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Nutzen Sie auch gerne unser Kontaktformular oder unsere Onlineberatung.
Seit einem Dreivierteljahrhundert ist die kvw-Zusatzversorgung ein verlässlicher Partner für alles, was kommt - Ihr Dreifach-Schutz für alle Lebenslagen:
75 Jahre Vertrauen bedeutet 75 Jahre gelebte Solidarität. Wir sagen Danke für Ihre Treue und freuen uns darauf, auch in Zukunft gemeinsam mit Ihnen sicher zu planen!
Entdecken Sie hier, was sich in den letzten 75 Jahren alles verändert hat.
Wir starten mit guten Nachrichten in das Jahr 2026!
Die aktiv Versicherten der kvw-Zusatzversorgung können ab sofort ihre Anwartschaften auf betriebliche Altersvorsorge in der Digitalen Rentenübersicht (DigiRü) einsehen. Dies gilt sowohl für die Pflichtversicherung als auch für die freiwillige Versicherung.
Die Digitale Rentenübersicht ermöglicht es Bürgerinnen und Bürgern erstmals, ihre Anwartschaften auf gesetzliche, betriebliche und private Altersvorsorge gebündelt und übersichtlich an einem Ort einzusehen. Was bislang auf viele Schreiben, Portale und Informationsquellen verteilt war, wird nun transparent und komfortabel zusammengeführt – einfach, sicher und digital.
Für unsere Versicherten bedeutet das:
Auf unserer Themenseite zur DigiRü finden Sie weitere Informationen sowie Erläuterungen zur Anmeldung in der DigiRü.
Mutterschutzzeiten gelten in der Zusatzversorgung gemäß § 9 Altersvorsorge-TV-Kommunal (ATV-K) als so genannte soziale Komponente: Die jeweilige Versicherte erwirbt Anwartschaften in der Zusatzversorgung als ob sie „normal“ weiterarbeiten würde, obwohl sie während des Mutterschutzes einem Beschäftigungsverbot unterliegt.
Bisher stand Frauen nach einer Fehlgeburt kein Mutterschutz zu. Das hat sich geändert: Das „Mutterschutzanpassungsgesetz“, das am 1. Juni 2025 in Kraft trat, ermöglicht es Frauen nun auch nach einer Fehlgeburt, sich zu regenerieren.
Konkret besteht der Anspruch auf Mutterschutz nach einer Fehlgeburt
Selbstverständlich übernehmen wir von der kvw-Zusatzversorgung diese neue gesetzliche Regelung: Die Mutterschutzzeiten nach einer Fehlgeburt gelten auch bei uns als vollständige Beitragszeiten.
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Mo - Fr 8:30 - 12:30 Uhr
Mo 14:00 - 15:30 Uhr
Do 14:00 - 17:00 Uhr
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