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Nutzen Sie auch gerne unser Kontaktformular oder unsere Onlineberatung.
Nach § 13 Absatz 6 der kvw-Satzung übersendet das Mitglied nach Ablauf des Kalenderjahres eine Jahresmeldung für die einzelnen Pflichtversicherten, getrennt nach einzelnen Finanzierungsarten, an die Kasse. Die Jahresmeldung ist nach Versicherungsabschnitten gegliedert, die die Berechnung der Anwartschaft ermöglichen.
Ob und wie Beschäftigte angemeldet werden müssen, erfahren Sie in §§ 18 ff. kvw-Satzung.
Hier finden Sie die häufigsten Fragen der Personalsachbearbeitenden unserer Mitglieder zum Thema Meldewesen. Falls Ihr Anliegen nicht darunter sein sollte, kontaktieren Sie uns gern!
Alle wichtigen Infomaterialien wie Anträge, Beileger für Arbeitsverträge und Infoflyer für Ihre Beschäftigten finden Sie im Bereich Betriebsrente unter dem Punkt Service -> Infomaterial.
Dort finden Sie auch Rundschreiben und Mitglieder-Infos.
Da das Thema Überleitung in den letzten Jahren immer mehr in den Vordergrund rückt, haben wir für Sie und Ihre Beschäftigten im Bereich "Betriebsrente - für Versicherte" den Punkt Überleitung bei Arbeitgeberwechsel angelegt. Dort finden Sie Hinweise und Erläuterungen zu diesem Thema und auch die entsprechenden Anträge auf Überleitung bzw. gegenseitige Anerkennung von Versicherungszeiten.
Alle ausführlichen Hinweise und Erläuterungen sowie Berechnungshilfen finden Sie hier:
Alle Informationen zur kvw-PlusPunktRente finden Sie hier.
In solchen Fällen können Sie uns ein formloses Schreiben zukommen lassen, indem Sie die Monate der Überzahlung und die zu viel gezahlten Beträge auflisten. Bitte denken Sie daran, das Kassenzeichen des Vertrages sowie die Vertragsnummer mit anzugeben, damit die Fälle eindeutig zugeordnet werden können.
Alles zu diesen Themen finden Sie weiter oben auf dieser Seite ( Betriebsrente -> Für Arbeitgeber -> Personalsachbearbeitung und Meldewesen). Hier gelangen Sie zur Satzung und den Rechtsgrundlagen, finden den Vordruck für manuelle Meldungen, Hinweise zur Anmeldung von Versicherten, Erläuterungen zu den Fehlerschlüsseln und zu unseren Kennzahlen und Buchungsschlüsseln sowie Informationen zum Datenträgeraustausch.
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Satzung, Tarifverträge, DATÜV-ZVE, Vertragsbedingungen der PlusPunktRente und weitere Rechtsgrundlagen
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