Mitglieder-Info 4 / 2024
Versicherte ohne Anspruch in der gesetzlichen Rentenversicherung
Guten Tag,
Sie erhalten heute die aktuelle Mitglieder-Information von Ihrer kvw-Zusatzversorgung.
// Kein Anspruch in der gesetzlichen Rentenversicherung: Was bedeutet das?
Die allermeisten Beschäftigten im öffentlichen Dienst sind ganz regulär gesetzlich rentenversichert. Doch es gibt auch Berufsgruppen, die statt der gesetzlichen Rentenversicherung in ein berufsständisches Versorgungswerk einzahlen. Dazu zählen zum Beispiel Ärzt:innen, Apotheker:innen, Anwält:innen und Architekt:innen. Für sie gelten auch andere Regeln in Bezug auf die kvw-Betriebsrente.
Das Wichtigste vorweg: Antragstellung innerhalb von drei Monaten
Berufsständisch Versicherte haben ab Erfüllung der Anspruchsvoraussetzungen (s.u.) drei Monate Zeit, um ihre kvw-Betriebsrente zu beantragen. Wird der Antrag später gestellt, kann die kvw-Betriebsrente erst ab dem Monat gezahlt werden, in dem der Antrag eingegangen ist.
Anspruchsvoraussetzungen und Altersgrenzen
Jedes Versorgungswerk bringt eigene Anspruchsvoraussetzungen mit. Sie gelten nicht für die kvw-Betriebsrente.
Um einen Anspruch auf eine Betriebsrente der kvw-Zusatzversorgung zu haben, müssen Wartezeiten, die zum Anspruch in der gesetzlichen Rente führen würden, stattdessen durch Pflichtversicherungszeiten in der Zusatzversorgung erfüllt werden. Dabei gelten die Altersgrenzen der gesetzlichen Rentenversicherung. Der Beginn der Zahlung der kvw-Betriebsrente kann also vom Beginn der Rente aus dem Versorgungswerk abweichen. Folgende Altersgrenzen sind maßgeblich:
Geburtsjahr | Regelaltersrente | AR für schwer-behinderte Menschen | Vorgezogene AR ohne Abschläge |
---|---|---|---|
1957 | 65 Jahre & 11 Monate | 63 Jahre & 11 Monate | 63 Jahre & 10 Monate |
1958 | 66 Jahre | 64 Jahre | 64 Jahre |
1959 | 66 Jahre & 2 Monate | 64 Jahre & 2 Monate | 64 Jahre & 2 Monate |
1960 | 66 Jahre & 4 Monate | 64 Jahre & 4 Monate | 64 Jahre & 4 Monate |
1961 | 66 Jahre & 6 Monate | 64 Jahre & 6 Monate | 64 Jahre & 6 Monate |
1962 | 66 Jahre & 8 Monate | 64 Jahre & 8 Monate | 64 Jahre & 8 Monate |
1963 | 66 Jahre & 10 Monate | 64 Jahre & 10 Monate | 64 Jahre & 10 Monate |
ab 1964 | 67 Jahre | 65 Jahre | 65 Jahre |
Weitere Infos zu den Rentenarten finden Sie hier:
Regelaltersrente
Um einen Anspruch auf die kvw-Betriebsrente als Regelaltersrente zu haben, müssen berufsständisch Versicherte für mindestens 60 Umlagemonate (5 Jahre) zusatzversichert gewesen sein und das in der Tabelle genannte Alter für die Regelaltersgrenze erreicht haben.
Altersrente für schwerbehinderte Menschen
Ab einem Grad der Behinderung von 50 und mit mindestens 420 Pflichtversicherungsmonaten (35 Jahre, Elternzeit und Fehlzeiten wegen Krankheit zählen dazu) in der Zusatzversorgung haben berufsständisch Versicherte die Möglichkeit, die Altersrente für schwerbehinderte Menschen zu nutzen, sobald sie das maßgebliche Alter (s. Tabelle) erreicht haben.
Vorgezogene Altersrente ohne Abschläge
Die so genannte Altersrente für besonders langjährig Versicherte kann abschlagsfrei bezogen werden, wenn berufsständisch Versicherte für mindestens 540 Pflichtversicherungsmonate (45 Jahre) zusatzversichert waren und das entsprechende Alter (s. Tabelle) erreicht haben.
Vorgezogene Altersrente mit Abschlägen
Wer für mindestens 420 Pflichtversicherungsmonate (35 Jahre) in der Zusatzversorgung versichert war und das 63. Lebensjahr vollendet hat, kann die „Altersrente für langjährig Versicherte“ in Anspruch nehmen. Aber Achtung: Hier werden Abschläge in Höhe von 0,3 Prozent pro Monat vor Erreichen der Regelaltersgrenze (max. 10,8 Prozent) von der kvw-Betriebsrente abgezogen.
Erwerbsminderungsrente
Auch berufsständisch Versicherte haben die Möglichkeit, eine kvw-Betriebsrente als Erwerbsminderungsrente (voll oder teilweise) zu beantragen. Voraussetzung ist, dass die Erwerbsminderung durch eine Fachärztin oder einen Facharzt nachgewiesen wird. Hierfür stellt die kvw-Zusatzversorgung entsprechende Vordrucke zur Verfügung. Außerdem müssen die Versicherten die Wartezeit von 60 Pflichtversicherungsmonaten erfüllt haben und in den letzten 60 Kalendermonaten vor Beginn der Erwerbsminderungsrente für mindestens 36 Monate in der Zusatzversorgung pflichtversichert gewesen sein. Diese Wartezeitregelung entfällt, wenn die Erwerbsminderung durch einen anerkannten Arbeitsunfall eingetreten ist.
Hinterbliebenenrente
Sollten die Versicherten im aktiven Erwerbsleben oder während eines Rentenbezugs versterben, erhalten Witwen und Witwer, eingetragene Lebenspartner:innen und Waisen eine Hinterbliebenenrente von der kvw-Zusatzversorgung. Auch hier ist Voraussetzung, dass mindestens 60 Pflichtversicherungsmonate erfüllt sind – es sei denn, der Tod ist durch einen Arbeitsunfall eingetreten.
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