfach, sicher und digital.

Für unsere Versicherten bedeutet das:

  • Überblick über die Altersvorsorge
  • Mehr Planungssicherheit für den Ruhestand
  • Mehr Transparenz über bereits erworbene Anwartschaften
  • Weniger Verwaltungsaufwand und mehr Komfort

Auf unserer Themenseite zur DigiRü finden Sie weitere Informationen sowie Erläuterungen zur Anmeldung in der DigiRü.

Gut zu wissen: Neue Mutterschutzregelungen bei Fehlgeburten

Mutterschutzzeiten gelten in der Zusatzversorgung gemäß § 9 Altersvorsorge-TV-Kommunal (ATV-K) als so genannte soziale Komponente: Die jeweilige Versicherte erwirbt Anwartschaften in der Zusatzversorgung als ob sie „normal“ weiterarbeiten würde, obwohl sie während des Mutterschutzes einem Beschäftigungsverbot unterliegt.

Bisher stand Frauen nach einer Fehlgeburt kein Mutterschutz zu. Das hat sich geändert: Das „Mutterschutzanpassungsgesetz“, das am 1. Juni 2025 in Kraft trat, ermöglicht es Frauen nun auch nach einer Fehlgeburt, sich zu regenerieren.

Konkret besteht der Anspruch auf Mutterschutz nach einer Fehlgeburt

  • ab der 13. Schwangerschaftswoche für zwei Wochen
  • ab der 17. Schwangerschaftswoche für sechs Wochen
  • ab der 20. Schwangerschaftswoche für acht Wochen.

Selbstverständlich übernehmen wir von der kvw-Zusatzversorgung diese neue gesetzliche Regelung: Die Mutterschutzzeiten nach einer Fehlgeburt gelten auch bei uns als vollständige Beitragszeiten.